Niveauflexibel
Hallo und zwar wollt ich mal fragen wie das ist da ich mich an damals leider nicht mehr erinnern kann. Ich arbeite als Köchin und mir ist um Hinterkopf, dass ich damals ab dem 6. Monat nur noch 4 Stunden täglich arbeiten durfte, lieg ich damit richtig? Liebe Grüße
Ich könnts mir vorstellen wg. stehender Tätigkeit und wahrscheinlich hast du auch keine Regel-Arbeitszeiten oder? Schau doch mal im Mutterschutzgesetz nach.. LG
Bin ja leider nur mit dem Handy on :/ Hab aber geregelte Arbeitszeiten :)
So richtig kenn ich mich damit nicht aus tut mir leid Aber ganz logisch gedacht wieso sollte man nicht länger arbeiten dürfen? Solange es dir gut geht spricht da doch nichts gegen oder? Wenn du natürlich durch das lange Stehen usw einen harten Bauch kriegst dann sieht die Welt wieder ganz anders aus Ich werd ja Kinderkrankenschwester und wir stehen oder laufen eigentlich auch den ganzen Tag und da gibt es so eine Regelung nicht Frag doch mal deinen Arzt Liebe Grüße
Guck mal in MuSchuGesetz, da müsste stehen, dass Du nach 4 Stunden eine festgelegte Pause machen musst (die natürlich als Arbeitszeit gilt). Ansonsten gibt es noch die Möglichkeit eines Beschäftigungsverbotes, wo der Arzt eine maximale Arbeitszeit pro Tag festlegen kann. Du bekommst Dein volles Gehalt vom AG und der holt es sich bei der KK zurück. 1) Werdende Mütter dürfen nicht mit schweren körperlichen Arbeiten und nicht mit Arbeiten beschäftigt werden, bei denen sie schädlichen Einwirkungen von gesundheitsgefährdenden Stoffen oder Strahlen, von Staub, Gasen oder Dämpfen, von Hitze, Kälte oder Nässe, von Erschütterungen oder Lärm ausgesetzt sind. (2) Werdende Mütter dürfen insbesondere nicht beschäftigt werden 1. mit Arbeiten, bei denen regelmäßig Lasten von mehr als fünf Kilogramm Gewicht oder gelegentlich Lasten von mehr als zehn Kilogramm Gewicht ohne mechanische Hilfsmittel von Hand gehoben, bewegt oder befördert werden. Sollen größere Lasten mit mechanischen Hilfsmitteln von Hand gehoben, bewegt oder befördert werden, so darf die körperliche Beanspruchung der werdenden Mutter nicht größer sein als bei Arbeiten nach Satz 1, 2. nach Ablauf des fünften Monats der Schwangerschaft mit Arbeiten, bei denen sie ständig stehen müssen, soweit diese Beschäftigung täglich vier Stunden überschreitet,... http://www.gesetze-im-internet.de/muschg/BJNR000690952.html#BJNR000690952BJNG000202308