mi2911
Hallo, noch jemand hier, der im Moment in Steuerklasse IV - IV ist und ein Jahr in Elternzeit gehen möchte ??? Wechselt ihr in III - VI ??? Habe gehört, dass man mind. 2 Monate Elterngeld bei diesem Wechsel nachher ans Finanzamt zurückzahlen muss ... LG
Hi.... also ich bin derzeit auch in IV - IV und nach der Geburt wird mein Mann in die Steuerklasse III wechseln, da ich zwei Jahre zuhause bleibe. Nein, Du musst kein Elternkgeld an das Finanzamt zurückzahlen. Das Elterngeld unterliegt nur dem Progressionsvorbehalt. D.H., das es unter umständen dazu kommen kann, dass Ihr Steuern nachzahlen müsst, muss aber nicht. LG Birgit
Hi, wir sind auch in der IV - IV und werden vorerst nicht wechseln. So zahlt mein Mann erstmal seine Steuern so weiter wie bisher, sodass wir monatlich keine Entlastung haben. Dafür lohnt sich dann wieder die Steuererklärung, bei der wir 100%ig Geld wiederkriegen. Meine Schwägerin hat ihre Steuerklasse aber gewechselt, damit sie monatlich mehr Geld in der Tasche haben. Da besteht natürlich die Gefahr, dass du nachzahlen musst (wieviel das dann genau wäre, kommt auf eure individuelle Situation an. Das kann nicht pauschalisiert werden). Da hab ich jedenfalls keine Lust drauf. Wir freuen uns schon seit unserer Hochzeit jedes Jahr über die Steuererklärung (erst hatte ich noch studiert, dann hatte ich sehr viele Fahrtkosten) und ich find`s super einen relativ großen Betrag auf einmal zu bekommen :) LG Heidi