danisahnee
Guten Morgen ihr lieben.
Aus irgendeinem Grund fiel mir heut Nacht ein, dass ich ja nur 18 Monate Elternzeit beim Arbeitgeber beantragt hab, und somit alles falsch gemacht hab...
mein Plan wäre eigentlich gewesen, dass ich danach Teilzeit weiter arbeite. Schließlich habe ich ja ein "Anrecht" drauf...
So, was ich aber nicht wusste, dass ich einfach 2 Jahre beantrage, nach 18 Monaten dann in elternteilzeit wieder einsteige.
Neeein, ich blöde Kuh geh aus der Elternzeit im Januar 2018 raus, um dann EVENTUELL als Teilzeit weiter arbeiten zu können...
Irgendwie geht mir jetz erst ein Licht auf... das Licht, das eigentlich während der SS aufgehen sollte... ich (und mein Mann) haben es schlichtweg falsch verstanden... obwohl ich mich damals extra beraten lassen habe...
ich könnt grad heulen... ich hab ja jetz nur Nachteile...
Sei es bei der Flexibilität (ich dachte ich könnte mich einmal Umentscheiden?) oder eben Nachteile was die rente mal angeht...
Auch kann ich das dritte Jahr net mehr nehmen..
Und nun? Gibt's da noch ne andere Chance irgendwie?
Was, wenn der Arbeitsgeber mir keine Teilzeit genehmigt?
Ich kann es grad net fassen, dass ich wirklich 1 Jahr lang so dumm war und es net kapiert hab, und plötzlich versteh ich meinen Fehler?
Guten Morgen Dani, ich bin dir wohl leider keine große Hilfe. Ich bin nur 1 Jahr in EZ und fange im Anschluss erstmal TZ an. Aber bestimmt weiß eine andere Mami von uns mehr. Lilly vielleicht? Ich glaube sie war in diesem Thema recht gut informiert
Fühl dich trotzdem erstmal gedrückt
kann da wahrscheinlich auch nicht groß weiterhelfen würde mich aber mal im büro auf arbeit erkundigen ob und was es noch für möglichkeiten gibt oder beim bundesministerium für Familie etc. dort gibt es sonderbeauftragte die sich da 100 % mit auskennen und euch bestimmt helfen können wenn es möglichkeiten gibt
Liebe Dani, Genau den Fehler hab ich auch gemacht - mit dem Unterschied, dass ich angekündigt habe, Vollzeit wieder einzusteigen und das wohl auch durchziehe. Also, soviel ich weiß, hat man als AN ein ANRECHT, in Teilzeit gehen zu dürfen. Theoretisch kann sich dein Chef also nicht wehren. Das Problem: Ein Anrecht, irgendwann wieder in Vollzeit zu gehen, gibt es nicht... muss man sich also gut überlegen...
Google mal "Gesetz über Teilzeitarbeit § 8". Bei "Gesetze im Internet" ist das schön beschrieben, wer Anspruch auf Teilzeit hat und wie das zu beantragen ist. Aber vorher genau überlegen, ob die Stelle auch in Teilzeit machbar ist oder ob der AG einem eine dafür geeignete Stelle anieten kann. Den Fehler auf der gleichen Stelle zu bleiben habe ich mal gemacht. 30 h anstatt 40 h. Die Arbeit von 40 h in 30 h zu packen kann enrmen Stress bedeuten. Außerdem steigt die Gefahr Überstunden zu machen enorm an. Im Endeffekt hatte ich weniger Zeit und Kopf fürs Kind als vorher.
Guten Morgen, bei meinem ersten Kind habe ich 2 Jahre Elternzeit genommen. Da ich dann keinen Kiga-Platz für ihn bekommen habe habe ich um ein halbes Jahr verlängert! War kein Problem-weiß natürlich nicht, ob das vom AG abhängt...würde einfach mal fragen.... Soweit ich das im Kopf habe verfällt die Elternzeit nicht und nicht genommene Elternzeit kann man bis zum 8 Lj des Kindes nehmen.... Von daher ist noch nichts verloren.... Vg Hedi
Guten Morgen meine Liebe
Ich kann dir jetzt nur sagen wie das bei mir ist. Ich habe einen Vertrag mit Beschäftigungsumfang von 1000 % und ich kann jederzeit (unabhängig jetzt von einer SS oder EZ) sagen ich möchte z.B. die nächsten 6 Monate nur noch 50 % arbeiten, das ist dann eine Befristete Sache. Nach 6 Monaten kann ich dann automatisch wieder auf die 100 % aufstocken oder erneut sagen ich möchte noch für 3 Monate auf 75 % reduzieren. Mein Grundvertrag steht mit 100 % somit habe ich immer ein Anrecht auf meine 100 %
In deinem Fall wäre es dann so, du kommst nach den 18 Monaten zurück auf Arbeit und sagst für das nächste halbe Jahr möchte ich nur 50 % arbeiten ....
So das war jetzt aber bei mir .... ich weiß leider nicht ob das überall so ist
Schade wahrscheinlich kann ich dir so nun auch nicht weiter helfen ...
Die anderen hier werden dir bestimmt noch helfen können.
Jetzt beim schreiben merke ich, das dadurch der sogenannte "Nachteil" entsteht wegen der Rente oder ? Ist das dann nicht so wenn man das mit der Elternzeit beantragt hat ?
Ohweia ich merke gerade ich bring alles durcheinander
Das Elterngeld vom Staat hätte man auf 24Monate strecken können. Das wären 6 Monate mehr gewesen. Dass wird wohl im Nachhinein nicht mehr gehen da Leistungen bereits geflossen sind. Bezüglich der Elternzeit kannst du nur mit deinem AG reden ob etz bereit wäre zu verlängern. Wurde denn ein Ersatz für dich eingestellt? Mein Ag bespricht immer erst im Detail 6 Monate vorm Ablauf der Elternzeit mit den Mamas weil er dir Erfahrung gemacht hat, dass sich da einiges ändern kann. Vielleicht hast ja noch Glück und du kannst verlängern und danach entscheiden ob Vollzeit oder Tz. Viel Glück
Man muss sich eigentlich für die ersten zwei Jahre festlegen mit der Elternzeit. Rede einfach mal mit deinem AG. Sag, du möchtest deine EZ bis zum dritten Geburtstag verlängern aber nach den bisher beantragten 18 Monaten TZ in EZ arbeiten. Das geht bis zu 30h. Vorteil ist, dass wenn er dir die EZ so genehmigt, du in der Zeit nicht kündbar bist. Und der größte Vorteil ist, dass nach dem 3. Geburtstag, dann automatisch dein Vollzeitvertrag wieder auflebt. Willst du dann immer noch TZ, kannst du das dann immer noch verhandeln. Was ihr noch schauen könnt, ob das finanziell passt und ihr die EZ dafür genehmigt bekommt... Es gibt die Partnerschaftsmonate. Da müssen beide vier Monate zwischen 25 und 30h TZ in EZ arbeiten und bekommen nochmal EG Plus für die vier Monate. Ansonsten gibt es auch ohne EZ Regeln wann ein Betrieb TZ anbieten muss. Da wird es halt mitunter schwer da wieder raus zu kommen. Rede einfach mal mit deinem AG. Es ist ja noch viel Zeit und die meisten AG sind doch unabhängig davon, was ihr Recht ist, AN freundlich genug um einem bei sowas entgegen zu kommen. LG Lilly
Lilly hat es mal wieder gut erklärt. Soweit ich weiß, hat man auch ohne Elternzeit Anspruch auf Teilzeit, wenn die Firma mindestens eine bestimmte Anzahl von Angestellten hat. Wie die anderen schon geschrieben haben, könnte es Probleme geben, danach wieder einen Vollzeitvertrag zu bekommen. Am besten, du sprichst mit deinem Arbeitgeber über die verschiedenen Möglichkeiten. Ich habe auch 18 Monate EZ beantragt und gehe danach in TZ wieder arbeiten. So habe ich es nach meiner ersten Elternzeit auch gemacht. Bevor ich Mama wurde, hatte ich eine Vollzeitstelle. Auf TZ zu wechseln war kein Problem.
Dankeschön für die zahlreichen Antworten.
Unsere Firma hat 3000 Mitarbeiter... Teilzeit direkt wäre jetz glaub ich net das Problem.
Ich hab auch net vor wieder Vollzeit so schnell zu arbeiten, aber... man weiß eben nie... und warum soll ich meine Elternzeit verschenken...
Stutzig macht mich eben nur, weil ich die Teilzeit nochmal extra beantragen muss und die Entscheidung dann im DEZEMBER 2017 mitgeteilt wird...
das ist typisch für meinen Arbeitgeber...
so kann ich natürlich gut planen und die klei in der Grippe anmelden...
Muss mich heut Abend nochmal mit meinem Mann beraten und rufe morgen früh gleich in die Perso-Abteilung rein...
Und ja... Lilly hats wirklich drauf was das Thema angeht...
Kann man wirklich Monate lang so blöd sein und es nicht kapieren, obwohl dreimal Beratung in Anspruch genommen wurde und auf einmal fällt der Groschen???
Ärgert mich total...
wenn ich so überlege wurde ich immer "nur" über das Elterngeld beraten... dass die Elternzeit vom AG separat ist, hab ich so nie verstanden... naja... was solls...
Aber wie ich sehe verwirrt das Thema immer noch manche von euch auch...
Danke euch!
Deine Elternzeit verschenken tust du so auch nicht. Man kann die verbleibende Elternzeit bis zum 8. LJ nehmen. Es gibt da irgendwelche Änderungen was man wie beantragt haben muss um den Rest komplett später nehmen zu können aber ein Jahr kannst du später normalerweise immer noch anmelden. Mein Mann hat zB jetzt ein Jahr, fünf Monate Elternzeit und die anderen Monate auf später explizit übertragen. Die will er nehmen, bevor oder wenn der Große in die Schule kommt. Ich hab auch auf jeden Fall noch ein Jahr vom Großen (hab damals auch vergessen den Rest zu übertragen). Eventuell nehme ich die nach meiner jetzigen noch. Dann ist der Kleine Vier, der Große fast sechs und mein Mann könnte seine 2,5 Jahre (1,5 vom Kleinen, 1 vom Großen) anschließen. LG Lilly
Hi Lilly, jetzt muss ich auch noch mal fragen: Haben beide Elternteile pro Kind zusammen Anspruch auf 3 Jahre Elternzeit oder Mutter und Vater jeder 3 Jahre?
Jeder hat drei Jahre! LG Lilly
Hi Dani,
ich denke, dass du sofern dein AG kulant ist alles noch in deinem Sinne regeln kannst. Ich hatte meinen EZ-Antrag ja so gestellt, dass ich 2 Jahre nehme und im 2. Jahr TZ arbeiten wollte. Habe ich ändern können und arbeite nun das 2 Jahr noch nicht. Ich will dann vielleicht noch mal das 3. EZ-Jahr beantragen und im Anschluss nehmen und da dann TZ arbeiten (oder vielleicht doch noch zu Hause bleiben )
Und mach dir keinen Kopf wegen dem "Nicht-kapieren". Die Bürokratie ist ja auch echt nicht wirklich sehr durchsichtig...
Liebe Grüße
Ok Dankeschön!
Hab jetz die Antworten meinem Mann gezeigt und -oh Wunder- er versteht mich... morgen ruf ich in die Arbeit rein und bitte um ein Gespräch... mal sehen was raus kommt... ich werde berichten!
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