Monatsforum Juli Mamis 2012

Nabelschnurblut - irreführende Werbung

Nabelschnurblut - irreführende Werbung

junimami2001

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AKTUELL Private Nabelschnurblutbank: Gericht untersagt irreführende Werbung Dtsch Arztebl 2011; 108(33): A-1714 / B-1462 / C-1458 Siegmund-Schultze, Nicola Kann Nabelschnurblut meinem Kind irgendwann das Leben retten? Für Laien ist es kaum möglich, das zu beurteilen. Firmen, die eine Einlagerung von Nabelschnurblut zu privaten Zwecken anbieten, dürfen in der allgemeinen Öffentlichkeit nicht damit werben, dass sich mit Zubereitungen aus Nabelschnurblut Krankheiten lindern oder heilen lassen. Mit diesem Urteil hat das Oberlandesgericht Dresden die Berufung eines Unternehmens zurückgewiesen, das in erster Instanz vom Landgericht Leipzig zur Unterlassung bestimmter Werbeaussagen außerhalb von Fachkreisen verurteilt worden war (Az.: OLG 14U87/11). Eine Revision wird nicht zugelassen. Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e.V. aus Bad Homburg hatte gegen ein Unternehmen aus Leipzig geklagt. Dieses hatte im Internet, für die Öffentlichkeit zugänglich, die Entnahme und Einlagerung von Nabelschnurblut als die „beste Gelegenheit zu einer einzigartigen Gesundheitsvorsorge“ für das Baby bezeichnet. Das an Stammzellen reiche Nabelschnurblut könne dem Kind einmal das Leben retten. Es stehe im Krankheitsfall für einen gesundheitlichen Neuanfang zur Verfügung – ein Leben lang. Das Landgericht Leipzig verbot mit Urteil vom Dezember 2010 (Az.: 04HKO4388/09) Werbeaussagen wie diese. Es handele sich um Werbung für ein Arzneimittel außerhalb von Fachkreisen und diese verstoße gegen das Heilmittelwerbegesetz. Dem Argument des beklagten Unternehmens, vollständiges, nicht für die Stammzellübertragung aufbereitetes Nabelschnurblut sei kein Arzneimittel, folgte das Gericht nicht. Es handele sich bei Nabelschnurblut – analog zu einer Eigenblutkonserve – um ein Funktionsarzneimittel, das zur medizinischen Anwendung vorgesehen sei. Diese Auffassung bestätigte das Oberlandesgericht. Es gab der Vorinstanz in noch einem Punkt recht: Es handele sich um irreführende Werbung. Im konkreten Fall werde der falsche Eindruck erweckt, Zubereitungen aus Nabelschnurblut eigneten sich mit hoher Gewissheit dazu, Krankheiten zu heilen oder zu lindern. Beim Verbraucher könne der Eindruck entstehen, er handele unverantwortlich, wenn er Nabelschnurblut nicht einfrieren lasse. nsi


schnecki80

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Antwort auf Beitrag von junimami2001

Schöner Artikel, der sagt ja aber nur das private Firmen keine Werbung machen dürfen mit einer garantierten Heilungchance. Hab mal bissel geschaut und ne schöne unabhängige Seite gefunden wo alles ganz toll erklärt ist, auch was möglich ist und was nicht. Find die sehr Informativ und verständlich: www.nabelschnurblut.de Da gehts auch um Spende etc.