schneggerl
Hallo Mädels, ich habe da mal eine Frage. Mein berechneter ET ist der 21.7. Der Kaiserschnitt wird aber am 11.7. sein. Wird dann jetzt noch mein Beginn des Mutterschutzes vordatiert oder gilt der natürlich berechnete ET? Vielen Dank schon mal und noch einen schönen Sonntag. Gruß Schneggerl
Soweit ich weiß, wird der Mutterschutz nicht vordatiert und fängt ganz normal in der 34. Woche an.
Der Mutterschutz wird anhand des "vorr. Entbindungstermin" festtelegt. Wenn ein KS als Termin festgelegt ist, kann dein Arzt die Bescheinigung deshalb auf den KS Termin ausstellen. Denn später kommt dein Kind ja nicht. Rede mit deinem FA ob er das macht. Rechtlich spricht da nichts dagegen. (Wurde auch schon im Rechtsforum von Frau Bader so bestätigt). Die Mutterschutzzeit ändert sich in beiden Fällen nicht. Wird der errechnete Termin genommen, hängt man die "fehlende" Zeit dazwischen hinten dran. Nimmt man den KS Termin gehst du die Zeit eher in MS und der endet folglich eher. LG Lilly
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