trine 29
Hallo Mädels. Mein Mann müsste nächste Woche den Antrag auf elternzeit abgeben. Jetzt haben wir hier ein Muster aus dem Internet und kommen nicht wirklich weiter. Jetzt steht da: unter Einhaltung der gesetzlichen Frist werde ich die elternzeit am (Datum -sieben Wochen in der Zukunft liegend) beginnen. Ja der et ist ja der 27.7..aber er will ja ab Geburt zu hause bleiben.nur wissen wir nicht wann der kleine zur Welt kommt und die elternzeit können wir ja auch nicht festlegen. Wie schreibe ich das dann? Ich hoffe ihr könnt mir weiter helfen.
Es reicht, wenn ihr den Dreizeiler ganz pauschal formuliert z.B. beginnend von Geburt an. Der AG muss ja eh zeitbah informiert wenn euer Kleines da ist. So läuft es zumindest bei mir.
Einfach schreiben "ab Geburt (voraussichtlicher ET....) bis zum ... Lebensmonat. Wenn euer Baby dann da ist gebt ihr die genauen Daten an den AG weiter. LG, Elisa
Nach der erwähnten gesetzlichen Frist muss dein Mann den Antrag erst eine Woche nach der tatsächlichen Geburt abgeben!
Das ist falsch, er muss ihn 7 Wochen vor errechnetem Termin abgeben, sofern nicht klar ist, dass das Kind auf jeden Fall vorher kommt, dann sogar eher. Bei der FRAU reicht es in der Woche nach der Geburt, da die Mutterschutzzeit zwar technisch zur Elternzeit zählt, diese praktisch aber erst im Anschluss an die Mutterschutzzeit (mind. 8 Wochen) beginnt. In der Meldung, wie schon erwähnt wurde muss er angeben "ab Geburt (vorr. ET...) für x Lebensmonate". LG Lilly
Danke für eure antworten. es ist alles manchmal sehr verwirrend.zumal wir so ein Antrag zum ersten mal stellen.
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