Monatsforum Juli Mamis 2016

Eltern Zeit Antrag

Eltern Zeit Antrag

Hany

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Ich Check es nicht, bin iwie zu doof, Evtl kann mir eine helfen. .... nutze jetzt so einen Muster Antrag (Anhang) , um meine Elternzeit für 1 Jahr zu beantragen. ... Ich weiss, dass Vater Staat mir die mutterschutz Zeit quasi abzieht und ich "nur" 10 Monate Elterngeld bekomme in den 12 Monaten Eltern Zeit, aaaaaber. .. das wird doch alles ab ET gerechnet. Der war am Anfang der 7.7.... jetzt steht aber fest, dass ich am Montag den 27.06 einen KS bekomme, das heisst der mutterschutz verschiebt sich doch, oder? Was schreib ich denn dann für ein Datum in den Antrag, wenn ich nach dem Mutterschutz direkt in Elternzeit möchte? Wird da was angehangen oder nicht? Oder bin ich jetzt völlig verwirrt. Danke für jede Hilfe

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Annimais

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Antwort auf Beitrag von Hany

Ich habe ganz pauschal eiben Dreizeiler geschrieben mit "ab Geburt des Kindes" und habe nachträglich den gelben Schein vom FA eingereicht. Bach der Niederkunft muss ich ne Geburtsbescheinigung nachreichen.


Gustavinchen

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Antwort auf Beitrag von Hany

Ich würde den 27.06.2016 als voraussichtliches Geburtsdatum eintragen, da das ja - falls Dein Kleines nicht von sich aus noch eher kommt - nun wirklich der Geburtstermin sein wird. Nach der Geburt musst Du eh noch Nachweise nachreichen, anhand derer dann konkret gerechnet wird. Vor der Geburt wird sowieso keine Entscheidung über das Elterngeld getroffen. Und so bürokratisch es auf unseren Ämtern meist zugeht - dass Babys sich seltenst an den ursprünglich errechneten Geburtstermin halten, weiß und akzeptiert man auch dort.


Kira0815

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Antwort auf Beitrag von Hany

ich hab wegen dem Fall angerufen. :) mei et wäre der 12.07. und sectio is ja am 24.06. ich sollte den errechneten et eintragen alles andere wird dann mit der Geburtsurkunde rückgerechnet. hoffe ich konnte dir ein bisschen Helfen.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Hany

Du schreibst einfach "ab Geburt (vorr. 26.6.)". Du musst ohnehin ab Geburt nehmen sonst gibt es Probleme mit dem EG. Wie lang dein Mutterschutz geht ist bei Auszahlung als Basiselterngeld wurscht. Und da verschiebt sich auch nichts sofern dein Mutterschutz noch mit dem alten ET gerechnet wurde. Die fehlende Zeit wird ja hinten angehangen. Nur wenn dein Kind als Frühchen gilt verlängert sich für dich die Mutterschutzfrist. LG Lilly