Monky1983
Hallo zusammen, Ich hab da mal ne ganz blöde Frage: Mein Freund und ich sind noch nicht verheiratet. Wird das Kind automatisch meinen Namen annehmen und wie ist das wenn wir in 1-2 Jahren dann heiraten werden? Behält dann das Kind meinen Namen ?
also, meine kinder hatten von geburt an meinen nachnamen....als ich meinen mann geheiratet habe, da war unser sohn 1 jahr alt, hat mein mann meinen nachnamen angenommen, aber unser sohn ist ehelich geboren! d.h. wenn ich den nachnamen meines mannes angenommen hätte, dann hätte unser sohn automatisch seinen nachnamen bekommen.....bei meiner tochter hätte ich eine namensänderung durchführen lassen müssen..... soweit ich weis, ist es so, dass das kind automatisch den familiennamen bekommt wenn man innerhalb 5 jahre nach der geburt heiratet! lg jasmin
automatisch bekommt das kind deinen namen. möchtet ihr, dass es seinen namen bekommt, geht das auch. ihr müsst es beim jugendamt mit einer vaterschaftsanerkennung und deiner einverständnis, der namensgebung regeln. lg Anett
das mit den 5 jahren kann ich nicht so bestätigen, denn meine tochter ist 2009 geboren und wir haben 2011 geheiratet und mussten beim jugenamt den namen ändern. vielleicht ist es aber auch in den bundesländern unterschiedlich?
kann sein, denn wenn ich meinen mann seinen namen angenommen hätte dann hätte ich nur für Leonie eine namensänderung durchführen müssen bzw wenn ich gewollt hätte, da mein mann nicht ihr leiblicher vater ist.....Adrian hätte automatisch den namen dann angenommen, aber mein mann hat meinen nachnamen angenommen....die geburtsurkunde von Adrian werden wir vll ändern lassen, steht dann drinnen dass er ehelich geboren wurde....mein sohn wurde 2009 geboren und 2010 haben wir geheiratet! lg jasmin
Hab das hier gefunden b) falls die Eltern nicht miteinander verheiratet sind: Bei nichtverheirateten Eltern ist grundsätzlich zum Zeitpunkt der Geburt nur die Mutter sorgeberechtigt. Deswegen erhält das Kind den Namen der Mutter. Die nicht miteinander verheirateten Eltern können aber das gemeinsame Sorgerecht erhalten, indem sie eine sogenannte Sorgerechtserklärung abgeben (Nähers dazu siehe hier ...). Haben sie das getan, können sie binnen eines Monats nach der Geburt den Namen des Vaters oder den Namen der Mutter zum Familiennamen des Kindes bestimmen, § 1617 Absatz 1 Satz 1 BGB. Wichtig ist, dass diese Sorgerechtserklärung bereits vor der Geburt abgegeben wird. Wird sie erst nach der Geburt des Kindes abgegeben, so erhält das Kind zunächst den Namen der Mutter. In diesem Fall ist eine spätere Änderung des Familiennamen des Kindes auf den Familiennamen des Vaters unter folgenden Voraussetzungen möglich: aa) Das Kind kann den Namen des Vaters erhalten, wenn beide Elternteile einverstanden sind. Ist das Kind mindestens 5 Jahre alt, muss auch das Kind zustimmen (§ 1617a Abs. 2 BGB). An dem alleinigen Sorgerecht der Mutter ändert das nichts. bb) Geben die nicht miteinander verheirateten Eltern nach der Geburt eine gemeinsame Sorgerechtserklärung ab (Nähers dazu siehe hier ...), so können sie innerhalb von drei Monaten bestimmen, dass das Kind den Familiennamen des Vaters erhalten soll (§ 1617b BGB). Ist das Kind mindestens 5 Jahre alt, dann muss das Kind zustimmen. cc) Heiraten die Eltern einander und wählen sie einen gemeinsamen Familiennamen, so wird dieser Name automatisch der Familienname des Kindes. Ein Kind, das 5 Jahre oder älter ist, muss der Namensänderung aber zustimmen (§ 1617 c Absatz 1 BGB). Behalten beide Eltern nach der Heirat ihren bisherigen Familiennamen, so können sie innerhalb von drei Monaten bestimmen, dass das Kind den Namen des Vaters erhalten soll.