Monatsforum Juli Mamis 2013

Nochmal zu Betreuung - Rechtsanspruch

Nochmal zu Betreuung - Rechtsanspruch

Jole3

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Laut Gesetz hat ja nun jedes Kind einen Rechtsanspruch auf Betreuung in Kita oder bei Tamu. Wie wird das bei euch gehandhabt? Hier ist es so, dass der Rechtsanspruch festgestellt werden lassen muss durch die Stadt und erst dann kann man (Vor)Verträge mit den Betreuungseinrichtungen machen. Nun warte ich auf die Bestätigung meines Arbeitgebers, damit ich das bei der Stadt einreichen kann. Ich finde das Verfahren total umständlich. Aber mein Kleiner muss sowieso in die Ganztagsbetreuung wegen meines fast 2stündigen Arbeitsweges (eine Strecke!). Und das obwohl ich in Teilzeit wieder einsteigen will...


Zeraphina

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Antwort auf Beitrag von Jole3

Hier bekommt man nur ein wenn man rechtzeitig dran ist und nen arbeitsvertrag vorlegen kann


An77

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Antwort auf Beitrag von Jole3

Ich glaub das so verstanden zu haben, dass jedes Kind ab dem 1.Geburtstag einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz hat. Und wenn Dir die Stadt/Gemeinde den nicht geben kann und Du auch sonst keinen freien Träger findest, der einen Platz hat, dann kann man wohl den Rechtsanspruch bei der Stadt/Gemeinde einklagen. Bei uns ist es so, dass die Dir auf jeden Fall einen Platz zuweisen, um sich vor der Klage zu schützen. Nur ist das dann eben ein Platz in ner Kita die in "Problembezirken" liegt und/ oder ewig weit weg von zuhaus. Auf einen Platz in der Wunscheinrichtung kann man nicht klagen, auch nicht, wenn man quasi direkt nebenan wohnt...


An77

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Antwort auf Beitrag von Jole3

Noch vergessen: Icdachte eigentlich, der Rechtsanspruch für ene Vollzeitbetreuung gilt für jedes kind, egal ob die Eltern arbeiten oder nicht. Das ist einerseits gut, andererseits aber eben auch nicht.


Zeraphina

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Antwort auf Beitrag von An77

Ja für selbstständige is es super leider nutzen das aber genau dann nur die die eh zuhause hocken und nur kein bock haben sich um Ihre kinder zu kümmern


Jole3

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Antwort auf Beitrag von An77

Ja richtig, den Rechtsanspruch hat jedes Kind und daher ist es egal, ob die Eltern arbeiten gehen oder nicht. Allerdings hat man grundsätzlich nur den Mindest-Betreuungsumfang von 6 h/Tag soweit ich weiß. Wenn man mehr Stunden braucht, muss man eben einen Antrag beim Jugendamt stellen. Bei uns bittet die Stadt allerdings darum, auch den Grundanspruch feststellen zu lassen - wahrscheinlich um die Daten zum vorhandenen Bedarf zu erfassen... Werd mich nochmal mit einem anderen Träger in Verbindung setzen, da wir auch an einen Umzug denken. Immer diese Organisiererei!


An77

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Antwort auf Beitrag von Jole3

Wobei ich auch denke, dass manche Kinder, die zuhause betreut werden könnten, weil die Eltern nicht arbeiten, davon profitieren, wenn sie eben ganztags in der Kita sind und nicht vorm Fernseher geparkt werden oder sonstwas zuhause miterleben. Ich will nix pauschalisieren, aber so manche Eltern, die selbst nie eine kindgerechte Erziehung erlebt haben, wissen garnix mit ihren Kindern anzufangen. Und hier kann ne gute Außer-Haus-Kinderbetreuung vielleicht die Negativspirale durchbrechen. Vater Staat müsste mehr für Kinderbetreuung etc tun. Nur mit dem Rechtsanspruch allein ist es nicht getan! Nun genug zur Politik ;-)


Zeraphina

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Antwort auf Beitrag von An77

Stimmt schon er müsste allgemein mehr dafür tun ob man die nun in ne kita gibt oder zuhause betreut