SpiderWoman
Guten morgen!!!
Ich versuche hier zu schreiben, da mein Deutsch leider nicht so gut ist (hat mit gehörlos zu tun)...
Ich bin im moment total durcheinandern mit Elternzeit... Ich arbeite hier kleine Firma, mein Chef würde gerne rechtzeitig wissen, wann ich wieder arbeite etc... ich möchte auch..
also:
06.06.2013 beginnt Mutterschutz
18.07.2013 soll mein Baby kommen
12.09.2013 ist Mutterschutz zu ende
das heißt,
1.) ab 13.09.2013 Elternzeit bis 12.09.2014, ist das richtig so?
ODER
2.) Elternzeit ab 19.07.2013 bis 18.07.2014?
Ich soll rechzeitig beantragen. Aber was ist, wenn mein Baby früher oder später kommt, dann stimmt mit Datum nicht mehr oder wird so bleiben?
Ich wäre Euch sehr dankbar, mir etwas einfacher zu erklären, damit ich auch besser verstehe... DANKE im Voraus... (ich fühle mich hier auch sehr gut aufgehoben, bin froh, euch zu haben!!!!)
Die Elternzeit beginnt nach dem Mutterschutz, insofern ist die 2. Variante richtig. Allerdings kannst du das erst NACH der Geburt beantragen, denn wie du schon so richtig gesagt hast kann sich der Termin noch verschieben. Was du aber in Absprache mit deinem Chef machen kannst, du kannst ein Schreiben aufsetzen, indem du erklärst wie du DERZEIT beabsichtigst, deine Elternzeit zu nehmen und die vorläufigen/errechneten Daten nennst. Ich würde dann aber auch reinschreiben, dass der offizielle Antrag nach der Entbindung gestellt werden wird. Lg, Bine
... die 1. Variante ist richtig
also nr. 2 richtig? ich finde irgendwie trotzdem doof, Mutterschutz 8 woche nach meinem Geburt, bekomme trotzdem Gehalt (13 euro pro Tag von KK und rest AG)... Wenn nach dem Geburt gleich Elternzeit, bekomme ich dann nur 65% von Gehalt... ich finde irgendwie nur unfair... Oder bekomme ich trotzdem volle Gehalt, bis 12.September (Mutterschutz zu ende)?
Im Mutterschutz bekommst du dein volles Gehalt (und übrigens auch Urlaubstage). Erst ab Elternzeit gibt es dann Elterngeld.
stimmt, aber ab Elternzeit bekomme ich Elterngeld, d.h. ab 19.07.2013? hm... Oder Elterngeld ab 13.09.2013, aber Elterzeit beginnt schon 19.07.2013?
ich meine, wenn nr. 1
Elternzeit beginnt ab 13.9, also bekommst du bis zum 12.9 dein volles Gehalt. Wir habe den gleichen ET :))
DANKE jetzt bin ich ein wenig schlauer geworden ;-) gut, das heißt also ab 19.07.2014 arbeite ich wieder normal. Ich werde aber Januar oder Februar wieder arbeiten, 15-20 std pro Woche, mal schauen...
Dein volles Gehalt bekommst Du bis Ende Mutterschutz. Die Elternzeit dauert so lang, wie Du sie beantragst (max 3 Jahre). Aber Elterngeld bekommst Du max. 12 Monate + 2 Monate für Partner. Das Elterngeld rechnet sich ab dem Geburtstag des Kindes (also werden die Monate Mutterschutzgeld abgezogen!). LG!
Darf ich mal ganz neugierig fragen... Warst Du schon immer gehörlos oder hattest Du später einen Unfall? Hörst Du wirklich gar nichts mehr, oder hast Du noch ein Resthörvermögen? Meine Schwägerin ist sher stark schwerhörig und mein Bruder ist Hörgeräteakustiker. (auf den Beruf ist er durch sie gekommen, haben sich schon während der Schulzeit kennen gelernt) Sie hat bereits mit 3 Jahren etwa ihre ersten Hörgeräte bekommen und spricht dank exzellenter Förderung von Anfang an, sehr gut. Man hört es zwar an der Aussprache aber weder am Satzbau noch am Vokabular. ;) Genaugenommen spricht sie wohl ein besseres Deutsch als der größte Teil der normal Hörenden. Was uns alle ganz besonders freut, ihr kleiner Sohn (9 Monate) hört perfekt. :) Ich finde das ganze Thema sehr interessant. Liebe Grüße, Mariet Ach zur Elternzeit... ich hatte gelesen die Elternzeit beginnt mit der Geburt. Solange Anspruch auf Mutterschaftsgeld (also auch die Lohnfortzahlung) besteht wird der höhere Betrag ausgezahlt. Bei anteiligen Monaten bekommt man eben auch nur einen Teil des Elterngeldes. Damit wäre die Elternzeit 19.07.13-18.07.14 und zwei weitere Monate kann Dein Ehemann/Partner nehmen. Mein Mann würde gern die zwei Monate nach der Geburt in Elternzeit. Aber wir haben einen Firmenwagen und wenn er den abgeben muss kommen wir nicht mehr vom Fleck. also werden wir wohl verzichten müssen und seinen Jahresurlaub da komplett nehmen. Hat da noch jemand ne andere Idee?
na klar, darfst du ;-) als ich 9 Monate alt war, bekam ich schwere Gehirnhautentzündung, dadurch bin ich taub geworden... fast 90% bin ich stocktaub ;-) Aber bin, ehrlich gesagt, froh darüber (klingt für euch vielleicht bissl blöd ;-) )... aber immerhin besser als Blind, im Rohlstuhl sitzen oder so... (vielleicht sagt Blind selbst, dass er froh ist, nicht taub zu sein)... :-) Also bin ich mit Taubheit aufgewachsen und bin auch zur Gehörlosenschule gegangen. Ich habe Ausbildung bei normale Firma gemacht, nur Berufsschule in Essen (Blockunterricht mit Internat)... Bis jetzt arbeite ich auch normale Firmen, arbeite sogar auch mit Kunden zusammen... Ich telefoniere mit Kunden, also über Webcam an Gebärdensprachdolmetscher und er übersetzt an Kunden... Hier gibts einmal pro Woche, Projektsitzung, Gebärdensprachdolmetscher ist immer dabei, damit ich Projekt mitverfolgen kann, bzw. da ich auch die Verantwortung übernehmen muss für Konstruktion. Nebenbei bin ich als Gebärdensprach-Dozentin bei VHS und Kinderreise-Leiterin (nur für gehörlose Kinder). Deutsch ist für mich wie "Fremdsprache", deshalb ist mein Deutsch nicht so gut... Deutsche Gebärdensprache hat eigene Grammatik. nun zu Elternzeit: hab mal gelesen, wer alleinerziehende ist, bekommt man 14 Monate Elternzeit und ich bekomme es also... weil es bis jetzt leider nicht anerkannt wurde, Lesbe-Paar, also meine Lebensgefährtin hat leider keinen Anspruch auf Elternzeit. Ich wurde leider als alleinerziehende bezeichnet. Egal, hauptsache wir bekommen es Baby, von Bechermethode... Wir haben bereits eine Tochter von meinem Lebensgefährtin, ist schon 8 Jahre alt. Frag mal Chef von deinen Mann, ob er das Auto während Elternzeit trotzdem behalten darf. Nur muss vorher mit Versicherung klären, wer das übernimmt. liebe Grüße aus Bremen Thekla
Mir ist das auch noch nicht so ganz klar, wie das mit der Elternzeit und dem Elterngeld nun so richtig ist. Mein ET ist der 2.7., d.h. Mutterschutz wäre dann bis 27.08. Ist das richtig? Elternzeit würde dann ab dem 28.08. beginnen, wobei ich dann für 12 Monate Elterngeld bekomme. Mein Mann möchte auch 2 Monate Elternzeit nehmen. Kann er die dann direkt nach der Geburt, also im Juli und August nehmen? Oder erst nach der Mutterschutzfrist gemeinsam mit mir, also September und Oktober? Weiß jemand, wie das dann finanziell aussieht? Wenn wir also parallel für den gleichen Zeitraum Elterngeld beantragen, bekommt dann jeder von uns 65% oder bekommen wir zusammen maximal 1800€? Würde mich sehr freuen, wenn mir jemand ein bisschen Durchblick verschaffen könnte.
Also ich hab noch mal ein bisschen weiter gelesen. Die Elternzeit beginnt mit der Geburt nicht mit dem Ende des Mutterschutzes. Elterngeld bekommst Du also bis 02.07.2014, wenn Du die 12 Monate nimmst und Dein Mann zwei. In der Zeit, in der Du im Mutterschutz bist bekommst Du nur dann Elterngeld, wenn es das Mutterschaftsgeld übersteigt. (Ich würde z.B. Elterngeld bekommen, da ich keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld habe, da ich noch Studentin bin und daher keine Einnahmen vor dem Mutterschutz habe.) Elterngeld bekommt ihr zusammen für 14 Monate maximal, wobei aber jeder höchstens 12 Monate beanspruchen kann. Dein Mann kann ab dem Geburtstermin in Elternzeit gehen. Beantragt ihr für den gleichen Zeitraum Elterngeld bekommt jeder von euch die 65% (oder mehr, wenn einer von Euch unter 1200€ Netto hatte vorher.) Wenn Du weitere Fragen hast, schreib mir einfach, ich glaube ich habs jetzt komplett verstanden :) :P Nur dieser blöde Dienstwagen macht mich fertig. Das ist schlicht Absprachensache und ich glaube die Firma geht da keine Kompromisse ein. Ich werd meinen Mann mal schubsen, dass er endlich fragt. Er sollte eh mal Bescheid sagen. Die brauchen nen Ersatz für ihn, wenn er 8 Wochen ausfällt.
Vielen Dank für deine Antwort. So langsam wird alles ein bisschen klarer. Wenn ich dich richtig verstanden habe heißt das aber auch, dass ich eigentlich nur 10 Monate Elterngeld bekomme, weil ich in den ersten 8 Wochen nach der Geburt ja Mutterschaftsgeld bekomme, das 100% von meinem Lohn ist und Elterngeld ja nur 65% wären. Eigentlich ein bisschen fies, oder? Gut zu wissen, dass wir beide parallel direkt nach der Geburt in Elternzeit gehen können und mein Mann dann Elterngeld bekommt. Ich würde dann ja meinen normalen Lohn bekommen, da ich ja noch in Mutterschutz bin. Ich denke nochmal über alles nach und wenn ich dann noch eine Frage habe, melde ich mich wieder bei dir. Vielleicht lässt die Firma deinem Mann ja den Dienstwagen in den 8 Wochen. Darf er den Wagen denn während seines Urlaubs behalten? Oder muss er den dann an einen Kollegen weitergeben?
Ja das mit den 10 Monaten Elterngeld hat mich auch gewundert, aber das liegt wohl daran, dass das eine Zahlung ist, die die finanzielle Sicherheit von Eltern im Jahr nach der Geburt sicherstellen soll. Und da Du ja abgesichert bist, solange Du Mutterschaftsgeld bekommst, hast Du da keinen Anspruch. Während des Urlaubs haben Arbeitnehmer Anspruch auf ihren Dienstwagen, da sie in normalem Dienstverhältnis stehen und der Dienstwagen teil des Gehaltes ist. Während der Elternzeit hingegen zahlt der Arbeitgeber kein Gehalt also steht einem auch kein Dienstwagen mehr zu. Schon bei einem Ausfall von über 6 Wochen, wenn also Krankengeld gezahlt wird, kann der Dienstwagen eingezogen werden. Man kann aber gewisse Sonderregelungen treffen um den Wagen trotzdem zu behalten. Nur ist das reine Kulanz vom Arbeitgeber. Anspruch haben wir keinen.
Ja, entschuldige, da habe ich dich mit meinen halbbaren Aussagen wohl noch mehr verwirrt. Aber jetzt haben es zum Glück ja andere super erklärt. Obwohl ich schon 2x in Elternzeit war, kriege ich das nie richtig auf die Reihe. Aber jetzt habe ich es zum Glück auch wieder verstanden
Hey Bine, ich finde nicht, dass Du Dich da entschuldigen musst. Immerhin hast Du versucht weiter zu helfen und gerade bei dem Thema verliert man doch schnell den Überblick. (Ich bring z.B. ständig Elternzeit und Elterngeld durcheinander.)
Manchmal sollte ich mich besser zurückhalten mit Kommentaren.... Mein Fehler besteht wohl darin, dass ich immer denke, dass die Elternzeit erst im Anschluss an den Mutterschutz beginnt. Na ja....
Hallo, ich muß jetzt auch noch kurz was schreiben, auch wenn meine Vorschreiberinnen alles schon sehr gut erklärt haben: Der Mutterschutz bzw. die Elternzeit beginnt am Tag der Geburt, in deinem Fall vorraussichtlich am 18.07.13. Die Elternzeit dauert daraufhin bis zum 17.07.14, eigentlich müsstest du dann am ersten Geburtstag deines Kindes wieder arbeiten. Wenn du die vollen 14 Monate bekommst, dann entsprechend am 17.09.14. LG
Aber kann ich nicht auch länger Elternzeit nehmen? Okay, das Elterngeld ist dann alle, aber ich weiß, dass ich bei meiner 2. Tochter die Elternzeit nochmal um 10 Tage verlängert habe weil da gerade Karneval war und ich das doof fand, genau dann wieder einzusteigen, wenn alle Kollegen im Urlaub sind.
Du kannst bis zu 3 Jahre Elternzeit nehmen. Elterngeld gibt es aber nur für 14 Monate. (Davon 2 Partnermonate)
VIIIIELEN DANK an ALLE!!! Jetzt ist mir also klarer geworden... Nun muss ich nur überlegen, wann ich wieder arbeite, vielleicht ab 1.Februar, erst mal für 20 Std pro Woche... Ich will auf jeden fall 6 Monate zu hause bleiben...
Marriet, wg firmenwagen Also ich hab auch nen firmenwagen, den ich monatlich 1% versteuere. Ich muss ihn mit beginn Eltern zeit abgeben. Also nach mutterschutzfrist am 9.9.Es sei denn ich würde in tz weiterarbeiten, was ich aber nicht plane. Sollte dein Mann mal abklæren, denke aber nicht das das geht, da ja kein Gehalt fliesst.