Monatsforum Juli Mamis 2016

frage zum Elterngeldantrag/ Mutterschaftsgeld

frage zum Elterngeldantrag/ Mutterschaftsgeld

ramoni91

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Hallo ihr lieben, ich versuche mich gerade durch den ganzen Bürokram zu kämpfen. Wegen mutterschaftsgeld hab ich gerade mit der KK telefoniert die schicken einen Antrag zu und dann passt das. Jetzt heißt es beim Elterngeld benötigt man eine Bescheinigung des AG zur Bezuschussung des Mutterschaftsgeldes. Woher bekomm ich die? Muss ich dem AG ein Formular vorlegen oder schreibt er diese Bescheinigung schriftlich? vlt kann mir ja jmd helfen Danke


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von ramoni91

Hallo, Ramoni, lese mich auch grad ein bisschen ein. Bei meinem Antrag steht bei der Bescheinigung des Arbeitgebers über dessen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld noch in Klammern "Gehaltsabrechnung". Werde also meine Gehaltszettel einfach mit eintüteln. Muss man ja eh machen. Falls Du Dir sehr unsicher bist, einfach bei Deiner EG-Stelle nachfragen =)


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von ramoni91

Ich glaube ich hab beim letzten Mal auch einfach alle Gehaltszettel der letzten 14 Monat eingereicht beim Elterngeld, das hat gepasst.


Sonnchen89

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Antwort auf Beitrag von ramoni91

Huhu habe da gerade heute auch einiges gelesen. Auf der Seite Mutterschaftsgeld.de gibt es einen Vordruck: http://www.bundesversicherungsamt.de/mutterschaftsgeld.html werde diesen dem AG vorlegen. Und zusätzlich noch die Gehaltsabrechnungen bei der KK einreichen.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Sonnchen89

Wenn ich das richtig verstanden habe, gilt das aber nur, wenn Du nicht in der GKV sondern privat versichert bist. Das wissen wir jetzt bei Ramoni nicht. Aber ich denke, dass sie sich schon das Richtige raussuchen wird ;)


Sonnchen89

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Ja, der Antrag wäre für Privat/Familienversicherte. ABER vll. reicht das ja (mit den Gehaltsabrechnungen) aus. Mein AG würde ziemlich "doof" anstellen wenn ich ihm nicht irgendetwas zum Ausfüllen geben würde


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Sonnchen89

Ja, meiner auch! Wahrscheinlich könnte ich den Antrag dann pünktlich beim Amt einreichen, wenn ich wieder arbeiten gehe