Monatsforum Juli Mamis 2013

... mal eine bürokratische Frage

... mal eine bürokratische Frage

Pummelsche

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... ich habe ja mit meinen AG leider sehr viel ärger am Hut, da er ja immer noch sehr wütend ist, dass ich böse Frau nun schwanger bin... hänge jetzt deswegen auch beim Anwalt etc. ... nun meine Frage, eigentlich wollte ich ja nach dem Mutterschutz wieder arbeiten gehen, da sich aber bei meinem Freund beruflich etwas an der Karriere geändert hat, wie eigentlich geplant, möchte ich jetzt die Elternzeit übernehmen. Nun habe ich überall gelesen, dass der AG da zustimmen muss, was ist jetzt wenn mein AG ablehnt, dass ich in Elternzeit gehe? Ich meine, ich werde sowieso betriebsbedingt gekündigt, darauf läuft ja alles hinaus... Aber wie läuft das ab?


Mariet

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Antwort auf Beitrag von Pummelsche

Elternzeit steht Dir rechtlich zu, da kann der gar nichts ablehnen. Du musst Sieben Wochen vor Ablauf der Mutterschutzfrist (also in der Woche nach der Geburt die Elternzeit beim Arbeitgeber anmelden, verbindlich für die ersten zwei Jahre. Maximal kannst Du drei Jahre in Elternzeit. Elterngeld steht Dir dabei für 12 Monate zu, bzw. Deinem Mann und Dir zusammen für 14 Monate.


palimpalim

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Antwort auf Beitrag von Pummelsche

Du kannst dir dein elterngeld auch auf zwei Jahre splitten :-D


Schnecksche1981

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Antwort auf Beitrag von Pummelsche

Ja, so seh ich das auch. Du musst einfach bei deinem Arbeitgeben Bescheid geben wie lange du Elternzeit möchtest. Die Richtigkeit deiner möglichen betriebsbedingten Kündigung möchte ich hier mal in Frage stellen. Darüber würd ich mal mit dem Anwalt sprechen..


Pummelsche

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Antwort auf Beitrag von Pummelsche

... naja der Anwalt meinte halt auch, dass ich der betriebsbedingten Kündigung zustimmen sollte, da mein AG es darauf angelegt, mich halt wegen irgendwelchen sinnlosen Verstößen verhaltensbedingt zu kündigen. Wie gesagt mein AG hat mir (und ich arbeite wegen BV seid Oktober nicht mehr) schon wegen "Müll" 2 Abmahnungen geschickt, die er allerdings wieder zurück nehmen musste, ich weiß auch nicht so richtig was ich machen soll. Gut zu wissen ist erstmal, dass er mir das Erziehungsjahr nicht streitig machen kann...