Mercedes22
Bäh
meine Kleine ist schon wieder krank mit hohem Fieber. Diese Woche sind schon wieder 4 kindkranktage draufgegangen. Insgesamt hatte ich im Berechnungszeitraum des Elterngeldes 12 kindkranktage. Mein Mann überträgt mir nämlich seine kindkranktage. Jetzt habe ich gerade gelesen, dass die kindkranktage 1 zu 1 vom Elterngeld abgezogen werden. Warum denn? Ich finde das nicht sonderlich gerecht. Meinetwegen können die das Krankengeld für mich selbst abziehen, aber wenn mein Kind krank wird, kann ich selbst ja wirklich nichts dafür.
Es gibt ja schon so eine Sorte Schwangere, die sich während der Schwangerschaft großzügig krankschreiben lassen und dann Krankengeld beziehen. Wenn das dann nicht ins Elterngeld mit einfließt, ist das ok. In irgendeiner Form muss ich ja auch z.B. dafür belohnt werden, dass ich brav bis zum letzten Tag in die Arbeit gegangen bin trotz verschiedener Schwangerschaftbeschwerden. Aber beim eigenen Kind kann man nichts machen. Keine Mama der Welt steckt ein krankes Kind in die Kita. Wie seht ihr das?gerecht? Wer hat sich diese Regel ausgedacht?
Das würde mich auch interessieren,ob das tatsächlich so ist! War des Öfteren mit meiner Tochter im Krankenhaus! Wird das Geld von der Krankenkasse nicht beim Elterngeld berücksichtigt??
Nein
Das ist so,wie wenn du an diesen Tagen nicht verdient hättest. Das gleiche gilt für Weihnachts oder UrlaubsGeld. Mein Dreizehntes Gehalt wird also mal sauber ignoriert
Dein 13. Gehalt ist Einkommen und sollte berücksichtigt werden. Sonderzahlungen wie Prämien werden ja auch berücksichtigt. Bei ungleichmäßigem Einkommen wird der Durchschnitt berechnet. LG Lilly
Also auf meinen vorherigen EG - Bescheiden und auch auf denen von meinem Mann stand immer, dass Sonderzahlungen wie Urlaubs- / Weihnachtsgeld leider leider nicht mit in die Berechnung einfließen können. Und sie wurden auch jedes mal fein säuberlich herausgerechnet
Gilt vielleicht nur für Sonderzahlungen als Provisionen. Ein Kollege bekommt 4x im Jahr Provisionszahlungen als Sonderzahlung und die werden ihm auch angerechnet. LG Lilly
Ich finde die "Sorte Schwangere" die sich krankschreiben lässt, nicht schön von dir gewählt. Ich selbst habe ein BV und bekomme volle Bezüge und das wird dann ganz üblich angerechnet. Der AG holt sich das Geld von der KK zurück. Jetzt zu Deiner Belange: Ich verstehe Dich gut! Ich kann Dir nur sagen, dass es in unserer Gesellschaft viele Punkte gibt, die ungerecht sind. Das betrifft häufig Familien mit Kindern. Das fängt doch schon bei dem Mumpitz mit ElterngeldPlus an und hört bei Kitavergabe, -kosten auf.... Mein Reden, die Welt ist groß und ungerecht!
Huhu ich wollte in keinster Weise gegen arme schwangere mit Berufsverbot wettern. Soweit ich weiß, wird im Falle eines Berufsverbots auch nichts vom Elterngeld abgezogen. Und das ist auch gut so. Da kann ja keiner was dafür. Ich habe halt ein paar Schwangere im Bekanntenkreis, die sich wegen ein bisschen Müdigkeit oder etwas Wasser in den Füßen großzügig krankschreiben lassen, obwohl die Firma sie noch gut brauchen könnte... Finde ich nicht so nett und dann wäre es für mich auch okay, wenn das Krankengeld vom Elterngeld abgezogen wird....
Die Tage, die von der KK bezahlt werden sind kein Einkommen, deshalb gehen sie nicht ins EG ein. Mein Mann und ich haben jeder 5 Tage Kindkrank, die der AG voll zahlt, die werden dann auch nicht aus dem EG gezogen. Kann ja niemand am Lohnzettel sehen. Die 10 Tage haben wir jetzt auch verbraucht. Wenn mein Sohn nochmal krank wird bis zum Mutterschutz nehme ich die Tage Urlaub, dann verliere ich wenigstens kein EG. Ist die Krankschreibung in der Schwangerschaft wegen der Schwangerschaft selbst wird das KG nicht mal aus dem EG gezogen, sondern mit dem vollen Gehalt gerechnet. So doof es klingt, aber da hilft ansonsten nur eine eigene Krankschreibung... LG Lilly
Das stimmt leider nicht ganz. Von meinem letzten Elterngeld wurde das Weihnachtsgeld leider abgezogen. Und wenn man wegen der Schwangerschaft krankgeschrieben war, werden frühere Monate zur Berechnung des Elterngeldes verwendet. Wenn es jetzt aber wegen vorausgegangenercElternzeit keine früheren Monate gibt, also Monate vor einem Jahr vor Mutterschutz, wird das Krankengeld einfach abgezogen.leider:-(((
Naja, abgezogen wird es nicht, die Monate werden nicht berücksichtigt, genau wie vorangehende EG-Monate. Ich würde da dann ggf. Einen Antrag auf Ausklammerung versuchen, denn Ziel der Monatsverschiebung ist ja, dass man nicht schlechter gestellt ist, dadurch dass das KG geringer ist als das eigentliche Einkommen. LG Lilly
Einmalzahlungen wie 13. Gehalt oder Weihnachtsgeld oder z.B. bei mir ein ordentlicher Bonus, welcher ein Teil meines Gehalts ausmacht aber nur einmal jährlich ausbezahlt wird fließt nicht mit ins Elterngeld ein. Bei mir macht das ca. 100 € Elterngeld weniger aus. Das ist schon gemein! Aber da lässt sich nichts machen :-(
Ich arbeite im öffentlichen Dienst. Wir bekommen im März eine Leistungsprämie, die je nach Bewertung vom Chef der Höhe nach ausfällt ( krank wird hier schon als Prozente abgezogen) und im November bekommen wir "Weihnachtsgeld". Beide Sonderzahlungen wurden in meinem ersten Elterngeldbescheid nicht angerechnet, sondern nur das durchschnittliche SV-Brutto der normalen Monate.
Es ist schon ungerecht, Kind krank wird abgezogen und zusätzliches Geld nicht angerechnet. Wieso verstehe wer will
Ich habe es jetzt nicht geprüft, aber für mich hört es sich an, als hättest Du da was falsch verstanden. Die Kindkranktage werden beim Elterngeld abgezogen, schreibst Du. Das heißt, dass Du WÄHREND DES BEZUGES von Elterngeld an den Tagen, an denen Du Krankengeld wegen Deines kranken Kindes bekommst, kein Elterngeld bekommst. Das ist ja normal. Wenn Du arbeitest und Dein Kind krank wird, bekommst Du auch nur Krankengeld und nicht zusätzlich noch Dein Erwerbseinkommen. Bei der BERECHNUNG vom Elterngeld bleiben die Tage wohl auch außer Betracht, an denen Krankengeld bezogen wurde. Es ist gesetzlich geregelt, dass Tage, an denen kein Arbeitsentgelt bezogen wurde, nicht in die Berechnung einfließen. Das heißt, dass eben nur Dein normales Erwerbseinkommen zur Berechnungsgrundlage gemacht wird. Da kannst Du doch froh sein, denn das Krankengeld ist doch niedriger als das Erwerbseinkommen. Stell Dir vor, Du brichst Dir 20 Wochen vor der Geburt ein Bein und bist dann die ganze Zeit krankgeschrieben. Dann würde Dein Elterngeld ja nur aus dem Krankengeld berechnet werden. Aber durch die gesetzliche Regelung bleibt diese Zeit eben außer Betracht und zur Berechnung wird Dein Arbeitseinkommen herangezogen, wie Du es vor Krankengeldbezug erzielt hast. Wie gesagt, ich möchte die Hand dafür jetzt nicht zu 100 % ins Feuer legen, aber ich bin mir schon ziemlich sicher. Wenn Du ganz sicher gehen willst, frag doch mal im Expertenforum bei Frau Bader nach.
http://www.elterngeld.net/anrechnung-einkommensersatz.html
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