ute130581
ich gehe ja ganz normal für 1 Jahr in Elternzeit. Jetzt hat mein Mann gesagt, er möchte vielleicht doch 2 Monate mit zu Hause bleiben. Wenn man jetzt sagt ab Geburt wär ja blöd, würden dann lieber sagen, wenn ich aus dem KH komme. Geht das? Und wie formuliere ich das? Und auf diesem Antrag für Elterngeld wie mach ich das da? Und dann muss ich von meinem Mann doch auch die letzten 12 Gehaltsabrechnungen kopieren und hinschicken, oder?
Hallo! Du bekommst das Eltergeld ja erst nach den 8 Wochen Mutterschutz nach der Geburt! Wenn ihr das vor habt, würde ich es machen wenn die anderen 10 Monate rum sind, sprich wenn das Kind 1 Jahr alt wird ! Dann bleibt er vom 12-14. Monat zu Hause! LG
Ne, meinte schon kurz nach der Geburt, aber nicht direkt nach der Geburt, sondern ne Woche später oder so. Bin ja eh erstmal zur Entbindung im KH, da will er dann ja auch nicht allein zu Hause sitzen.
Da steht euch aber noch kein elterngeld zu.
Warum nicht? Dachte immer das geht direkt nach der Geburt des Kindes? Der Arbeitskollege von meinem Mann macht das diesen Monat auch und der bekommt das auch? Warum ist das denn soooo kompliziert?
bis 8 wochen nach der geburt gibt es muschu geld von KK und arbeitgeber und in der zeit müsst ihr elterngeld beantragen. dieses wird dann nach den 8 wochen muschu bezahlt. also wenn du ein jahr zuhause bleibst bekommst du 10 monate elterngeld und nicht 12. der staat ist da einfach ungerecht!
Das verstehe ich. Wenn die Kleine jetzt z. B. am 20.07. zur Welt kommt, kann mein Mann dann nicht sagen, das er ab dem 30.07. in Erziehungsurlaub geht und bekommt dann Elterngeld? Und wenn ja, wie formuliere ich das? Und wie schreib ich das auf den Antrag für Elterngeld?
Ach Mädels, NATÜRLICH kann der Mann sofort nach der Geburt in Elternzeit gehen. (bitte fühlt euch nicht angegriffen ) Hier der $4 aus dem Bundeselterngeldgesetzes: Bezugszeitraum
(1) Elterngeld kann in der Zeit vom Tag der Geburt bis zur Vollendung des 14. Lebensmonats des Kindes bezogen werden. ... Richtig, unsere 2 Monate Mutterschutz gelten schon als Elternzeit und Elterngeldbezug. Da die Männer aber keinen Mutterschutz haben, können auch sie ab dem Tag der Geburt Elterngeld beziehen. 100%ig!
Und Ute, guck doch am besten mal auf die offizielle Seite des Bundes: http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/familie,did=116866.html#fragment dort werden alle Fragen beantwortet. Oder du liest dir die Broschüre zum Elterngeld durch. Dort stehen dann wirklich alle Details drin. So hab ich das jetzt auch gemacht, um deine Frage zu beantworten. :D
Den Elterngeldantrag kannst du eh erst nach der Geburt stellen. Es wird bis max. 3 Monate rückwirkend gezahlt. Damit erübrigt sich die Frage, wie du das dort angibst. Und ja, dann musst du auch die letzten 12 Gehaltsabrechnungen deines Mannes beifügen.
So wie es klingt, macht dir die Formulierung für seinen Arbeitgeber sorgen. Das muss ja spätestens 7 Wochen vor Beginn der Elternzeit gemeldet werden. Wenn du den 30.7. als Beginn möchtest, dann schreibst du das einfach so rein. Natürlich ist das blöd, aber der Arbeitgeber muss ja auch planen können. Oder dein Mann einigt sich mit seinem Chef, dass er die Elternzeit auch ein paar Tage früher beginnen kann. Das wäre die einfachste Regelung, bei der aber auch das Unternehmen mitspielen muss. Kannst mir auch gerne ne PN schicken, wenn du noch mehr fragen hast.
LG Heidi
Ui danke schön. Schreib dir dann noch ne PN
die elternzeit beginnt mit dem tag der geburt des kindes. da muschu-geld in der regel mehr ist und es angerechnet wird, bekommt man erst danach elterngeld. daher entstehen die 10 monate. lg Anett