Monatsforum Januar Mamis 2019

Gemeinsames Sorgerecht und welchen nachnahmen

Gemeinsames Sorgerecht und welchen nachnahmen

maus84

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Hi ihr. Also ich und mein Partner bekommen im Januar ja was kleines freuen uns. Aber zz beschäftigt mich das mit dem Sorgerecht und den nach nahmen. Wir sind ja nicht verheiratet wollen irgend wann mal. Haben uns letztes Jahr verlobt aber Heirat wollen wir noch warten. Njaja jetzt stellt sich mir die Frage welchen nachnahmen der Krümel bekommen soll meinen oder seinen und ob nur ich Sorgerecht oder gemeinsames. Par freunde sagen soll aleine Sorgerecht und meinen nachnahmen. Da wenn wir uns trennen njaja dann das Kind so heißt wie er usw. Njaja er hat ne Vorgeschichte hat scho 2 Kinder und die weiber zicken rum wegen sehen usw. Also hat er zu denen keinen Kontakt. Was ich schade finde aber mit denen kämpfen bringt nix. Njaja und da sehen halt viele das und meinen das wird bei uns auch so laufen. Was ich nicht glaube.


Aqua-Fairy

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Antwort auf Beitrag von maus84

Huhu also ich kann dir nur berichten wie wir es gemacht haben bei beiden Kindern. Wir sind noch vor der Geburt zum Jugendamt und haben die Vaterschaft anerkennen lassen und auch das gemeinsame Sorgerecht beschlossen. Haben aber ganz klar gesagt das die Kinder erstmal meinen Nachnamen bekommen. Eben aus dem Grund das falls wir uns trennen die Kinder dann so heisen wie ich weil sie bei mir bleiben. Dann haben wir geheiratet und die Kinder und ich haben den Namen vom Vater und Mann angenommen. Das dritte kommt jetzt in der Ehe und hat damit automatisch seinen Nachnamen und auch das Sorgerecht ist geteilt.


Simiri

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Antwort auf Beitrag von maus84

Hallo, ich schleich mich mal kurz ein. Ich kenne es im Bekanntenkreis auch so, dass der Vater bei der Hochzeit dann den Nachnamen der Frau angenommen hat. So gab es weniger Aufwand bei der Namensänderung.


misses-cat

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Antwort auf Beitrag von maus84

Als erstes jeder Anwalt würde dir dazu raten dem Kind DEINEN Nachnamen zu geben bis ihr heiratet. Die Änderung, falls ihr die wollt, ist bis das Kind 5 Jahre alt ist kein Akt. Du und dein Freund würdet bei eurer Hochzeit einen Familiennamen festlegen und das Kind würde automatisch auch diesen Namen bekommen. Nach dem 5 geburtstag kostet die Umbenennung des Kindes eine Mini Gebühr, aber echt nur Mini. Das Sorgerecht würde ich ihm geben, er kann es heutzutage bei Gericht auch ohne deine Zustimmung bei Gericht beantragen und hätte gute Chancen es zu bekommen


maus84

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Antwort auf Beitrag von maus84

Danke für die Antworten. Also heute gehen wir zum Jugendamt. Wir werden das gemeinsame Sorgerecht machen. Und wahrscheinlich erst mal meinen Nachnahme.