Monatsforum Juli Mamis 2016

Elternzeit/ Elterngeld

Elternzeit/ Elterngeld

Mia28

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Ich Blicke Grad nicht mehr durch. Im Internet steht, dass die Elternzeit nach den 8 Wochen Mutterschutz beginnt. Mein ET ist am 24.7. das heißt ja das meine Elternzeit am 19.9. beginnen würde und am 18.9.2017 endet. Jetzt meine Frage kann ich auch 10 Monate Elternzeit nehmen? Denn das Elterngeld zählt ja ab der Geburt und das würde ich ja dann nur bis 24.7.2017 erhalten. Dem zu Folge kann ich ja nur 10 Monate Elternzeit nehmen, sonst würde ich ja 2 Monate ohne Geld dastehen. Oder verstehe ich irgendetwas falsch? ? ?


Hadriana

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Antwort auf Beitrag von Mia28

Hallo aus dem August! Genau darauf bin ich das letzte Mal reingefallen... Standen zwei Monate ohne Geld da, das Amt musste aushelfen. Das Bundesamt für Familie sollte genauer darauf hinweisen, finde ich. Ja, diesmal nehme ich nur 10 Monate Elternzeit! Das Kind ist dann genau ein Jahr alt, wenn ich wieder anfange zu arbeiten und muss dann in die Kita gehen. Liebe Grüße!


Mia28

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Antwort auf Beitrag von Hadriana

Also doch 10 monate. Meine gute die machen es aber auch wieder sehr kompliziert. Elternzeit beginnt nach den 8 Wochen Mutterschutz und Elterngeld ab Geburt. Warum nicht einfach beides am gleichen Tag beginnt .... wäre viel einfacher


Sanila0707

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Antwort auf Beitrag von Mia28

Wnn ich dich richtig verstehe: Du bekommst dein Kind und bist erstmal im Mutterschutz.. dort bekommst du weiterhin dein Geld, danach springt das Elterngeld ein. Sobalt du das alleine nimmst, kannst du insgesamt volle 12Monate einplanen. Und evtl. danach noch mit Partner 6Monate Elterngeld Plus, da darfst du aber nur höchstens 35h/Woche Arbeiten Probier mal den Planer vom Bundesministerium, der is nicht schlecht und hilft etwas bei dem Papierkram. https://www.familien-wegweiser.de/ElterngeldrechnerPlaner/rechner.xhtml?cid=1


Minnie_Mouse

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Antwort auf Beitrag von Sanila0707

Mutterschutz und Mutterschutz Geld ab Entbindung 8 Wochen. Elternzeit nimmst du ab dem ersten Tag nach der 8 Wochen. Elterngeld fängt auch am ersten Tag nach dem Mutterschutz an. Beim Antrag lässt du Lebensmonat 1 & 2 aus wegen Mutterschutz und kreuzt an Lebensmonate 3 bis 12 für Elterngeld. Du bist 12 Monate Zuhause finanziert durch 2 Monate Mutterschutz Geld und 10 Monate Elterngeld


Mia28

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Macht es denn Sinn, jetzt schon den Antrag auf Elternzeit beim Arbeitgeber zu stellen mit voraussichtlichen Daten oder ist es besser den Antrag erst nach der Geburt zu stellen, wenn man die richtigen Daten hat?


Minnie_Mouse

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Antwort auf Beitrag von Mia28

Ich finde es macht Sinn dem Arbeitgeber bereits vorher zu sagen wie man es vor hat damit er sich darauf einstellen kann. Antrag dann aber erst mit richtigen Daten innerhalb der ersten Woche nach Entbindung abgeben. So finde ich es für mich am besten


Carla13

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Antwort auf Beitrag von Mia28

Du kannst ab dem ersten Lebensmonat Elterngeld beantragen, das Mutterschaftsgeld wird aber voll auf das Elterngeld angerechnet. Das steht auch im Antrag auf Elterngeld so drin. Deshalb gibst du im Elterngeldantrag auch an, ob du Mutterschaftsgeld und diesen Arbeitgeberzuschuss erhälst. Für beides musst du ja auch die Nachweise dazu einreichen. Du erhälst Elterngeld dann also ab Ende des Mutterschutzes. Beantragt du also das Basiselterngeld, dann erhälst du nach den ca. 8 Wochen Mutterschutz im Anschluss ca. 10 Monate Elterngeld. Den Antrag auf Elternzeit beim Arbeitgeber stelle ich erst, wenn das Kind da ist. Man benötigt ja das genaue Geburtsdatum.


Carla13

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Antwort auf Beitrag von Carla13

Kurzer Nachtrag zu deiner Frage, warum Beginn Elternzeit und Beginn Mutterschutz nicht das Gleiche sind. Wahrscheinlich deshalb, weil nicht alle Mamas Anspruch auf Mutterschutz haben, wie z.B. Schüler und Studenten. Da beginnt dann die Elternzeit sofort nach der Geburt, wenn man welche nimmt.


Hedi2012

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Antwort auf Beitrag von Mia28

Also ich habe beim ersten Kind 1 Jahr Elternzeit genommen und die endete dann genau einen Tag vor dem Geburtstag meines Sohnes...


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Mia28

Elternzeit nimmst du ab Geburt, auch wenn sie technisch erst an die Mutterschutzfrist anschließt. Die ersten zwei Monate bekommst du auch EG, das Mutterschutzgeld (sofern du welches bekommst) ist aber höher, deshalb wird die Zeit in der du Mutterschafgsgeld bekommst aus dem EG Bezug (also der Zahlung) rausgerechnet. Man kann auch nicht einfach für die beiden Monate kein EG beantragen, die Zeit vom Mutterschutzgeld wird der Mutter immer vom EG angezogen. Das heißt auch, dass bei einem Frühchen (12 Wochen Mutterschutzgeld) dann die ersten DREI Lebensmonate volles EG rausgezogen werden. Wichtig für alle, die mit EG Plus rechnen! Du kannst prinzipiell so viel und so flexibel EZ nehmen wie du willst. Die Frage ist, wie lange du EG beziehen willst. Für diese Zeit musst du die EZ in Lebensmonaten beantragen. Sobald dein EG ausgelaufen ist, kannst du die EZ tagesgenau festlegen. Zum Beispiel ist der Klassiker ja das erste LJ also 12 LM zu nehmen. Das deckt sich mit der Zeit in der man EG bekommt. Das heißt aber auch, dass du am ersten Geburtstag wieder arbeiten musst. Man kann dann ei fach einen Tag länger EZ melden und den Tag noch Zuhause bleiben. Für den Tag bekommt man dann halt kein Geld. Quasi wie unbezahlter Urlaub, nur dass der Chef im Normalfall nicht anlehnen kann. LG Lilly