ute130581
Hab da nochmal ne Frage. Bin ja arbeitssuchend und hab vorher noch Krankengeld bekommen. Bekomm von meiner KK Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes. Alles soweit verstanden. Es sind ja 6 Wochen. Dann schreiben sie ein Kalendermonat wird mit 30 Tagen angesetzt. Heisst das, das die restlichen 2 Wochen mit 15 Tagen angesetzt werden? Die haben mir nämlich nur Geld für 42 Tage überwiesen. Ist das so korrekt? Oder muss ich da nochmal nachfragen? Danke für eure Antworten.
mir haben die auhc nur nen vorschuss gezahlt ... meine krankenkasse hat nen festen satz was die im vorraus zahlt. weiß leider auch nicht wie das bei denen dann berechnet wird weil ja etwas mehr als das doppelte noch dann von der krankenkasse bekommen müsste ...
das weiß ich leider nicht. würde direkt da nachfragen. ich hab meins noch nicht, ist wohl in der berechnung.... lg Anett
Man bekommt doch 14 Wochen Muttergeld. Und zwar für die 6 Wochen vor der Geburt und nach der Geburt muß man die Zahlung für die restlichen 8 Wochen beantragen. Geht nicht vorher, weil die die Geburtsbescheinigung benötigen. Ist jedenfalls das, was bei mir im Schreiben von meiner KH steht. Müßtet ihr doch auch bekommen haben. Bei mir ist zudem auch gleich der Antrag für die Familienversicherung fü die KH dabei.
*mal reinschleich* 42 Tage sind doch genau 6 Wochen. Also dein Mutterschaftsgeld für vor der Geburt. Den Rest beantragst du dann erst nach der Geburt, wenn du die Bescheinigung vom KH hast. LG
Volle Kalendermonate werden mit 30 Tagen gerechnet...bei angebrochenen Monaten immer die tatsächlichen Tage. 42 Tage sind 6 Wochen (7 * 6)...das Geld für die 8 Wochen danach bekommst erst wenn du die Geburtsurkunde eingereicht hast...es könnte ja auch sein, dass dein Krümel Verspätung hat und du statt insgesamt 99 Tage (6 Wochen vorher, den Tag der Geburt und 8 Wochen nachher) z.B. Anspruch auf insgesamt 110 Tage Mutterschaftsgeld hast.