Monatsforum Juli Mamis 2016

BV bekommen / Resturlaub / Überstunden / Chef überhaupt nicht glücklich

BV bekommen / Resturlaub / Überstunden / Chef überhaupt nicht glücklich

blue-pearl88

Beitrag melden

Hallo Zusammen, ich wollte mich mal kurz melden. Bekomme ab nächster Woche ein BV von meiner Frauenärztin. Bin jetzt echt froh darüber. Arbeite diese Woche noch als "Urlaubsvertretung" und ab nächster Woche bin ich dann nicht mehr in der Arbeit. Bis zum Schluss. Es geht um 6 Wochen, da ich noch Resturlaub und Überstunden habe. Diese Woche "will" ich noch arbeiten, könnte das jetzt mit meinem Gewissen nicht vereinbaren. Mach diese Woche ein bisschen langsamer, eben nur nur das nötige. Habe es gerade meinem Chef gesagt, dieser war natürlich nicht begeistert, er kann sich zwar das Geld von der Krankenkasse wiederholen, aber er hätte mich lieber als Arbeitskraft da um meine Nachfolgerin noch länger anzulernen. Naja, ist nun so... Ich habe noch Resturlaub und Überstunden, wisst ihr wie das ist? Ich gehe 2 Jahre in Elternzeit. Verfällt das dann, muss mir das ausbezahlt werden oder habe ich nach zwei Jahren noch Anspruch darauf? Unserer Personaldame habe ich auch gerade schon mitgeteilt, dass ich ab nächster Woche BV habe, naja, sie hat es nicht verstanden und meinte, ich solle doch jetzt erst einmal meinen Urlaub nehmen... Ähm nein, ich bekomme ein BV! Wisst ihr wie das ist mit Resturlaub und Überstunden? Will sie nicht fragen, ich vermute mal sie müsste sich selber erst schlau machen und erzählen kann sie mir ja viel, bei uns läuft nämlich so einiges immer falsch. Dankeschön! LG, blue-pearl (24. SSW) mit Baby-Boy :-)


Friederike1

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von blue-pearl88

Hi, also ich bin auch im BV und der Urlaub verfällt nicht, auch wenn du zwei Jahre in Elternzeit gehst. Den kannst du dann quasi an die EZ dranhängen. Wie das mit Überstunden ist, weiß ich nicht. Aber ich denke, dass die dir ausgezahlt werden. Kann mir nicht vorstellen, dass man diese noch nach der EZ abbummeln kann...


Möhre89

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von blue-pearl88

Ich hab auch ein BV und wahrscheinlich werd ich es so machen, dass ich den Urlaub zwischen Mutterschutz und Elternzeit nehme. Wie das mit den Überstunden ist, weiß ich leider nicht genau...


bambi81

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von blue-pearl88

Ich habe auch bv. Dadurch noch 8 resturlaubstage von 15 und den Urlaub bis Juli fürs dieses jahr, sprich trotz bv 2,5 urlaubstage pro Monat, dann noch ca. 60 üstd. Ich hänge die zeit nächstes jahr wieder an die elternzeit. Verfallen darf er nicht.


blue-pearl88

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von bambi81

ja das glaube ich ist der Punkt. Nach einem Jahr Elternzeit hat man definitiv noch anspruch. Aber ich habe gelesen, dass das ganze nach spät. 15. Monaten verfällt und somit nach 2 Jahren Elternzeit verfallen ist. Leider weiß ich die Seite nicht mehr, auf der ich das gelesen habe und finde sie auch nicht mehr. Bzw. ist es dann auch die Frage ob es stimmt...?!?


Xena.Jessika

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von blue-pearl88

Kannst dir auch beides auszahlen lassen das geht hab ich auch gemacht hatte 60 überstunden und mein ganzen Urlaub noch


danisahnee

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von blue-pearl88

Ich bin auch im BV und hab vor kurzem nen Brief von der Perso-Abteilung bekommen, dass meine Stunden und Urlaub bis nach der Elternzeit ruhen... Also verfällt da nix. Erhol dich gut und genieße deine SS, umsonst haste das BV Net bekommen!


blue-pearl88

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von danisahnee

Ja Danke für deine Antwort, kämpfe ständig mit schlechtem Gewissen. Ich habe größenteils nette Kollegen, die es verstehen, aber auch ein paar, die hintern Rücken über mich reden. Gerade Mütter können da echt schlimm sein....so nach dem Motto: ich habe auch bis zum Schluss gearbeitet, die soll sich nicht so anstellen, Sie ist ja nur schwanger und nicht krank...ja ja diese Sachen immer. Aber gut, da muss man drüber stehen. Noch dazu finde ich schon, dass es jeder schwangeren anders geht. Meine Freundin hatte eine Traumschwangerschaft, sagt sie selbt. Ihr "Leben" wurde erst in den letzten 6 Wochen schwerer. Mir geht es seit anfang an immer wieder so richtig beschissen mit tagelanger Migräne, Übelkeit, extremer Müdigkeit und und und. Naja so ist das eben mit den anderen Müttern. Danke schon mal!


danisahnee

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von danisahnee

Diese doofen Sprüchen werden immer kommen, von denen die noch nie SS waren, denen es einfach egal ist, und die Mütter, wie du selber sagst... Ich hab genau den gleichen Satz gehört, von meiner Stiefmutter!!! Die redet sogar seit dem total wenig mit mir, weil es denkt, die Schwangeren soll sich Net so anstellen, sie hat schließlich bis zum letzen tag gearbeitet Lass die reden, die gibt's immer und überall... Es gibt Situationen, da darfste und Sollste ego sein... Jetz ist so eine...


HopingWaitingWishing

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von blue-pearl88

Hallo Blue-Pearl, Ich kann dich verstehen, hätte auch ein schlechtes Gewissen. Aber Du bekommst das BV nicht zum Spaß. Aber wieso ist es nicht sofort gültig? Urlaub etc. verfällt meines Wissens nicht. @Möhre: tus nicht! Ich habe das beim letzten Mal so gemacht ohne zu bedenken, dass die Kita und damit die Eingewöhnung im August startent. Ich hätte den Urlaub dafür gut brauchen können. Du kannst nämlich die EZ verlängern, aber nicht das Elterngeld, das endet mit dem 1. Geburtstag es sein denn Partnernonate etc, und so hatte ich am Ende einen Monat ohne Einkommen und habe einen Monat Elterngeld verschenkt, weil ich stattdessen nach dem Muschu einen Monat Urlaub genommen hatte... Weiß ja nicht, wie es bei euch genau geplant ist, aber ich würde den Urlaub lieber als Puffer behalten...


blue-pearl88

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von HopingWaitingWishing

Hallo, es ist nicht sofort gültig, weil ich das nicht wollte. Wir sind personell unterbesetzt und zwei Kollegen brauchten dringend Urlaub, weil ihre Kinder ja Ferien haben oder der Kindergarten geschlossen ist. Wenn ich diese Woche schon mein BV hätte, dann müsste eine meiner Kolleginnen in die Arbeit kommen. Das wollte ich nicht. Ich mache diese Woche keine Außendiensttermin und im Büro auch nur die anfallenden Tätigkeiten. Meine Nachfolgerin kann hier noch nicht allein sitzen und arbeiten. So ist das für mich schon ok. Dafür kann ich mich ja ab nächster Woche ausruhen. Danke für den Tipp, wenn einem sowas keiner sagt, dann ärgert man sich danach einfach nur... Danke LG


schneggerl

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von blue-pearl88

... das wird voll als Einkommen angerechnet und ihr bekommt weniger Elterngeld! Normalerweise verfallen weder Urlaubstage noch Gleitzeit. Lass dir nix erzählen und genieße den Test der SSW!


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von blue-pearl88

Im BV verfällt der bereits genehmigte Urlaub. Nur noch nicht genehmigter Urlaub bleibt erhalten. Überstunden bleiben auch erhalten. Urlaub muss dir auf jeden Fall auf das komplette Kalenderjahr nach Ende der EZ übertragen werden. Also auch nicht so nach dem Motto, deine EZ endet im Dezember und du musst den Urlaub dann bis März komplett verbraucht haben. Wie sich das mit Überstunden generell verhält, weiß ich nicht, da es da ja sehr individuelle Vereinbarungen im Betrieb geben kann. Wenn Du TZ in EZ arbeiten willst, muss der vorhandene Urlaub auf die TZ umgerechnet werden (oder als Vollzeitgehalt dann ausgezahlt). Es geht nicht, dass ein 8h Urlaubstag für z.B. einen 4h TZ-Tag weggenommen wird. Du kannst Dir den Urlaub auch auszahlen lassen. Ich persönlich finde das aber immer eher negativ, denn das was man für den Urlaubstag finanziell bekommt ist den Verlust der Freizeit nicht wert. Ich habe z.B. wenn ich in Mutterschutz gehe noch etwa 34 Tage Urlaub + das was bis dahin an Überstunden angefallen ist. Die habe ich jetzt schon angemeldet für die Zeit im Anschluss an die EZ und verlängere so meine Abwesenheit bei vollem Lohn. LG Lilly