Monatsforum Juli Mamis 2012

Elterngeldantrag

Elterngeldantrag

Mitglied inaktiv

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Hallo liebe Mitkugelnden, da ich nicht schlafen kann hab ich mir überlegt den Elterngeldantrag auszufüllen. Nun bin ich auf ein paar Fragen gestoßen, vielleicht kann sie mir ja einer von euch beantworten? Vielen lieben Dank schon im Vorraus!! 1. Frage 9: Anzahl der im Haushalt lebender Kinder Habe bisher keine Kinder - trage ich dann "1 Kind" ein also unser Neugeborenes?? 2. Frage 12: Mutterschaftsgeld Bekomme ich die Bescheinigung von der Krankenkasse nach der Geburt ausgestellt wenn das Geld für die acht Wochen nach der Geburt gezahlt wird? Und ist die Bescheinigung des Arbeitgebers ein extra Schriftstück oder reicht da die ganz normale Gehaltsabrechnung? 3. Frage 13: Ich nehme Elternzeit von bis. Die Elternzeit fängt doch 8 Wochen nach der Geburt an richtig? Das würde bedeuten: Kommt unser Baby am 20.07. wären die acht Wochen am 07.09. zuende das heißt ich nehme vom 08.09.2012 - 07.09.2014 Elternzeit (für zwei Jahre) ?? Hab ich das richtig verstanden?? 4. und letzte Frage: Ich möchte alleine die Elternzeit/Elterngeld beziehen, mein Mann geht normal weiterarbeiten. Muss ich trotzdem den "Elternteil 2 - Erklärung zum Einkommen" ausfüllen??? Fragen über Fragen....ich hoffe ich habe alles verständlich geschrieben. Mögen viellleicht blöde sein aber so gehe ich lieber auf Nummer sicher.... Liebste Grüße!! Zaubermäuschen


emres

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Im Haushalt leben dann 0 Kinder, was nun kommt wird ja dann aufgeführt. Teil 2 musst du nicht ausfüllen. Krankenkasse schickt dir das automatisch zu und ja, lohnbescheinigungen reichen. hab bestimmt was vergessen. Lg Anett


Mitglied inaktiv

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1. Frage 9: Anzahl der im Haushalt lebender Kinder Das ist nur bezüglich eines Geschwisterbonus interessant. Wenn bisher keine Kinder da sind, wird dort auch nichts eingetragen. 2. Frage 12: Mutterschaftsgeld Meine KK hat mit mitgeteilt, dass sie mir solch eine Bestätigung schicken, sobald sie nach der Geburt die Geburtsbescheiigung haben. GGfs. dort einfach anrufen und nachfragen. Gehaltsabrechnungen reichen, ich lasse mir vom Steuerbüro, das die Lohnabrechnung macht, eine Aufstellung geben. 3. Frage 13: Ich nehme Elternzeit von bis. Die Elternzeit beginnt mit dem Tag der Geburt, die 8 Wochen Schutzfrist werden mit in die Elternzeit eingerechnet. Wenn du 2 Jahre Elternzeit nehmen möchtest, fängst du am 2. Geburtstag deines Kindes wieder an zu arbeiten. Elternzeit geht also vom 20.7.12-19.07.14 4. und letzte Frage: Ich möchte alleine die Elternzeit/Elterngeld beziehen, mein Mann geht normal weiterarbeiten. Muss ich trotzdem den "Elternteil 2 - Erklärung zum Einkommen" ausfüllen??? Wo steht das, habe ich auf meinem Antrag nicht gefunden? Welche Seite bzw. welche Anlage? LG U.


shade1983

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Guten Morgen! Schleiche mich mal aus dem Augustforum ein. Zu Frage 3: Der Mutterschutz wird leider auf die Elternzeit angerechnet. Wird dein Kind am 20.07.12 geboren und du nimmst zwei Jahre Elternzeit, endet diese am 19.07.14. Man gibt ja, glaube ich, auch die Lebensmonate an, in denen man Elternzeit nimmt. Also müsste man Lebensmonat 1 bis 25 angeben, wenn man nicht am Geburtstag wieder los will. Zu Frage 4: Anlage 2 sagt mir nichts, kann aber auch daran liegen, dass ich in Schleswig-Holstein beantragen werde. Allerdings musst du schon eine Erklärung zu deinem Einkommen abgeben, sonst kann die Höhe des Elterngeldes ja nicht berechnet werden. Dein Mann natürlich nicht. So, ich hoffe, ich hab das alles richtig verstanden und wiedergegeben. LG


Mitglied inaktiv

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Guten Morgen und vielen Dank für eure Antworten!!! @ Ursel: Man muss ja als Antragsteller (Elternteil 1) seine Einkünfte etc. preisgeben. NUn gibt es für den Elternteil 2 genau den selben Bogen zu den Einkünften usw. Muss man das Elternteil 2 auch ausfüllen wenn der Ehepartner keine Elternzeit/Elterngeld in Anspruch nehmen will?


Mitglied inaktiv

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wichtig ist zwischen ElternZEIT und ElternGELD zu unterscheiden. ElternZEIT kann man bis zu drei Jahre nehmen. Davon muss man die ersten zwei Jahre 7 Wochen vor Beginn (für die Mutter heißt dies eine Woche nach Entbindung, für den Vater 7 Wochen vor ET) dem Arbeitgeber melden. Das dritte Jahr kann man dann vor Ablauf der ersten zwei Jahre melden (mit den selben Fristen) und hat hier auch die Möglichkeit mit Zustimmung des Arbeitgebers die Zeit bis zum 8. Lebensjahr zu schieben. Das ElternGELD bekommt Frau maximal 10+2 Monate (nämlich 2 Monate Mutterschaftsgeld plus 8 Monate eigenes Elterngeld plus 2 Auszahlungen bei Partnermonat). Das Elterngeld wird maximal bis zum 14. Lebensmonat gezahlt. Ausnahme: wenn man das Geld splitten lässt (Summe bleibt gleich, Zahlungen halbieren sich und erfolgen dann die doppelte Zeit).


emres

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dieser elternteil 2 ist bei mir auch drauf. das blatt in 2 spalten geteilt sozusagen, mutter, vater. da das elterngeld nur nach deinem einkommen berechnet wird, mußt du, da dein mann keine elternzeit nimmt auch teil 2 für vater nicht ausfüllen. lg Anett


Mitglied inaktiv

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Nun weiß ich das was ich wissen wollte