Monatsforum Juli Mamis 2012

Chef....

Chef....

PipiV

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Ich arbeite jetzt schon 2Wochen nicht mer,meine Chefin hat mich gefragt ob ich denn wieder komme weil ich ja schließlich nich Kunden hab!Ich sagte um den ganzen äger aus dem Weg zu gehen "Joa" aber ich will da nicht mehr hin,hatte auch gesagt das ich 3Jahre zuhause bleib,aber ich bin mir sicher die wird nach 1Jahr anrufen ob ich denn nicht jeden Samstag kommen würde! Ist das jetzt binden das ich gesagt habe ich komm wieder?Obwohl für mich ja eine wieder arbeitet!? Des beste ist,die haben mir beim Abschied gar nichts Geschenkt,ist das nicht frech?? Grüße Nicole


Mitglied inaktiv

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Du mußt eh früher oder später Stellung beziehen, spätestens direkt nach der Geburt mußt du den schriftlichen Antrag auf Elternzeit beim AG einreichen, eben auch wie lange du dann daheim bleibst. Warum also nicht gleich mit offenen Karten spielen? Spätestens wenn es schriftlich ist, ist es für euch beide bindend. Sorry, aber das finde ich wo ehrlicher als jetzt einen auf beleidigt zu machen - so kommt das nämlich für mich rüber. Kann mich irren, aber genau so verstehe ich Deinen letzten Satz.


-Kaname-

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Antwort auf Beitrag von PipiV

naja, bindend ist nur ein Vertrag also wenn du etwas unterschreibst das du wieder kommst. So eigentlich nicht, kann sich ja vieles noch verändern. Und wegen dem Geschenk, ich hab schon oft gehört das viele nichts bekommen, also steh drüber, du willst ja eh nicht mehr dort arbeiten. Genieß deine Zeit jetzt Zuhause und lass dich mal hinten rum


PipiV

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Ist doch mir egal mit dem geschenk,es geht mir ums prinzip,das man sich 6Jahren den Arsch aufgerissen hat,vertritt den Chef wenn er nicht da ist,das hat mit dem geschenk doch nix zu tun,war nur ein beispiel.... Das Geschenk geht mir am A.... Vorbei


Purzelchen07

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Solange du nicht's unterschrieben hast, dass du nach den 3 Jahren ETZ wieder kommst kann dich keiner zwingen...auch nicht zu Samstags während der ETZ arbeiten. Du hast Anspruch auf 3 Jahre ETZ und darfst während der ETZ bis zu 30 Stunden wöchentlich arbeiten (nach Rücksprache mit dem Arbeitgeber) aber zum arbeiten zwingen kann dich keiner...ebenso steht es dir frei ob du nach der ETZ wieder arbeiten gehst, den Arbeitsplatz kündigst oder ggf mit einem weiterhin Kind noch ETZ in Anspruch nimmst.


Mitglied inaktiv

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Nee, wenn es dir am Arsch vorbeiginge, hättest du es erst gar nicht geschrieben. Sei zumindestens Dir selbst gegenüber ehrlich.


emres

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nun reitet doch nicht auf dem geschenk rüber. ich glaub, ich weiß, wie sie es meint. so ein nettes wort, danke, alles gute. ich hab fast nen arschtritt bekommen, weil ich seit mitte februar nicht mehr arbeite, wegen BV. es ging nicht mehr, rücken,infektionsgefahr vorgeschichte.... ich werde nun mit ignoranz gestraft. war zwischendurch mal zu besuch da, hab kuchen mitgenommen. nach ner halben std hatten sie mal zeit mir guten tag zu sagen. tja, da war ich nicht nochmal da. lg Anett


PipiV

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Antwort auf Beitrag von emres

Hatte beim letzten Tag auch Brezeln mit aufstrich und ne Torte dabei,weisst was meine Chefin gesagt hat,"was Brezel und Aufstrich,ich hätte lieber nen Wurstweck gegessen" und "Wieso ein Kuchen es isst hier keiner Kuchen" ja alle haben Kuchen gegessen außer sie! Und genau DU hast es verstanden


gravida79

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Also bei uns ist es so, dass egal was sie bis jetzt schriftlich oder mündlich von mir haben, es ist NICHT bindend! Sie wollen mein Schreiben auch erst innerhalb einer Woche nach tatsächlich erfolgter Entbindung, mit Kopie der Geburtsurkunde. In diesem Schreiben habe ich mich für die ersten zwei Jahre zu äußern. Ich gehe davon aus, dass diese Vorgehensweise allgemeingültig ist.