Monatsforum Juli Mamis 2012

Kann ich das so Schreiben???

Kann ich das so Schreiben???

schnuffelschnecke87

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Antrag Elternzeit Sehr geehrter Herr ........, hiermit zeige ich Ihnen fristgemäß an, dass ich im Anschluss an die Mutterschutzfrist für die Dauer von 1 Jahr die Elternzeit nehmen werde. Der Geburtstermin meines Kindes ist vorraussichtlich der 28.06.2012. Eine Kopie der Geburtsurkunde wird nach der Geburt nachgrereicht. Meine Elternzeit endet somit vorraussichtlich am 28.06.2013. Mit Ihrem Einverständnis würde ich meine Erwerbstätigkeit somit zum 29.06.2013 wieder aufnehmen. Bei fragen freue ich mich über Ihre Nachricht und danke Ihnen zudem für Ihre baldige Rückmeldung da ich dieses Schreiben für den Antrag auf Elterngeld brauche. Mit freundlichen Grüßen .......


emres

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Antwort auf Beitrag von schnuffelschnecke87

ja, super geschrieben. wenn ich mich nicht irre ist das jahr dann aber am 27.6. zuende. weil ein normales jahr ist auch 1.1. bis 31.12. nicht 1.1. - 1.1. verstehste? lg Anett


schnuffelschnecke87

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Antwort auf Beitrag von emres

achso danke


knicklicht

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Antwort auf Beitrag von schnuffelschnecke87

man hat doch nach der entbindung 8 wochen noch mutterschutz und erst dann beginnt die elternzeit soweit ich das weis?


schnuffelschnecke87

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Antwort auf Beitrag von knicklicht

nein der mutterschutz ist bei der elternzeit mit drin also hat man eigendlich nur 10 monate elternzeit


knicklicht

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Antwort auf Beitrag von schnuffelschnecke87

mh ok... denn ich nehm paar monate elternzeit im anschluss an den mutterschutz


julibaby2012

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Antwort auf Beitrag von schnuffelschnecke87

du doofe frage, das ist doch für dein chef oder?? ich muss ja auch sowas abgeben, würde das dann so übernehmen wollen;) Ich hätte nämlich nicht gewusst, was ich da schreiben sollte


schnuffelschnecke87

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Antwort auf Beitrag von schnuffelschnecke87

Ja ist für meinen chef. Du kannst es gerne übernehmen und wenn es noch jemand möchte bitte könnt ihr nehmen lg susi


Purzelchen07

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Antwort auf Beitrag von schnuffelschnecke87

Die Elternzeit beginnt einen Tag nach Ende Muschu und endet spätestens einen Tag vor dem dritten Geburtstg. Wenn du nur ein Jahr nimmst spielt es aber keine Rolle ob du den ersten Geburtstag des Kindes da noch rein nimmst oder nicht. Aber Vorsicht...wenn du jetzt nur ein Jahr anmeldest hast du keinen Anspruch mehr auf das zweite Jahr (zumindest vom Gesetzgeber nicht) außer dein Arbeitgeber ist so nett und stimmt dem zweiten Jahr noch nachträglich zu. Ansonsten hast und erst wieder Anspruch auf das dritte Jahr. (ich weiß das so genau, weil ich bis zum Muschu bei der Krankenkasse gearbeitet habe und mich täglich wegen der ETZ mit den Arbeitgebern rumgestritten habe) Den Antrag hast klasse geschrieben!


björg

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Antwort auf Beitrag von schnuffelschnecke87

Hier ein Link der Stiftung Warentest mit einem Muster für den Elternzeitantrag: www.test.de/Elternzeit-Musterantrag-1276519-2276519/ Stell' den Antrag erst, wenn das Kind auf der Welt ist (du also das Geburtsdatum kennst, alles andere kannst du ja schon vorformulieren). Wenn du tatsächlich nur bis zum zum ersten Geburtstag deiner Kindes zu Hause bleiben willst und das auch so formulierst, brauchst du das Einverständnis deines AG nicht. Meldest du hingegen jetzt schon eine längere Elternzeit an, hängt es von der Kulanz deines AGs ab, ob du dann eher arbeiten kannst. Du kannst, z.B. jetzt schon eine reduzierte Stundenzahl mit deinem AG ausmachen und das in der Elternzeitmeldung formulieren. Das wäre dann für beide Seiten bindend. Viele Grüße.


Purzelchen07

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Antwort auf Beitrag von schnuffelschnecke87

Nach der Geburt hat man nur eine Woche Zeit um den Antrag abzugeben...wenn man diesen später beim Arbeitgeber einreicht hat dieser das Recht die Elternzeit zu verweigern. Daher ist es schon gut den Antrag vorher schon abzugeben und ggf. mit Einreichen der Geburtsurkunde die Daten zu korrigieren. Man weiß nie was in der Woche nach der Geburt los ist...wie es einem selbst oder dem Baby geht (natürlich wünscht sich keine von uns irgendwelche Komplikationen aber man sollte das vielleicht nicht ganz aus dem Kopf streichen) und dann ist man nicht in der Lage oder vergisst einfach den Antrag dem Arbeitgeber zu geben. Wenn der einen dann loswerden will akzeptiert er den Antrag später nicht mehr und schon ist der Arbeitsplatz weg. Übrigens bekommen die Arbeitgeber das auch von den Krankenkassen so gesagt wenn sie dort um Rat bitten...ich hatte das öfter mal, dass die Arbeitgeber keinen bock mehr auf Ihre Angestellten hatten und nachgefragt haben wie sie am besten Ihre Angestellten gleich nach dem Mutterschutz loswerden.