Monatsforum Juli Mamis 2016

Elterngeld für meinen Mann

Elterngeld für meinen Mann

Luedde0815

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Hallo zusammen, Ich hoffe, ihr könnt mir helfen. Mutterschaftsgeld und Elterngeld für mich krieg ich irgendwie hin (gibt ja auch diverse Anleitungen im Internet und meine Krankenkasse gibt auch bereitwillig Auskunft am Telefon), aber wie läuft das denn für meinen Mann ab wenn er direkt nach der Geburt für uns da sein will. Theoretisch beantragt er EZ beim Chef in der achten Woche vor der EET, wann beantragt er das Elterngeld? Ich lese immer, dass die Geburtsurkunde mitgerichtete werden soll, aber das geht ja nicht direkt nach der Geburt. Und wie ist es wenn Zwugeline früher oder später kommt??? Wie macht man das auf den Anträgen klar??? Dieses Thema hat mich heute Nacht so umgetrieben, dass ich seit 4 Uhr wach bin und googel.... Wünsch euch nen sonnigen Tag! (Wie er sich hier in Süddeutschland ankündigt)


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Luedde0815

Bei der EZ Meldung für den Arbeitgeber gibt Dein Mann an "1. Lebensmonat (ab Geburt, vorr. ET am...). Das reicht. Elterngeld kann er erst nach GEburt beantragen, d.h. den Monat bekommt er es verspätet. Also für diesen Monat ein paar Rücklagen beiseite legen. Wenn er bei seinen zwei Vätermonaten bleibt am Besten wirklich im Elterngeldantrag gleich beide angeben (und entsprechend auch dem AG melden). Denn sonst vergisst man es vielleicht doch noch und dann gibt's am Ende gar kein Elterngeld. Wie es bei zwei Vätermonaten aussieht weiß ich nicht, ist vermutlich auch in jeder Stelle etwas individuell aber mein Mann musst für seine 8 Monate das letzte Mal eine formlose Bestätigung vom Arbeitgeber für das Elterngeld einreichen, dass er tatsächlich Elternzeit genommen hat und nichts während dieser Zeit dazuverdient. LG Lilly


Mitglied inaktiv

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Vergessen... Für den zweiten Monat kann er das auch so unverbindlich angeben bei der Meldung für den AG, also dann z.B. "13. Lebensmonat (vorr. von ... bis...). Nach der Geburt dann am Besten konkretisiert nochmal melden damit der AG die exakten Daten hat und die Bestätigung fürs EG schreiben kann. LG Lilly


Xena.Jessika

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Antwort auf Beitrag von Luedde0815

Kannst es erst abschicken wenn de alle Unterlagen hast, und die zahlen dann halt rückwirkend ab dem Tag der Geburt, kann aber oft Monate dauern, bei meiner letzten Tochter die kam im Oktober zur Welt kam mein erstes Elterngeld im Januar


trine 29

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Antwort auf Beitrag von Luedde0815

Ja du brauchst erst alle Unterlagen. Mein Mann nimmt auch ab Geburt zwei Monate Elternzeit. Er stellt sieben Wochen vor et den Antrag auf Elternzeit ab dem Tag der Geburt. Dax ist ganz wichtig das ihr schreibt ab Geburt. Wenn Ohr schreiben würdet ab et. Und das Baby eher kommt muss er auch noch bis zum et arbeiten. ich hoffe das es nicht solange dauert bis der Antrag durch ist.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von trine 29

Vor allem gibt es aber nur für ganze Lebensmonate Elterngeld. Wenn ab ET und dann 1 Monat EZ genommen wird, gibt's für den Monat kein Elterngeld... das ist viel entscheidender ;) LG Lilly


Luedde0815

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Antwort auf Beitrag von Luedde0815

Vielen lieben Dank für eure Infos. Leider habe ich mir das schon gedacht, dass es dann rückwirkend gezahlt wird... Ist halt einfach blöd, wenn man nen hauskredit und Fixkosten etc hat und dann muss man erstmal vorstrecken... Aber das ist dann jetzt halt so. :/ Grüße