Monatsforum Juli Mamis 2012

noch ne Frage

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ute130581

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Wie ihr wisst beziehe ich ALG I und mein HA würde gerne ein BV ausstellen. Find ich ja nicht schlecht, aber wo bekomme ich dann Geld her? Von der KK? Und wenn ja, wird mir die Zeit wo ich kein ALG I beziehe dann hinten angehängt? Ihr wisst ja immer so viel und bis die sich von der KK mal melden dauert das ja ewig!


emres

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Antwort auf Beitrag von ute130581

ich glaub, das ist das beste. dort alles zu erfragen und dann zu sehen. aber wenn du algI bekommst bist du doch zu hause. ist es da nicht egal, ob du das BV hast oder nicht. oder geht es um die vermittelbarkeit? gibt es da nicht auch ne grenze in der ss? lg Anett


ute130581

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Antwort auf Beitrag von ute130581

Ja die Vermittelbarkeit und evtl. doch noch länger ALG I nachher zu bekommen oder mehr Elterngeld, sonst wirds nämlich ganz schön mau.


emres

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Antwort auf Beitrag von ute130581

hmm, stimmt, aber dann würde es hinter die elterzeit rangehängt, frag ob das geht. müsste ja aber theoretisch. aber man weiß ja nie!


ute130581

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Antwort auf Beitrag von ute130581

Hab da grad angerufen und die meinte es wird nicht hinten angehängt, dann komm ich mit ner Krankmeldung ja eigentlich besser oder nicht?


emres

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Antwort auf Beitrag von ute130581

wenns dann verfällt sozusagen, würd ich wohl auch eher die krankschreibung wählen. wäre nur rennerei, für nichts, denke ich.... das arbeitsamt ist aber manchmal kompliziert und nervig....


Sanni_m86

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Antwort auf Beitrag von ute130581

Warum ein BV???? Vermittelt werden kannst du doch eh nicht???


Sanni_m86

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Antwort auf Beitrag von ute130581

Ne- die ALG1 verfällt nicht- ich hatte mich da auch schon mal erkundigt. Du musst denen nur nachweisen, dass du eine Betreuung für dein Kind hast- den kannst du dich wieder Arbeitslos melden- wärst den aber wieder vermittelbar! Ich werde das nach der Elternzeit auch machen- und angeben, dass ich einen 400 Euro Job haben möchte- und wenn ich den nur 1-2 Monate ALG1 bekomme- ist ja egal...


ute130581

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Antwort auf Beitrag von ute130581

Und wenn ich sage ich möchte z. B. nur nen 400 Euro Job, bekomm ich dann mein volles ALG I weiter?


Sanni_m86

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Antwort auf Beitrag von ute130581

hm, dass ist ne gute Frage- dass habe ich jetzt garnicht gefragt ob man trotzdem den Betrag von vorher bekommt...


Bine1082

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Antwort auf Beitrag von ute130581

Mir wurde damals das ALG 1 gekürzt, weil ich mich nur für weniger Stunden zur Verfügung gestellt habe. Am besten nochmal anrufen und nachfragen. 400€ Job zählt für die übrigens nicht unter Arbeit (zumindest hier), Du musst dann trotzdem so ne Vereinbarung unterschreiben, dich regelmäßig melden und Bewerbungen vorweisen.