Schrumsel
Was bitte ist ein "Noch-Nicht-Vater", der bei Punkt 7 erwähnt wird?????
Und muss ich als leibliche Mutter die unter Punkt 17 genannte "Haushalts-/Meldebescheinigung" ausfüllen, wenn mein Baby (bzw. mein großer Sohn) bei mir und meinem Mann wohnt???
Ich wüsste nicht mal, wo ich so was bekomme!
Oder gilt das alles nur für Paare, die nicht verheiratet sind bzw. nicht zusammen wohnen? Bzw. nur für die werdenden Väter?
Oh man..... Ich verstehe grad nicht wirklich, was da von mir gewünscht wird...
So an sich hätte ich bloß angekreutzt, dass es mein leibliches Kind ist und den Rest hätte ich Rest sein lassen. Oder???
(Mein Mann stellt dieses mal keinen Antrag. Es wäre also eigentlich nur ich zu berücksichtigen.)
Ich habe mir den Antrag aus dem Netz (Seite vom Landkreis) gezogen/ausgedruckt.
Jetzt habe ich Fragen bis zu Punkt 22. Dann kam eine Leerseite und danach ging es gleich bei Punkt 30 (Erklärung zum Einkommen) weiter.
Fehlt da jetzt was??? Oder ist das einfach so?
Ich verzweifel noch....
Wo wohnst du denn? Es wäre schön wenn du einen link zu dem Exemplar schicken könntest. Da die Anträge von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sind. Erst dann könnte ich dir vielleicht helfen. Ich kann mich nämlich an das was du da sagst nicht erinnern in unserem Elterngeldantrag. LG Lilly
http://www.landkreis-zwickau.de/Downloads_Jugend/Elterngeld_AntragGeburten01072015.pdf Hoffe, das hilft.
Dort wo du deinen Antrag stellen musst, gibt es bestimmt auch eine Telefonnr. Damit haben wir gute Erfahrungen gesammelt, inzwischen haben wir eine Durchwahl zur Sachbearbeiterin und sie hilft uns da telefonisch, wenn wir nicht weiter wissen. Mußt mal im Internet recherchieren, falls auf dem Antrag keine Nr. sein sollte.
Dort wo du deinen Antrag stellen musst, gibt es bestimmt auch eine Telefonnr. Damit haben wir gute Erfahrungen gesammelt, inzwischen haben wir eine Durchwahl zur Sachbearbeiterin und sie hilft uns da telefonisch, wenn wir nicht weiter wissen. Mußt mal im Internet recherchieren, falls auf dem Antrag keine Nr. sein sollte.
Oh man! Bei euch ist der Elterngeldantrag ja umständlich! Ich habe das mit dem Noch-Nicht-Vater so verstanden das du bei einem unverheirateten Lebenspartner der der Leibliche Vater des Kindes ist diese Anlage mitschicken musst. Das heißt also das du dir diese Anlage ausdrucken solltest und sie dann ausfüllen musst. Im Grunde würde ich dir raten dir schnellstmöglich einen Termin bei der Familienberatung geben zu lassen denen den Sachverhalt schildern und dir von ihnen beim Ausfüllen helfen zu lassen. Wäre die einfachste Lösung. Zumal die am besten wissen welche Anlagen du noch beifügen musst und dir besagte Kopien auch gleich vor Ort geben können. LG Lilly
Hm.... War ja gestern bei der Diakonie. Die Frau hatte aber den falschen Antrag mit. Und so richtig schien sie auch nicht zu wissen, was ich ausfüllen muss.....
Ich soll nächste Woche nochmal zu ihr kommen. Hoffentlich läuft es da besser als gestern.