ute130581
Es heisst ja immer 12 oder 24 Monate, kann man auch sagen man nimm nur 7 oder so?
ja,du kannst nach 7monaten wieder arbeiten gehen und dann werden die zahlugen vom elterngeld eingestellt..... denke ich! lg jasmin
naja, wenn du nur 7 nimmst, bekommst du aber auch nur für 7 denke ich. wenn du 12 monate nimmst bekommst du es, wenn du 24 monate nimmst, wird es eben monatlich halbiert. und eigentlich bekommt man bei 12 monaten nur 10, weil mutterschaftsgeld wird angerechnet und so sind somit schon 2 monat um. blöd.
http://www.elterngeld.net/elterngeld-auszahlung.html Vielleicht hilft dir der Link hier weiter......
Ich bekomme ja leider nicht so viel Geld, weil ich ja seit November arbeitssuchend bin und da werden dann nur die 5 Monate davor berechnet, deswegen frag ich.
Mal angenommen ich hab anspruch auf 65% von 6500 Euro Elterngeld und würde das für 7 Monate beantragen, mein Krümel kommt am 18.07 zu Welt, beginnt dann das Geld doch erst zu rechnen ab dem 18.09 oder?
Das ALG1 wird mit angerechnet!!!! Die letzten 12 Monate vor Mutterschutz... Also bei dir: 5 Monate von deiner letzten Arbeit und 7 Monate ALG1
Dem ist leider nicht so. Hab mich beim Landesamt erkundigt. Die Zeit wo du ALG I bekommst, zählt leider nicht da rein.
was sind jetzt die 6500€, das gesamte der 5 monate die angerechnet wird?
Genau. Das wäre das Beispiel. Angenommen ich hätte 1380 Euro Netto verdient, 80 Euro werden abgezogen, weiss nicht mehr wofür und dann mal 5 Monate, d. h. wären 6500 Euro Anspruch auf Elterngeld ( Naja davon halt 65 % ) .
aber für den restlichen zeitraum, sprich 6.-12. monat wird doch bestimmt der grundsatz anerkannt. diese 300€. ich glaub, am besten man geht zur elterngeldstelle. so mach ich das im mai und frag die löscher im bauch.
könnt ihr mir da auch helfen...die berechnen ja das elterngeld von einem jahr aus oder???wie wird es bei mir berechnet? wenn ich jetzt von der geburt ausgehe 1jahr zuvor....habe ich vom1.7-26.9 mein gehalt bekommen 1150euro dann vom 27.9-13.12 übergangsgeld 720euro und dann ALG1 bis jetzt auch 720euro komm mit dem system überhaupt nicht klar....muss dazu sagen hatte heute gerichtstermin und habe gewonnen bekomme mein arbeitsvertrag wieder aber ohne jegliche vergütung nur wegen berechnung meines elterngeldes boahhhhhhhh komm voll durcheinander
War gestern da. Es werden nur die Zeiten angerechnet, wo man gearbeitet hat. Kein ALG I oder so. Kann mir das so dann halt nicht leisten, 12 Monate zu Hause zu bleiben. 300 Euro sind für uns einfach zu wenig. Werde mich dann wohl wieder arbeitssuchend melden und hoffen, das ich schnell was finde.
also darauf bezogen in den letzten 12monaten bis zum mutterschutz???
Also so wie die mir das gesagt haben müsstest du die Zeit wo du gearbeitet hast ( - 84 Euro im Monat wegen irgenwelchen Kosten ) zusammen rechnen und davon bekommt man die 65% allerdings für die ganze Zeit wo due in Elternzeit gehen willst ( meinetwegen 12 monate, also durch 12 geteilt ) wird leider dann nicht viel. Weiß aber nicht, wie das mit dem Überbrückungsgeld geht.
boahhhhhhhhhhh das ist ja ein scheiss ich war ja nur knapp 3monate in den letzten 12monaten dann arbeiten das ist ja echt heftig oder?
mindestarbeitszeit muß wohl 12 monate betragen. sonst gibt es nur den 300€ satz an geld.
Also ich habe Ute schon folgenden Auszug aus dem Info-Blatt zum Elterngeld geschickt:
2) Soweit Berechtigte an Stelle des vor der Geburt des Kindes erzielten Einkommens aus Erwerbstätigkeit nach der Geburt andere Einnahmen erzielen, die nach ihrer Zweckbestimmung dieses Einkommen aus Erwerbstätigkeit ganz oder teilweise ersetzen, werden diese Einnahmen auf das für das ersetzte Einkommen zustehende Elterngeld angerechnet, soweit letzteres den Betrag von 300 Euro übersteigt; dieser Betrag erhöht sich bei Mehrlingsgeburten um je 300 Euro für das zweite und jedes weitere Kind. Absatz 1 Satz 4 ist entsprechend anzuwenden.
Ich rufe da nachher auch noch mal an- mal sehen, was die mir dann erzählen...
So ein undurchsichtiger Sch... da könnte man ja durchdrehen...
Dem ist auch nicht so. Egal wie viele Monate du in den 12 Monaten vor dem Mutterschutz gearbeitet hast, die Zeit wird angerechnet - 84 Euro im Monat für irgendwelchen Verwaltungskram. D. h. die Monate zusammen rechnen, davon 65 % und das was da übrigt bleibt, kannst du dir auf die 12 Monate verteilt auszahlen lassen. Wenn das weniger als 300 Euro im Monat wären, würdest natürlich die 300 Euro bekommen.
Hatte da heute noch mal angerufen-und es ist tatsächlich so, dass nur die Zeit, wo man gearbeitet hat angerechnet wird- da wurde ich echt falsch informiert... klasse- naja, also doch nur ein Jahr zuhause bleiben. versucht mal folgende seite- da könnt ihr das ausrechnen lassen... http://www.bmfsfj.de/Elterngeldrechner/ Ich verlase mich da zwar auch nicht mehr zu 100% drauf- aber man hat nen anhaltspunkt...