jessica2607
Hallo Ihr lieben , Finde nur informationen zur Elterzeit das ich das schriftlich einreichen muss. Aber nicht ob ich die Mutterschutzfrist auch schriftlich einreichen soll. Meist steht da was von das Personalabteilungen das schon irgendwie machen, arbeite in ner sehr kleinen Firma bin die erste Schwangere, habe bislang zwar alles Mündlich geklärt aber will das endlich offiziell machen. Dann bin ich denke ich beruhigter weil ich den ein oder anderen Spack nicht mehr sehen muss und die Tage bis dahin zählen kann. Wäre super wenn da jemand sagen könnte wie das bei euch war.
Ich arbeite in einem großen Krankenhaus und weiß nicht, inwieweit die Vorgehensweise übertragbar ist. Ich mußte mit Bekanntgabe der Schwangerschaft eine Bestätigung vom Arzt vorlegen. (Normalerweise reicht der Mutterpass. Hier leider nicht. Hat mich beim 1. Kind schon genervt, hilft aber nix. ) 10€. extra auch wenn es großkotzig von der PA heißt, das würde nix kosten. Du bekommst nämlich nur eine Bescheinigung kostenlos und zwar 7 Wochen vor dem Mutterschutz. Da steht drin, wann dein voraussichtlicher ET ist und wann dementsprechend der Mutterschutz beginnt. Und die zweite Bestätigung brauche ich diesmal auch weil die in der Praxis den ET laut Regel genommen haben, was bei unregelmäßigem Zyklus total sinnfrei ist. Ich hab's gesagt aber mir wurde erst bei der NT- Messung geglaubt. Oder ich geb keinen ab, dann beginnt der Mutterschutz elf Tage eher ;-). Aber bevor ich was zurückzahlen muß, ist auch doof.
Du kannst ja mal ausrechnen wann du 34+0 bist, dann weißt du den Termin schon mal zum Tage zählen! Bescheid sagen in der Firma demzufolge bei 27+0. Ist bei mir gestern in 4 Wochen, wow!
Ich weis das ich Ende November meinen letzten habe, aber kann ja nicht einfach meine Sachen packen und gehen. Wenn er es njcht weis muss ich es Ihm sagen aber das mit dem Attest klingt gut. Einfach Attest nen Anschreiben wegen Mutterschutz und nen zweites wegen Elternzeit. Oder macht da was die Krankenkasse?
Also das Attest zum Chef oder wer sonst das Personal verwaltet. Die brauchen sicher was schriftliches. Und ich würde beim Gyn fragen wie das mit dem AG läuft und was man abgeben muß. Die machen das sicher nicht zum 1. Mal. Wie das mit der Krankenkasse lief weiß ich nicht mehr genau. Meine mich aber zu erinnern, daß der Betrieb da was meldet und das automatisch läuft. Kann aber auch anders gewesen sein. Ich denke dein AG sollte sich auch mal informieren, was zu tun ist. Und das du die erste bist in der Firma ist kein Argument. Die AG´s haben auch Pflichten in so einem Fall. Wann hast Du ET wenn du Ende November weg bist? Mein MuSchu beginnt am 26.11.14 bei ET 7.1.15.
Wofür brauchst du ein Anschreiben? Der der das Personal verwaltet kriegt den Schein und da steht drauf wann der MuSchu losgeht. Du beantragst ja nichts sondern zeigst es nur an. Genauso wie die Elternzeit. Das ist nichts was die genehmigen müssen. Es wird nur angezeigt weil es dir gesetzlich zusteht.
Die Bescheinigung stellt dir dein FA aus. Ich musste dafür 5,00€ zahlen, kannst du dir aber vom AG wiederholen (was ich nicht gemacht habe). Auf der Bescheinigung steht der Beginn des MutterSchu sowie der voraus. ET. Dein AG muss dich ja bei der Aufsichtsbehörde melden und für dich ist es auch wichtig, dass du etwas schriftlich gegenüber dem AG hast, da du ja jetzt nicht mehr gekündigt werden darfst.
Hallo, die MuSchu-Frist ist eine gesetzliche Vorgabe und beginnt 6 Wochen vor dem voraussichtlichen Entbindungstermin und endet 8 Wochen danach. In dieser Zeit darfst du nicht beschäftigt werden. Um das berechnen zu können, braucht dein AG natürlich ein Attest, auf dem der vorauss. Termin bestätigt wird :-) Wenn du im Anschluß Elternzeit nehmen möchtest, mußt du das 7 Wochen vor Beginn der EZ schriftlich beim Arbeitgeber anmelden, also in aller Regel innerhalb einer Woche nach der Entbindung. LG, Sabine
Danke für den Tipp mit dem Attest. Werde ich dann so machen.