Monatsforum Juli Mamis 2016

Elternzeit meines partners

Elternzeit meines partners

larifari456

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Hallo mir fiel gerade was ein..... Mein Partner und ich haben keine Vaterschaftsanerkennung vorgenommen. Dass heißt ja er steht nicht in der Geburtsurkunde und das Baby trägt vorerst meinen Nachnamen. Er hat aber auch Elternzeit in seinem Betrieb beantragt. Geht das überhaupt? Denn er ist ja bis wir die Anerkennung nachholen bzw. Heiraten nicht der "offizielle" Vater. Man muss doch sicher beim Arbeitgeber die Geburtsurkunde einreichen, oder? Danke für Eure Antworten.


Hadriana

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Antwort auf Beitrag von larifari456

Die Anmeldung der Elternzeit beim AG ist nur semi-formell. Ich musste keine Geburtsurkunde einreichen (glaub ich). Für`s Elterngeld ist es allerdings wichtig! Und für so vieles anderes. So eine Vaterschaftsanerkennung ist schnell gemacht. Ne halbe Stunde beim Jugendamt. Und die Sorgerechtsurkunde nicht vergessen! Gibt's in einem Aufwasch. Heiraten geht auch ganz schnell (noch vor der Geburt), wenn ihr zeitig an die Dokumente (Eintrag im Geburtsregister der Geburtsstadt) kommt. Wir haben von der Anmeldung zur eheschließung bis zum Termin nur 10 Tage gebraucht :)


HopingWaitingWishing

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Antwort auf Beitrag von larifari456

Also ich musste für meinen Großen eine Geburtsurkunde beim AG einreichen. Ich würde die Vaterschaftsanerkennung auch noch schnell machen. Die Sorgerechtserklärung kann man mitmachen, muss man aber nicht, wenn man nicht möchte. Ich fühle mich so viel wohler seit wir das gemacht haben. Was ist wenn mir bei der Geburt etwas passiert? Dann darf mein Freund für unseren Sohn entscheiden, sich kümmern, ihn mit nach Hause nehmen etc. Außerdem geht das echt schnell und unkompliziert und es ist eine Sache mehr die man vor der Geburt abgehakt hat. Trotzdem denke ich, dass es kein Problem ist, eine Geburturkunde bei seinem AG einzureichen auf der nur der Name der Mutter vermerkt ist. Daran wird es nicht scheitern. Kommt bestimmt öfter vor. LG


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von larifari456

So lange er mit dem Kind in einem Haushalt lebt, darf er auch EZ für dieses Kind nehmen. Es ist nicht zwingend erforderlich, dass er der leibliche Vater ist. Auch muss über eine Vaterschaftsanerkennung ggf. Noch nicht entschieden sein. Es ist aber sicherlich in eurem und im Interesse des Kindes, wenn ihr die Vaterschaftsanerkennung zeitnah nachholt um auch die Sorgerechtsfrage zu klären. LG Lilly