Ronja1387
Hallo...ich lese meist nur,schreibe wenig.. Hab jetzt eine Frage,an die Berufstätigen. Muss man seinem Arbeitgeber die elternzeit bekanntgeben,oder ist das keine Pflicht? Es geht um die Zeit die man daheim bleiben möchte...ich bin mir noch nicht sicher,wie lange und evtl ziehen wir,wenns klappt in 1-2 Jahren um..
Hallo
Ja, man muss seinen Arbeitgeber schriftlich darüber informieren, und zwar 7 Woche vor Antritt der Elternzeit. Für uns Frauen heißt das also in der ersten Woche nach der Geburt, da wir ja 8 Wochen Mutterschutz haben und die Elternzeit danach startet. Mein Mann hat seinem Arbeitgeber schon Bescheid gegeben, da er die ersten zwei Monate zuhause bleibt.
Wenn du dir über die Dauer noch nicht sicher bist, kannst du erst mal ein Jahr nehmen, verlängern ist glaub ich leichter als abkürzen. Ich hoffe ich konnte dir helfen und wünsch dir weiterhin alles Gute
Laut Internet google muss bei Verlängerung und Verkürzung der AG zustimmen
In der Praxis bei uns im Betrieb hat sich gezeigt dass das Lohnbüro eher geneigt ist die Elternzeit zu verlängern als zu verkürzen. Kann natürlich unterschiedlich sein, aber prinzipiell steht dir die Zeit ja zu.
Mein AG hat sogar ein richtiges Formular für die Elternzeit. Bei manchen reicht ein 3-zeiler