Monatsforum Juli Mamis 2012

Elternzeit

Elternzeit

tausl79

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Gibts hier noch ein Paar, wo der Mann die Elternzeit nimmt und die Frau wieder normal arbeiten geht?


Würmli77

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Guten Morgen! bei uns gibt es zwar keine elternzeit, aber wir werden es so machen, dass ich nach dem Mutterschaftsurlaub und dem Bezug all meiner Ferien wieder zu 80% arbeiten gehe, d.h. ca. fünf Monate nach der Geburt, während mein Freund in dieser Zeit unserer Maus schauen wird. Er geht dann einer 20%-Arbeitstätigkeit nach... wie macht das denn ihr? lg würmli


tausl79

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Wir haben es so vor, dass ich nach den 8 Wochen Mutterschutz wieder voll arbeiten gehen werde und mein Freund drei Jahre Elternzeit nehmen wird. Wobei es ja nur für das erste Jahr das Elterngeld geben wird.


Würmli77

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willst du stillen? finde es toll, dass wir nicht das einzige paar sind, die das so gestalten... man fühlt sich schon ein wenig als exote und ich habe das gefühl, die leute wollen meinen freund in die rolle des pantoffelhelden drücken geht dir das auch so?


babymv

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Antwort auf Beitrag von tausl79

finde das nicht schlecht wenn der mann zuhause bleibt aber bei uns ist es so das ich zuhause bleibe das will ich auch so es ist mein erstes kind will da unbedingt zuhause bleiben ...ich glaube auch mein männe wäre mega überfordert nur zuhause zu sein und dem ganzen babyzeug....


tausl79

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Antwort auf Beitrag von tausl79

So gehts uns nämlich auch. Die schauen uns immer an, als wären wir vom anderen Stern. "Wie? Dein Freund bleibt zu Hause?" Habe ich eigentlich nicht vor, ich meine 8 Wochen "lohnt" sich das nicht?! Oder sehe ich das falsch?!


Würmli77

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Antwort auf Beitrag von tausl79

ja, das ist bei uns auch so. ich das rabenmami und er der pantoffelheld ;-)) naja, von wegen emanzipierte gesellschaft ;-) hhhm, ja acht wochen sind schon recht kurz, bei mir sind es ja etwa zwanzig insgesamt, weshalb ich es mit stillen versuchen will und danach evlt abpumpen, damit mein freund die muttermilch mit der flasche geben kann. weiss aber nicht, ob das realistisch ist oder einfach ein riesen-stress. aber wir werden sehen, das ist ja noch in ferner zukunft...


Kama72

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Bei uns wird es diesmal zwar nicht so sein, aber bei meinem 2. Kind habe ich es mit meinem damaligen Lebensgefährten auch so gemacht. Der war da Student und ich war zu der Zeit gerade erst fertig mit dem Studium und wollte nicht gleich wieder raus sein. Für uns damals die beste Lösung. Schief geguckt hat eigentlich keiner und wenn er das später immer gegenüber anderen erzählt hat, fand das immer Achtung. Jetzt will ich umbedingt zu Hause bleiben. Ist ja definitiv mein letztes Kind. Sozusagen noch einmal geniessen. @Würmli 20 Wochen voll stillen ist doch schon genial. Ich würde mir danach den Streß mit dem Abpumpen nicht machen. Wie schon oben geschrieben, war ich bei meiner Tochter auch gleich arbeiten und habe dann auf Arbeit immer abgepumpt, weil ich auch den Anspruch hatte, ich muss das machen. Allerdings war ich ja schon nach den acht Wochen arbeiten. Aber als Stress habe ich es schon empfunden, Büro abschließen, ran an die elektrische Milchpumpe - wie ne Kuh. Naja, wir habens auch überstanden, aber nach 20 Wochen würde ich das nicht mehr tun. Ihr werdet schon den richtigen Weg für euch finden. LG Katja


Würmli77

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Antwort auf Beitrag von Kama72

hhhm, stelle es mir halt eben auch etwas stressig vor... blöde frage, aber wo hast du die Milch aufbewahrt, die Du im Büro abgepumpt hast?


Purzelchen07

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Antwort auf Beitrag von tausl79

Diesmal werde ich 3 Jahre Zuhause bleiben, aber bei meiner Maus war ich auch nach dem Mutterschutz wieder Vollzeit arbeiten und mein Mann war in Elternzeit 3 Jahre zu Hause. Wenn du arbeitest bekommst du (auf verlangen) vom Arbeitgeber Stillzeiten bzw. Zeiten zum Abpumpen eingeräumt. Die abgepumpte Milch hatte ich bei der Arbeit im Kühlschrank gelagert und habe sie dann mit nach Hause genommen, damit mein Mann für den nächsten Tag wieder Nachschub hatte. Diese Stillzeiten sind im Mutterschutzgesetz geregelt. § 7 Stillzeit (1) Stillenden Müttern ist auf ihr Verlangen die zum Stillen erforderliche Zeit, mindestens aber zweimal täglich eine halbe Stunde oder einmal täglich eine Stunde freizugeben. Bei einer zusammenhängenden Arbeitszeit von mehr als acht Stunden soll auf Verlangen zweimal eine Stillzeit von mindestens 45 Minuten oder, wenn in der Nähe der Arbeitsstätte keine Stillgelegenheit vorhanden ist, einmal eine Stillzeit von mindestens 90 Minuten gewährt werden. Die Arbeitszeit gilt als zusammenhängend, soweit sie nicht durch eine Ruhepause von mindestens zwei Stunden unterbrochen wird. (2) Durch die Gewährung der Stillzeit darf ein Verdienstausfall nicht eintreten. Die Stillzeit darf von stillenden Müttern nicht vor- oder nachgearbeitet und nicht auf die in dem Arbeitszeitgesetz oder in anderen Vorschriften festgesetzten Ruhepausen angerechnet werden.