Mietze33
Huhu.... Ich hab auch nochmal eine frage zum Elterngeld... Mein Mannn und ich sind in Steuerklasse 4. Jetzt haben einige Bekannte gemeint das wir dann ja jetzt in3+5wechseln könnten.. Aber dann wird doch mein Elterngeld logischerweise über 5 abgerechnet und somit bekomme ich doch weniger,oder? Also erst nach der Elternzeit in 3+5 wechseln,weil ich dann erstmal eine 400euro stelle machen wollte?? Danke für eure hilfe
Huhu, bei uns ist es das selbe - wir sind auch beide in 4 !!! Ich würde allerdings jetzt nicht in 5 wechseln- du bekommst ja Elterngeld auf die letzten 12 Monate vor der Geburt und das ist ja bei 5 viel weniger !!! Also erst wechseln wenn das Kind da ist ! Gruss
Wenn es da ist?Aber dann wird das Geld doch dann trotzdem über 5 versteuert,oder? Nicht erst nach den 2 Jahren? Ach man ist das kompliziert
Du bekommst ja das 67% Elterngeld nach dem Ø-Gehalt der letzten 12 Monate. Also hast du mit Lohnsteuerklasse 4 = 1000€ netto verdient, bekommst du 670€ Elterngeld. Mit Lohnsteuerklasse 5 hast du nur ??? 700€ ??? netto raus bekommen, dann bekommst du 469€ Elterngeld. Also so habe ich das verstanden !!!
Ja genau,das ist bestimmt richtig,jetzt wäre für mich nur die frage,wenn ich schon nach der Geburt wechsel, würde ja dann das Elterngeld doch über 5 abgerechnet werden um das zu vermeiden würde ich jetzt denken( hab ja keinen Plan) das ich erst wechsel wenn ich den 400euro job beginnen würde... Weisst du was ich meine?? ;O)
Nee nicht so ganz
Du bekommst ja 67% von dem netto Ø-Gehalt der letzten 12 Monate, da ist es doch egal in welcher Steuerklasse du gerade bist, oder ???
Das Elterngeld wird ja nicht versteuert !!!
Dein Mann bekommt ja in Lohnsteuerklasse 3 mehr Geld als in 4 !!!
Wahrscheinlich hätte es sich vor ein paar Monaten noch gelohnt zu wechseln. Das Elterngeld (je nach Verdienst 65% oder 67%) bekommst du, wie schon richtig erklärt, auf Basis des durchschnittlichen Nettogehalts der letzten 12 Monate. Da du mit IV (netto) viel mehr verdienst als mit V, bekommst du natürlich auch ein höheres Elterngeld. Ich fürchte aber zu diesem Zeitpunkt hat ein Wechsel fast keine Auswirkungen mehr. Das Elterngeld wird nicht versteuert, allerdings unterliegt es dem Progressionsvorbehalt. Das heißt, zur Ermittlung des Steuersatzes deines Mannes wird es dann hinzugezogen. Übrigens: Falls du sowieso planst, zu Hause zu bleiben oder viel weniger zu arbeiten als dein Mann, könntet ihr einen Wechsel der Steuerklassen in Erwägung ziehen. Dabei solltet ihr euch aber bewusst sein, dass ihr zwar monatlich an Steuern spart (mehr auf der Hand habt), bei der Steuererklärung aber ggf. nachzahlen müsst. Im Ergebnis zahlt ihr gleichviel Steuern mit IV/IV oder III/V. Falls du III wählst, verdienst du netto viel weniger (dein Mann dafür umso besser). Pass in diesem Fall auf, dass du dann nicht in die "Arbeiten lohnt sich für mich nicht"-Falle tappst. Lohnender ist immer eine Aufteilung von Arbeit und Betreuung (also beide reduzieren z.B. auf 30h). Viele Grüße!