Monatsforum Juli Mamis 2012

noch ne frage zum muschu-geld!

noch ne frage zum muschu-geld!

kitkat170583

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die kasse zahlt ja mindestens die 14 wochen auch wenn zwergi früher kommt! muss der arbeitgeber auch die 14 wochen zahlen oder wird der zuschuss von dem taggenau berechnet? mein ag will leider nichts zahlen und deshalb habe ich einen brief fertig gemacht wo genau drin steht wieviel er mir pro tag aufstockend zu dem was ich von der kasse kriege zahlen muss. ausserdem habe ich mir vom amt für arbeitsschutz ein schreiben schicken lassen wo es genau drinsteht das sie zahlen muss und ich habe einen ausdruck aus dem muschu gesetz dazu gelegt! nun weiß ich nicht für welchen zeitraum mein ag bezahlen muss!? kann mir da jemand weiter helfen? lg katrin


emres

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Antwort auf Beitrag von kitkat170583

naja, nach wollen geht das ´leider nicht. ich würde am besten anwaltlich vorgehen. es ist ja rechtlich verankert. viel glüc. der ag zahl auch den gleichen zeitraum.


DeeCee

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Antwort auf Beitrag von kitkat170583

Frag doch am Besten mal hier im RuB-Expertenforum bei den Anwälten nach. Meine Meinung: dir stehen (mindestens) 14 Wochen MuSchu-Geld zu und zwar nicht nur das von der Krankenkasse, sondern auch der Arbeitgeber-Anteil!


kitkat170583

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Antwort auf Beitrag von kitkat170583

danke für eure antworten! ich werde erstmal die reaktion abwarten die auf den brief von mir folgt und dann ggf. einen anwalt einschalten. es ist alles etwas kompliziert weil ich seit okt. schon krankengeld bekomme. deswegen habe ich mich ja beim amt für arbeitsschutz schlau gemacht. nach dem gesetz muss sie mir sogar aufstockend meinen lohn (also nicht die höhe vom krankengeld) den sie mir zuletzt gezahlt hat auszahlen. bin ja mal gespannt was da noch kommen wird!?


Purzelchen07

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Antwort auf Beitrag von kitkat170583

Dein AG muß den Zuschuss für die gesamte Mutterschutzzeit zahlen. Diesen Zuschuss kann der sich bei der Krankenkasse im Umlage U2 verfahren zu 100 % wieder zurückholen (§ 2 Abs. 2 AAG). § 2 Erstattung (2) Die Erstattung wird auf Antrag erbracht. Sie ist zu gewähren, sobald der Arbeitgeber Arbeitsentgelt nach § 3 Abs. 1 und 2 und § 9 Abs. 1 des Entgeltfortzahlungsgesetzes, Arbeitsentgelt nach § 11 des Mutterschutzgesetzes oder Zuschuss zum Mutterschaftsgeld nach § 14 Abs. 1 des Mutterschutzgesetzes gezahlt hat. Dein Arbeitgeber macht also kein Verlustgeschäft wenn er dir den Zuschuss zahlt...er streckt das lediglich vor und holt es sich von der Krankenkasse wieder. Die Umlage U2 ist übrigens eine Pflichtversicherung. Dein Arbeitgeber muß in die Umlagekasse einzahlen und kann somit auch die Erstattung des Zuschusses auf jeden Fall beantragen. (Außer landwirtschaftliche Krankenkassen)