Monatsforum Juli Mamis 2012

bericht vom gerichtstermin

bericht vom gerichtstermin

babymv

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hatte heute mein kammertermin mit meiner firma da diese mich fristlos trotz therapie und krankschreibung gekündigt hat habe ich einspruch eingelegt...sie wollte mir ein vergleich von 2300euro anbieten was ich aber ablehnte da ich meine kündigung vom 26.9 nicht akzeptiere war vom 21.9-13.12 zur einer therapie dann ab 14.12 arbeitslos gemeldet heute habe ich mich mit der gegenseite geeinigt mein vertrag bleibt bestehen bis ende des elternjahres..wegen eltergeld...allerdings bin ich rückwirkend nicht arbeitsfähig in der firma auf grund meiner ss das heisst aber auch ich bekomme kein geld von der firma...mein arbeitslosen geld bleibt bestehen was ich aber irgendwie widersprüchlich finde wenn ich nen arbeitsvertrag habe aber bekomme ALG1 hmmmmmmmm jetzt überlege ich mir was bring mir das jetzt überhaupt bin ja seitdem 14.12 nicht arbeitsfähig aber wie zum teufel nochmal soll jetzt mein elterngeld berechnet werden wenn ich seitdem 26.9 kein gehalt mehr bekomme????????Versteht das einer von euch ich ahbe ganz viele frage zeichen im kopf so wäre ich doch eig mit den 2300euro besser dran gewesen oder?????????


MomosWelt

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Antwort auf Beitrag von babymv

Ich kenn mich nicht richtig aus, aber du hast einen Arbeitsvertrag und wenn du zur Zeit Schwangerschaftsbedingt nicht arbeiten kannst, dann heisst das, dass du eigentlich ein Beschäftigungsverbot bekommen müsstest. Da bekommst du weiterhin Gehalt, was dein chef jedoch komplett von der Krankenkasse zurück bekommt. Immerhin stehst du in einem Arbeitsverhältnis. Diese BV kann der Arbeitgeber dir ausstellen, wenn nicht dann jeder Arzt. Ich habe meines vom Hausarzt der mich gut kennt und dem ich vertraue. Beim BV ermittelt sich dein Gehalt durch die 3 Monate vor Schwangerschaftsbeginn. Davon bekommst du dann den Durchschnitt weiter gezahlt. Viel Glück. Lass das mit dem Arbeitslosengeld nicht auf dir sitzen. Wende dich im Notfall auch an die Agentur für Arbeit und sag denen das du einen Vertrag hast und der dir nicht zahlt oder so. Die Krankenkasse kann dir zum BV auch Infos geben. Einfach anrufen!!


babymv

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Antwort auf Beitrag von babymv

in meinem gerichtsbericht steht...,,Bis zur Beendingung des Arbeitsverhältnisses ist die Klägerin ohne Vergütungsfortzahlung von der Pflicht der Arbeitsleistung freigestellt hmmmmmmmm das heisst doch kein geld


Kama72

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Antwort auf Beitrag von babymv

Ja, grundsätzlich heißt das Freistellung von der Arbeit aber dafür kein Geld. Ab welchem Zeitpunkt soll den die Freistellung gelten? Ab heute? oder ausdrücklich ab 14.12.? Hört sich so nicht so gut an. Hattest du keinen Anwalt? LG Katja


babymv

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Antwort auf Beitrag von babymv

doch hatte ich ja wir hatten uns besprochen darüber.....aber wenn ich hier überall lese das nur die monate wo man gearbeitet hat elterngeld bekommt ...boahhhhhhhh ich bin grad echt etwas ratlos also der richter meinte es mache sinn die kündigung erst nach dem elternjahr auszusprechen womit ich ja einverstanden war aber jetzt höre ich es spielt keine rolle ob ich mein vertrag wiederhabe solange ich keine gehaltsabrechnung habe hätte ich och die 2300euro nehmen können......hmmmmmmmmmmmm


Kama72

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Antwort auf Beitrag von babymv

Hab gerade auf elterngeld.net nachgelesen, dass die Monate in denen du wegen einer schwangerschaftbedingten Erkrankung weniger oder gar nichts verdient hast bei der Berechnung nicht zählen. Sondern nur die Monate relevant sind, in denen du "normal" verdient hast. Das müßte dann ja in deinem Fall zutreffen.