Annimais
Heute bin ich mal so richtig in Tränen ausgebrochen, da ich mich benachteiligt fühle. Nun zur Geschichte. In unserer Gemeinde kann man den Kitabedarf frühestens mit Erhalt der Geburtsurkunde melden. Hab ich Ende Juli umgehend gemacht. Aber wir bekommen keinen Kitaplatz ab Herbst '17,auch zu keinem späteren Zeitpunkt. Eine Bekannte hat ne Zusage bekommen, obwohl sie hier nicht wohnhaft gemeldet ist. Ihr Kind jedoch im März angemeldet hat. Ich werde bestraft, dass nein Kind im Juli geboren ist. Alle anderen Kitas sind auch voll. Ich kann und will meinen Job nicht an den Nagel hängen. Morgen werde ich weitere Instanzen gehen, dass lasse ich nicht auf mich sitzen.
so ist es richtig würde ich mir nicht gefallen lassen und alle instanzen durchgehen und mit anwalt drohen. was ne sauerei
Bei uns in den Kitas werden nur Kinder aufgenommen, die auch hier in der Stadt gemeldet sind. Auswärtige keine Chance. Anspruch hast du ja gesetzlich drauf, also weiter so
Ich drück dir ganz fest die Daumen, dass du was erreichst.
Ich möchte es jetzt nicht beschwören, aber ich glaube, ich hatte von einem Fall gelesen, wo die Stadt keinen Kita-Platz stellen konnte. Da musste die Stadt dann für die Mehrkosten aufkommen, die durch die Inanspruchnahme einer Tagesmutter entstanden sind. Vielleicht kannst Du ja mal damit drohen... Viel Erfolg wünsche ich Dir jedenfalls!
Du hast ja einen Rechtsanspruch. Ich meine, mich auch an sowas zu erinnern, was Gustavinchen geschrieben hat. Vielleicht hilft dir dieser Link hier:
http://www.deutscher-familienverband.de/index.php/projekte/tipps-fuer-familien/184-rechtsanspruch-kitaplatz-fragen-antworten
Ich wünsche dir dir viel Erfolg!
Schreib einen Brief an die Gemeinde, dass Du von deinem Anrecht auf einen KiTa-Platz gebraucht machst und diesen für dich mit Beginn des KiTa-Jahres 17/18 in Anspruch nehmen willst. Dein Kind ist dann älter als 1 Jahr und hat somit ein Recht auf einen Betreuungsplatz. Als Begründung zusätzlich anführen, dass Du einen Arbeitsplatz hast und die Betreuung benötigst. Weiterhin sachlich erklären, dass sollte die Gemeinde nicht in der Lage sein, einen Betreuungsplatz zur Verfügung zu stellen (sie dürfen dich auch an eine Tagesmutter abgeben), Du Dich nach entsprechenden Alternativen umsehen wirst und die Gemeinde gemäß den geltenden Gesetzen die Mehrkosten dann zu tragen hat. In der Regel reicht das aus, dass jemand springt ;) LG Lilly
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