Mietze33
Boah ich blick nich mehr durch... ich möchte mein Eltern geld auf 2 Jahre splitten und muss das ja dementsprächend im Antrag so ausfüllen,hat dieser Antrag unmittelbar was mit meinem Arbeitgeber zu tun?? Weil ich gelesen habe das ich mich spätesten eine Woche nach der Geburt dort melden muss um zu sagen wie lange ich in Mutterschutz ´gehe?? Und dafür brauche ich auch irgendwas von der Krankenkasse? Eigentlich möchte ich in meinen Beruf nich mehr zurück,aber kann doch trotzdem erstmal 2 Jahre angeben oder?? Sorry für diese defusen Fragen,ich hoffe ihr könnt mir helfen ,irgendwie kann mir keiner eine Auskunft geben...LG Karen
Ich meine mich zu erinnern das die KK Dir nach der Geburt was zuschickt wo Du beantworten musst wie lange du in Elternzeit gehen möchtest! Ich habe 3 Jahre angegeben!
Ich hab jetzt rausgefunden, dass die Elterngeld-Anträge von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sind, ich kann also nur für Sachsen sprechen: im Antrag gibst du an, wie lange du das Geld ausgezahlt haben willst (da steht irgendwas von "halbe Monatsbeträge"). Der AG und die Krankenkasse müssen dir für den Antrag bestätigen, wie viel Mutterschafts-Geld du bekommst (8 Wochen). Unabhängig davon musst du beim AG einreichen, wie lang du ELTERNZEIT nehmen willst. Ich würde dir empfehlen, das auch zu tun, denn dann bist du offiziell noch nicht arbeitslos.
Wenn du ohnehin nicht mehr zu deinem AG zurück möchtest, gib' doch im ElternZEIT-Antrag, der innerhalb einer Woche nach Geburt deinem AG vorliegen muss, 3 Jahre an. Die Elternzeit endet dann einen Tag vor dem dritten Geburtstag deines Kindes. Beim ElternGELD-Antrag möchte die Behörde wissen, welche Zahlungen du im Mutterschutz von KK und AG bekommen hast. Ich vermute von deiner KK hast du bereits eine Bescheinigung für die Zeit bis zum errechneten ET bekommen. Für die Zeit ab der Geburt wirst du diese Information auch noch von deiner KK bekommen. Die Dauer des Mutterschutzes ist gesetzlich geregelt und zumindest für Angestellte ab der Geburt nicht wählbar. Ja, du kannst das Elterngeld auf zwei Jahre strecken (bei halbem Satz). Hilft dir das? Viele Grüße.
Ich hab von der KK noch garnix bekOmmen..soll ich da mal anrufen?
Hast du denn von Frauenarzt oder Hebamme eine Bescheinigung über den ET (für Mutterschaftsgeld) für die KK bekommen? ansonsten fordere diese jetzt noch nachträglich an und reiche ihn bei der KK ein (ich gehe gerade davon aus, dass du in einem Angestelltenverhältnis arbeitest, mit den Regelungen für ALG-Empfänger oder Hausfrauen kenne ich mich nicht aus). Deine KK zahlt dir 13 EUR am Tag, dein AG kommt für den Rest auf, so dass sich in der (netto) Auszahlung für die Zeit des Mutterschutzes nichts ändern sollte. Zahlt denn dein AG bereits Mutterschaftsgeld? Mit der ersten Auszahlung meiner KK habe ich auch eine Abrechnung der KK bekommen, die beim Elterngeldantrag verlangt wird. Ja, im Zweifelsfall ruf mal bei der KK an. Die werden dich kompetent beraten. Viele Grüße!!
Jetzt blick ich durch hab bei der KK angerufen und die hat mich erstmal aufgeklärt,hatte die MET -bescheinigung (voraussichtlicher ET) noch nich vom FA bekommen und auch nich gewusst das ich danach fraen bzw zur KK schicken muss,mein FA schicktse mir jetzt und ich dann der KK,jetzt bin ich aber erleichtert... vielen Dank für deine bemühungen..