Monatsforum Juli Mamis 2016

Antrag beim AG wegen elternzeit

Antrag beim AG wegen elternzeit

trine 29

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He Mädels. Ich muss euch nochmal was fragen.mein mann möchte zwei Monate elternzeit ab Geburt. Nun muss er ja 7 Wochen vorher den Antrag beim AG einreichen.der et ist der 27.7.. Muss er dann auch genau am 8.6. den Antrag beim AG einreichen? Oder geht auch ein tag vorher oder nachher. Vielen Dank für eure antworten.


Sonnchen89

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Antwort auf Beitrag von trine 29

Mein Mann nimmt auch 2 Monate Elternzeit. Wir reichen den Antrag diese Woche ein, ich denke lieber zu früh als zu spät!!


Möhre89

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Antwort auf Beitrag von trine 29

Es geht auf alle Fälle auch schon vorher. Du weißt ja auch garnicht genau, wann der Krümel kommt... Mein Mann nimmt ab Geburt einen Monat und hat das ganze letzte Woche abgegeben... Et ist 11.7, also auch schon mehr als sieben Wochen vorher.


Lacrie

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Antwort auf Beitrag von trine 29

Mein Mann hat seinen Antrag heute auch eingereicht, und es gab riesen Diskussion, aber zum Glück kann der AG ja nix machen. Mein Mann macht einen Monat nach der Geburt und den zweiten dann nächsten Jahr so um den Geburtstag rum. Finde auch ganz schön, wenn er dann nochmal daheim ist. Man soll wohl lieber erst max. 7 Wochen vorher einreichen, nicht viel früher, da der AG sonst noch kündigen kann (8 Wochen Frist), hab ich gelesen. Aber wenn der AG das entspannt sieht, dann gehts bestimmt auch früher, aber es sind ja nicht alle AG pflegeleicht, was das Thema betrifft


Nici_84

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Antwort auf Beitrag von trine 29

Der Mann muß 8 Wochen vorher die elternzeit einreichen die Frau 7 Wochen! Da er ja noch nicht das genaue Entbindungsdatum weiß, kann er erstmal nur reinschreiben, dass er die elternzeit für den 1. Und 2. Lebensmonat beantragt und den Voraussichtlichen Et angeben. Lg


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Nici_84

Das stimmt so nicht. Zunächst mal ist das kein Antrag sondern eine Meldung denn der AG darf i.d.R. nicht widersprechen. Jeder muss seinen Antrag spätestens sieben Wochen vor Beginn der jeweiligen EZ-Spanne abgeben. Bei der Mutter reicht das, da sie mind. 8 Wochen Mutterschutz hat, in der Woche nach der Geburt. Der Mutterschutz wird zur EZ draufgeschlagen und man nimmt eigentlich ab Geburt, antreten tut man sie dann ja aber nicht vor Ablauf dieser sieben Wichen. Der Vater hat nur ab 8 Wochen vor Beginn der EZ Kündigungsschutz. Daher kommt die übliche Empfehlung die EZMeldung vom Mann zu diesem Zeitpunkt einzureichen. Prinzipiell kann jeder beim AG die EZ melden wann er will. 7 Wochen vor Beginn sagt das Gesetz, d.h. dem kann der AG halt normal dann nicht widersprechen. Eher ist meistens kein Problem und je nach AG auch explizit erwünscht, da er so größere Planungssicherheit hat. Will der Vater ab Geburt nehmen, muss er also 7 Wochen vor ET spätestens einreichen und gibt dann an, dass er den 1. LM (vorr. ET am...) EZ nehmen will. Kommt das Kind eher oder später dann trotzdem ab Geburt EZ und nicht ab ET! EZ für Monate, in denen EG bezogen wird immer NUR in Lebensmonaten! EG kann man trotzdem erst nach Geburt beantragen. Also für die zwei Monate Rücklagen bilden, denn die Bearbeitung kann man zwei Monate dauern! Man bekommt das Geld dann erst rückwirkend. LG Lilly


trine 29

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Antwort auf Beitrag von trine 29

Danke für eure antworten.also eher geben wir den nicht ab. Denn dann kann mein mann noch gekündigt werden.den Tipp haben wir schon bekommen.mir ging es nur wegen dem tag genau. ich bin froh wenn wir das alles hinter uns haben. Also ich meine die Anträge stellen und so. ja Bearbeitungszeit beträgt hier zum Glück nur einen Monat und da sind wir schon fleißig am sparen.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von trine 29

Also wir haben im Bekanntenkreis leider schon schlechte Erfahrungen gemacht, wenn der Vater es zu früh einreicht. Wie schon geschrieben, beginnt der Kündigungsschutz erst 8 Wochen vor Beginn der EZ. Die Meldung sollte aber lt. Gesetz spätestens 7 Wochen vor Antritt beim AG vorliegen. Man(n) hat also genau 1 Woche Zeit, das Ganze seinem AG mitzuteilen. Wie gesagt, würde ich es nie vor dem Kündigungsschutz machen!!!! Es soll nämlich auch AG geben, die von der EZ wenig halten und ihren Mitarbeiter dann loswerden wollen bzw. ihm nahelegen, sich doch bitte nach der EZ schon mal anderweitig zu orientieren Und da war das Verhältnis vorher auch beim "du"