junimami2001
Hilfe, eine liebe Kundin - Gynäkologin - hat mich heute 14. W. auf das Berufsverbot für Tätigkeiten auf Beförderungsmitteln aufmerksam gemacht. Wie ist denn das - es fällt wohl unter das generelle Berufsverbot und was ist wenn ich nicht dran halte? Ok ich gebe zu, ständig aus dem Auto raus und rein tut manchmal weh, selten mal auch richtig stark, aber ich denke, ich sitze doch nur... Die Ärztin meinte auch etwas wegen der Sitzhaltung über Stunden... Kann man sich eigenmächtig über so ein BV hinwegsetzen und trotzdem arbeiten? Bekomme ich im Falle des Falles dann Ärger mit der Versicherung, also wenn was wäre? Aaahh..... Hier der offizielle Text... Beförderungsmittel Nach Ablauf des dritten Monats der Schwangerschaft ist die Beschäftigung werdender Mütter auf Beförderungsmitteln unzulässig und führt zu einem Beschäftigungsverbot.(§ 4 Abs.2 Nr.7 MuSchG) Wenn der Anteil der Fahrzeit mehr als die Hälfte der Beschäftigungszeit ausmacht, ist von einer Beschäftigung auf Beförderungsmitteln auszugehen. (z.B. Vertreterinnen oder Schaffnerinnen). Ist dieser Anteil weniger als die Hälfte der Beschäftigungszeit wird von einer Beschäftigung mit Beförderungsmitteln ausgegangen. (z.B. ambulantes Pflegepersonal). Als Beförderungsmittel sind alle Arten von Fahrzeugen zu verstehen, die der Beförderung von Personen oder Sachen dienen, wie u. a. Kraftfahrzeuge, Straßenbahnen, Motorräder, Mopeds und Fahrräder. Ob für werdende Mütter eine Fahrtätigkeit, deren Anteil unter der Hälfte der Beschäftigungszeit liegt, individuell zumutbar ist, stellt eine Einzelfallentscheidung dar. In Zweifelsfällen ist das Zeugnis eines Arztes einzuholen und ggf. ein individuelles Beschäftigungsverbot maßgebend. Die Bewertung der Fahrtätigkeit ist u. a. von folgenden Kriterien abhängig: • Konstitution der werdenden Mütter, • Zahl der Hausbesuche, • tägliche Kilometerleistung, • Häufigkeit des Ein- und Aussteigens aus dem Fahrzeug, • zusätzliche Belastung durch Be- und Entladetätigkeiten oder durch das Mitführen schwerer Gerätschaften bzw. Arbeitsmittel, • witterungsbedingte Belastungen durch Hitze, Kälte, Schnee und Eisglätte, erhöhte Stresssituation im Straßenverkehr, • technische Ausstattung des Fahrzeugs (z.B. Klimaanlage, Servolenkung, ABS), • Zwangshaltung, Anlegen von Sicherheitsgurten. Arbeitsplatzwechsel /Freistellungen Ist dem Arbeitgeber durch geeignete Maßnahmen die Umgestaltung der Arbeitsbedingungen oder ggf. auch der Arbeitszeiten unter Berücksichtigung des Standes von Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene sowie sonstiger gesicherter arbeitswissenschaftlicher Erkenntnisse nicht möglich oder wegen des nachweislich unverhältnismäßigen Aufwandes nicht zumutbar, so hat er die erforderlichen Maßnahmen für einen Arbeitsplatzwechsel zu treffen. Bestehen Kosten- oder Unzumutbarkeitsgründe gegen einen Arbeitsplatzwechsel der werdenden Mütter, dürfen sie solange nicht beschäftigt werden, wie dies zum Schutz ihrer Sicherheit und Gesundheit erforderlich ist. Auch der Wunsch der werdenden Mütter, die bisher ausgeübte Tätigkeit fortzusetzen, entbindet den Arbeitgeber nicht von der Pflicht zur Beachtung der Beschäftigungsverbote. Maßnahmen des Arbeitgebers
hallo, als was arbeitest du denn? wenn es nicht gut ist und du selbst sagst, es tut dir weh. warum willst du es dann nicht annehmen. klar, ist es blöd nur zu hause zu sitzen. aber für das wohl des kindes....rechtlich kann es ärger für deinen chef vorallem geben, wenn er dich weiter beschäftigt. was mit dir ist, weiß ich nicht. lg Anett