sunny_16
Hallo zusammen, wie ist es, wenn das Kind Wochen vor dem ET kommt. Man kriegt ohnehin 14 Wochen Mutterschutzgeld. Danach kommt die Elternzeit. Wenn ich mir das Elterngeld auszahlen lasse, werden mir die 8 Wochen nach dem ET plus die Wochen vor dem ET abgezogen, in denen das Kind zu früh gekommen ist. Das heißt doch auch, dass der Zeitraum, in denen das Elterngeld gezahlt wird, sich um die Wochen vor Ende ET verkürzt? Viele Grüße Jacqueline
Huhu, ich bin mir nicht sicher, ob ich deine Frage richtig verstanden habe, aber ich versuche mich mal an einer Antwort: wenn Dein Kind früher kommt, bleibt die Mutterschutzfrist gleich lang, orientiert sich also am ET. Es sei denn dein Kind zählt als Frühchen, dann verlängert sich der Mutterschutz. Elternzeit und Elterngeld zählen ab Geburt. Die Mutterschutzfrist wird vom Elterngeld abgezogen, aber im Prinzip hast Du Anspruch auf 1 bzw. 2 Jahre (gesplittet) ab Geburt. LG
Jein. Es kommt einem so vor, dass man weniger EG bekommt, weil der Zeitpunkt der Zahlung früher endet. Tatsächlich bekommst du die gleiche Lebenszeit EG. Das Mutterschutzgeld wird dagegen gerechnet und ist höher, also bekommt man in den Wochen kein EG. Beantwortet das deine Frage? LG Lilly
Danke, Ihr Lieben. Meine Mutterschutzfrist wird verlängert, weil die Maus in der 37. ssw kam. Dadurch habe ich mehr Mutterschutzgeld. Bleibe auch einen Monat länger zu Hause.
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