Monatsforum Januar Mamis 2017

Mutterschutzgesetz

Mutterschutzgesetz

xBekki

Beitrag melden

Hallo ihr lieben Frage mich schon die ganze Zeit zwei Sachen: 1. Habe ein halbes Beschäftigungsverbot und dennoch 12 Tage am Stück (Montag der ersten und Samstag+Sonntag der zweiten Woche frei). Ich arbeite in der Krankenpflege. Ist das zulässig? 2. Wenn es in einer Woche je einen Sonntag und einen Feiertag gibt und ich an beiden arbeite, muss ich dann zwei Tage frei bekommen oder nur einen? Find das Mutterschutzgesetz bei solchen Sachen viel zu allgemein geregelt und gibt darüber nichts preis. Vielleicht wisst ihr ja was. Liebe Grüße und ein schönes Wochenende!


Taschi101

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von xBekki

Lieben gruß ausm Februarbus kann den link leider nicht kopieren. Gib mal bei google: mutterschutzgesetz Altenpflege ein. Da kommt ne seite vom gewerbeaufsichtsamt. Da steht alles drin,was du darfst und was nicht. Lieben Gruß


xBekki

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Taschi101

Aber da beschreibt es auch keinen meiner Fälle.


littlemisterandme

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von xBekki

Hallöchen :) Bin auch in der Krankenpflege tätig (gewesen), habe aber recht flott ein Beschäftigungsverbot bekommen. Daher habe ich auch keine Erfahrungen was deinen zweiten Punkt angeht. Zu Punkt 1 kann ich nur sagen, dass ich sofort nach Bekanntwerden der SS nur noch 6 Tage am Sück arbeiten durfte! Und es immer hieß dass das eben wegen des MuSchu Gesetzes so sei. LG!