janina78
Ich arbeite für 3 Std täglich als servicekraft im Kindergarten. Jetzt sind einige Fälle von Scharlach aufgetreten und ein Verdacht auf Ringelröteln. Die Kita-chefin möchte nun das ich bis Ende März zu Hause bleibe um eine Ansteckung von irgendeiner Infektionskrankheit zu vermeiden. Also bin auf ihr Anraten zu meiner FA und sollte mich erstmal für 2 Wochen krank schreiben. Die FA meinte, sie kann mich zwar krank schreiben, aber der Arbeitgeber kann mir auch ein BV aussprechen. Das Problem ist, mein Arbeitgeber ist nicht die Kita oder die Gemeinde, sondern eine Reinigungsfirma, die von der Gemeinde bezahlt wird. Der Chef ist nun der Meinung, die Ärztin muß mir das BV geben. Und den Krankenschein soll ich nicht abgeben, er will nicht, das ich nun 6 Wochen krank bin und danach kommt vielleicht aus einem anderen Grund ein BV. Denkt dabei sicher nur ans Geld. Also fahr ich morgen wieder zu der Ärztin und muß ihr wieder alles erklären. Die hat mich gestern schon blöd angeguckt, als ich gesagt hab weshalb ich da bin. Von wem habt ihr das BV ausgeschrieben bekommen? LG Janina
Hm, verzwickte Situation bei dir. Aber wenn ich richtig informiert bin, müsste tatsächlich dein Arbeitgeber oder der Betriebsarzt dein BV ausstellen, wenn du nicht von deinem AG an einen Arbeitsplatz ohne Infektionsgefahr versetzt werden kannst. Mein BV hatte individuelle Gründe und wurde daher vom FA ausgestellt.
Bei mir war es das reinste hin und her. Meine Fa macht das wohl nicht gerne, habe es am Ende von meinem hausarzt bekommen den ich schon lange kenne. Versuchs sonst mal bei drm!!
Wurde von der Reinigungsfirma nur für diesen Kindergarten eingestellt, von daher bin ich für andere Bereiche nicht vorgesehen.
Dann muss der AG, oder der Betriebsarzt ein BV ausstellen. Wenn du für diese Stelle eingestellt bist, und dir die Firma keine andere Arbeit zuweisen kann, muss ein BV kommen. Bei Ringelröteln bekommst du eigentlich, soweit ich die Biostoffverordnung kenne, ein BV bis zu 20. Woche. Scharlach meine ich ist ungefährlich, weiß es aber nicht sicher. LG jojo
Hallo, beide können das BV ausstellen, ohne Probleme. Der Arbeitgeber kann es machen und hat auch keine zusätzlichen Kosten, die Umlagekasse zahlt das Gehalt. Der FA kann es genauso machen, er hat auch keinen Nachteil, allerdings machen sie es nicht so gerne weil sie vielleicht denken, dass die Mütter sich nur vor der Arbeit drücken wollen. Allerdings möchte ich das deinem FA nicht unterstellen. In dem Fall, Arbeit im Kiga, ist die Lage doch klar. (Auch wenns nur als Reinigung ist). -> Können beide machen, AG ebenso wie FA.
Hatte damit auch eine riesen Rennerei!
Mein Chef hat eine Einverständniserklärung geschrieben, dass er mit einem BV einverstanden wäre!
Die Hausärztin hat eine Empfehlung an den FA geschrieben, aus psychischen Gründen ein BV auszusprechen!
Mit dieser Empfehlung und dem Schreiben vom Chef bin ich zum FA, der hat auf Grundlage dieser Schreiben ein BV ausgeschrieben!
Ich mit dem BV wieder zum Chef, der hat es weitergeleitet zur Personalabteilung und die widerum zum Gewerbeaufsichtsamt!
Ein Duplikat musste ich noch zur Krankenkasse schicken!
Ein BV wäre für dich und auch deinen Chef das Vernünftigste! Mit jedem Krankenschein hat er 6 Wochen volle Lohnfortzahlung zu leisten! Hast du ein BV (was in deinem Fall mit Scharlach und Co. selbstverständlich sein sollte, egal als WAS du in dem KiGa arbeitest) bekommt er vom ersten Tag an deinen vollen Lohn zurück! Also du bekommst dein volles Gehalt bis zum MuSchu und er bekommt es aus einer so genannten Umlagekasse (in die er gesetzlich so oder so monatlich einzahlen muss) komplett zurückgezahlt!
Also es lohnt sich für ihn doppelt, sich ein bisschen anzustrengen um das BV durchzukriegen! Er weiß sicher, dass du langfristig nicht mehr kommst und kann damit planen und muss nicht davon ausgehen, das du immer mal wieder kurzfristig ausfällst... und als Bonbon spart er unter dem Strich deinen Lohn! D.h. er kann dich sofort (finanziell) ersetzen ohne wirtschaftlichen Schaden! Eigentlich das "rund um Wohlfühlpaket" für Arbeitnehmer und Arbeitgeber!
Oft kennt sich nur niemand mit dem BV aus, das macht es sehr schwer! Vielleicht hilft es, deinen Chef mal anständig über die Vorteile für Beide "aufzuklären"!
Übrigens an deiner Stelle würde ich den KraSchei nutzen, wenn sich das mit dem BV noch viel länger hinzieht! Es geht hier um dich und dein Baby und nicht um die (völlig unnötigen) Dollerzeichen in den Augen deines Chefs!
NIEMAND wird es dir danken, wenn du ein Risiko eingehst und dann etwas passiert!
Wenn du noch Fragen hast, meld dich, auch gerne per PN! Ich habe so um das BV gekämpft, das ich mittlerweile eine Rechtsberatung dafür aufmachen könnte! ![]()
Danke erstmal für eure schnellen Antworten. Mal sehen, was ich morgen erreiche, sonst gehe ich Montag zum Hausarzt. Das blöde ist, mein Chef ist nur über Handy erreichbar, wenn ich mit ihm telefoniere, fährt er immer Auto!!!!! Das nervt. Das mit dem Einverständnis ist sicher eine gute Idee, ich werde es allen Parteien mal vorschlagen. Danke nochmal.
Naja, grundsätzlich ist ein BV in deinem Fall ja nicht zwingend erforderlich. Ich hab gerade mal queergelesen und nach der 20. SSW sind Ringelröteln nicht mehr gefährlich und über Scharlach hab ich jetzt auch nichts gefährliches gelesen. Von daher würde eine Krankschreibung für 2 Wochen doch erstmal reichen. Ein BV sollte ja grundsätzlich nur ausgestellt werden, wenn durch die Tätigkeit eine Gefährdung des Lebens von Kind bzw. Mutter möglich ist. Ich kann schon verstehen, dass einige FÄ darauf dann eher zurückhaltend reagieren. LG U.
ich würde den krankenschein abgeben, egal, was der AG sagt. er kann dir das doch nicht vorschreiben. dann kannst immer noch in ruhe klären, ob danach BV oder weiter krank oder arbeiten. hast du einen betriebsarzt, wende dich an ihn, unabhängig vom chef, der hat doch davon eh keine ahnung. und da versetzung nicht möglich ist... kindergärtnerinnen erhalten ja auch für die gesamte ss ein BV; ES GEHT JA NICHT NUR UM RINGELRÖTELN ODER SCHRALACH; SONDER AUCH UM; (sorry fürs groß) cytomegalie und weitere kinderkrankheiten. gerade wenn du im sanitärbereich putzt eine große ansteckgefahr. lg Anett
hier auszug aus der gesetzeslage: Fehlende Immunität und bestehende Schwangerschaft: Bei Masern, Mumps und Windpocken: Beschäftigungsverbot für die gesamte Schwangerschaft Bei Röteln und Ringelröteln: Beschäftigungsverbot bis zur 20. Schwangerschaftswoche Bei Keuchhusten und Hepatitis A: Befristetes Beschäftigungsverbot bei Auftreten von Erkrankungen in der Einrichtung bis drei Wochen nach dem letzten Erkrankungsfall Bei Scharlach und Influenza: Beschäftigungsverbot befristet beim Auftreten von Erkrankungen in der Einrichtung bis eine Woche nach dem letzten Erkrankungsfall Bei Cytomegalie: Beschäftigung nur mit über drei Jahre alten Kindern unter Meidung eines engen Körperkontakts und Meiden eines Kontakts mit Ausscheidungen (besonders Urin, Speichel und Tränenflüssigkeit) Gegen Hepatitis B ist grundsätzlich eine Impfung während der Schwangerschaft möglich. In jedem Fall muss bei fehlender Impfung/Immunität jeder Blutkontakt gemieden werden – je nach der Gefährdungsbeurteilung ggf. auch Beschäftigungsverbot Beschäftigungsverbote, Arbeitsunfähigkeit und Ausgleichszahlungen Bei ärztlichem Beschäftigungsverbot (§ 3,1 MuSchG) erfolgt eine 100%-ige Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber. Bei weiteren Beschäftigungsverboten (§ 4 MuSchG – siehe oben) erfolgt eine 100%-ige Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber. Der Arbeitgeber kann die vollständige Kostenerstattung in beiden Fällen (U2-Verfahren, Aufwendungsausgleichsgesetz AAG) bei der zuständigen gesetzlichen Krankenkasse beantragen. Bei Arbeitsunfähigkeit erfolgt die 100%-ige Lohnfortzahlung für sechs Wochen durch den Arbeitgeber, danach erhält die Mitarbeiterin Krankengeld. Der Arbeitgeber kann im Rahmen des U1-Verfahrens satzungsabhängig 50- bis 85%-ige Kostenerstattung erhalten.