dama8071
Hallo wisst ihr ob man nach der Geburt einen bestimmten Prozentsatz des Lohnes weiter gezahlt bekommt und wie lange ? Ich meine etwas von 67% des Lohnes gehört zu haben. Oder habe ich da was falsch vestanden ? Bitte helft mir was man an Geld woher bekommt. Danke und liebe grüße
Hallo, also ich hab da jetzt selbst noch keine Erfahrung, weil es meine erste SS ist. Aber soviel ich weiß, kriegst du nach der Geburt vom AG nix mehr. Die 67% sind das Elterngeld, was du bekommst. Das musst du beantragen.
Dein Arbeitgeber zahlt nichts. Aber wenn du sozialversicherungspflichtig beschäftigt bist, bekommst du was von der Krankenkasse. Ob das nun 67 oder 80% sind weiß ich aber nicht mehr. Jedenfalls bekommst du das während deines Mutterschutzes. Also 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Entbindung. Diese 14 Wochen kriegst du in jedem Fall. Mein Sohn kam z.B. 4 Wochen zu früh, aber das Geld bekam ich trotzdem so.
Danach bekommst du das Elterngeld von der Elterngeldstelle. Die Höhe richtet sich nach deinem vorherigen Einkommen. Mindestens jedoch 300 €. Die bekomm dann sogar ich, auch wenn ich im Moment nicht arbeite. Das Elterngeld bekommst du 12 (maximal 14 Monate, wenn der Vater des Kindes auch 2 Monate Elternzeit nimmt) Monate, oder aber du streckst es direkt um die Hälfte und bekommst es dann zwei Jahre lang. Natürlich nur, solange du nicht wieder arbeiten gehst. Dann fällt das Elterngeld weg, wobei es da so eine Grenze gibt. Minimal arbeiten darfst du glaube ich trotz Elterngeld.
Wegen dem Elterngeld: Im Internet gibts dazu so Rechner, da kannst du schonmal schauen was du so bekommen wirst.
Musst natürlich alles beantragen. Mutterschutzgeld bei der Krankenkasse. Elterngeld bei der Elterngeldstelle des jeweiligen Bundeslandes.
Während des Mutterschutzes (6 Wochen vor und i.d.R. 8 Wochen nach der Geburt) bekommst du vollen Lohnausgleich, den teils der AG, teils die KK zahlt (sofern der AG sich am Umlage-Verfahren beteiligt, bekommt er seinen Teil auf Antrag von der KK zurück). Bei meinen AG wurde das immmer durch die Personalabteilung gemeldet und organisiert. Wenn du nach acht Wochen in Elternzeit gehen willst (spätestens 7 Wochen vor Beginn beim AG beantragen), kannst du Elterngeld beantragen. Bei uns geht das über die Elterngeldstelle der Stadt. Dann bekommst du zusätzlich zum Mutterschutz noch max. 10 Monate 65% deines Gehaltes oder 67%, sofern du weniger als 1200 EUR (?) netto verdienst, der Kindsvater kann zusätzlich 2 Monate beantragen oder ihr teilt das Elterngeld wie es euch gefällt. Man kann auch das halbe Elterngeld für die doppelte Laufzeit beantragen. Falls du noch ein Kind unter 3 Jahren hast, gibt es noch einen Geschwisterbonus. Viele Grüße!