kleenesdings
Hallo ihr Lieben, ich hab mal eine Frage, mein AG möchte gern ab Januar für mich ein Beschäftigungsverbot aussprechen Kann er das so einfach? Muss er oder ich mich bei der KK melden? Kurze Info noch: Ich bin eine festangestellte Servicekraft in einer Personaldienstleistungsagentur, dadurch gibt er weder kurze Dienste, noch "Schondienste" (d.h. ich muss immer schwer heben und spät bzw. lange arbeiten). Mein AG hat also dann keine Beschäftigung mehr für mich da er sich an die Gestze halten muss. Liebe Grüße
Also bei mir, hats da chef auch gewollt und in die wege geleitet u auch der kk gemeldet. Seine Pflicht hat er gemeint. Hab nur ne Bestätigung von der Fä gebraucht, aber da er die auch persönlich kennt, hat die des einfach durchgefaxt :D
hallo, ich musste mich jetzt auch mit dem Thema auseinander setzen. Und zwar ist es so...Die Vorstellungs das ärzte das aussprechen ist veraltet. Der Arbeitgeber muss bei deiner Krankenkasse ein Antrag auf BV verlangen und dort genau erläutern weshalb er dies für dich als sinnvoll sieht. Du musst da nicht zur Krankenkasse. Es hat für dich auch überhaupt keine finanziellen Einbußen. Auch nicht was die Berechnung des Elterngeldes angeht. Der Arbeitgeber zahlt dir dein volles Gehalt weiter und kann dies über eine U2 Umlage von der krankenkasse wieder holen.
Ich danke dir sehr für die schnelle Antwort, dann ist ja alles gut und ich muss mir keine Gedanken machen, denn ich merke selber schon das mir die Arbeit derzeit zu viel ist.
Ich habe mein BV vom FA bekommen und seit dem bekomme ich meinen ganz normalen Lohn weiter gezahlt ;)
In der letzten ss ging das bei mir nicht. Mein AG wollte auch das ich ins beschäftigungsverbot gehe und ich auch aber meine FA hat gesagt "du bist schwanger und nicht krank, dein Ag will nur dich loswerden" und hat mich nicht krank geschrieben und bei der kk wiederspruch eingelegt. Aber meine FA war auch eine dumme Ziege. So musste ich bis Mutterschaftsurlaub malochen gehen
Ich bin auch im beschäftigungsverbot. Du musst da gar nichts machen und auch dein fa nicht. Sobald der arbeitgeber die schriftliche bestätigung der ss hat meldet er sich beim gewerbeaufsichtsamt..... Und bei der krankenkasse wird sich dein chef auch schön selber melden, will ja auch das geld wieder haben :)