mi2911
Huhu, habe gestern mit meinem Mann beschlossen, dass wir wohl die ersten beiden Monate zusammen Elternzeit nehmen. Da ich ja in den ersten beiden Monaten noch Mutterschutzgeld bekommen ist dies finanziell eigentlich die beste Lösung. Ich bekomme dann ja 100% und mein Mann 67%, oder wird das Elterngeld von meinem Mann dann auf das Mutterschutzgeld angerechnet ??? Wenn wir beide den 11+12. Monat zusammen nehmen würden hätten wir ja beide nur 67% !!! Habe zwar gelesen, dass es NICHT sinnvoll ist wenn der Partner im Mutterschutz Elternzeit beantragt, da dann ja nur noch 10 Monate der Mutter zustehen - aber wenn wir den 11.+12. Monat zusammen nehmen ist das doch nichts anderes, oder ??? Macht das noch jemand von euch so ??? Wie muss man dann den Antrag stellen, weil mein Mann ja noch nicht genau sagen kann ab wann die Elternzeit beginnt ?!?!? Euch schonmal vielen Dank für die Hilfe Gruss
Guten Morgen! Schleiche mich mal aus dem August-Forum ein. Habe mich auch gerade mit dem Thema beschäftigt. Als Frau bekommt man im Prinzip immer nur 10 Monate Elterngeld, wenn man ab Geburt in Elternzeit geht. Der Mutterschutz wird nachträglich angerechnet. Für den Mann ist es eigentlich egal, wann er es macht. Allerdings weiß ich nicht, wie man die Elternzeit als Mann beim AG anzeigt, da man dass ja theoretisch 7 Wochen vor Beginn machen muss. Ob man so etwas wie "ab Geburt des Kindes" reinschreiben kann? LG
Ich kann dir nur raten, dass beim AG deines Mannes erst ab Geburt des Kindes einzureichen. Da auch ab dann erst der Kündigungsschutz deines Mannes in Kraft tritt. Bei uns ist es so, dass mein Freund die volle Elternzeit nimmt und er es seinem Chef schon Anfang des Jahres gesagt hat. Anschließend haben sie versucht ihn noch vorher "loszuwerden" Aber hat nicht geklappt. Also aufpassen :-)
Mein Mann nimmt auch ab Geburt ELternzeit. Du musst es mindestesten sieben Wochen vorher beim Arbeitgeber anzeigen. 8 Wochen vorher beginnt der Kündigungsschutz. Also keine Angst, dann kann ihn niemand mehr rausschmeißen. Wir haben folgendes dem AG vorgelegt Name Straße Ort Arbeitgeber Z.Hd. Hr/Fr. XXXXX Straße Ort Ort, Datum Antrag auf Elternzeit Sehr geehrte Frau XXXXXX, hiermit beantrage ich Elternzeit zur Betreuung und Erziehung meines ungeborenen Kindes, voraussichtlicher Entbindungstermin ist der 17.07.2012. Unter Einhaltung der gesetzlichen Frist werde ich die Elternzeit ab Geburt des Kindes voraussichtlich am 17.07.2012 beginnen. Nach einer 2 – monatigen Auszeit stehe ich Ihnen voraussichtlich ab dem 18.09.2012 wieder voll zur Verfügung. Bitte lassen Sie mir eine schriftliche Bestätigung zukommen. Mit freundlichen Grüßen
Wenn ihr den 11 + 12 Monat zusammen nehmt, dann bekommt einer nur den Mindestsatz von 300€ und nicht beide 67%!!
Warum das ???
Habe ich noch nie gelesen !!!
Huhu!
Nein, das stimmt nicht.
Habe gerade extra nochmal im Heft "Elterngeld und Elternzeit" nachgelesen, welches vom Bundesministerium fur Familie, Senioren, Frauen und Jugend herausgegeben wird. Da steht:
S. 18 Abs. 1: "Bis zum 14. Lebensmonat des Kindes steht für jeden Lebensmonat ein Monatsbetrag zur Verfügung."
S. 18 Abs. 3: "Sie können Elterngeld nacheinander oder gleichzeitig ausgezahlt bekommen. Bei gleichzeitigem Bezug verbrauchen die Eltern zusammen jeden Monat zwei Monatsbeträge."
Also keine Kürzung, jeder 67%, wenn das denn der Satz für dich ist (hängt ja vom Einkommen ab). Dann bezieht man eben nur 12 Monate Elterngeld, 2 davon doppelt, anstatt 14.
So genug geklugscheißert!
LG
PS: hier der Link zur Broschüre: http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Broschuerenstelle/Pdf-Anlagen/Elterngeld-und-Elternzeit,property=pdf,bereich=bmfsfj,sprache=de,rwb=true.pdf
Wurde mir von der L - Bank so gesagt...hab schon Stunden mit denen am Telefon verbracht. Weil ich ja für die Große auch noch Elterngeld bekomme