Yami_d
Da ich ab dem 18.10. nicht mehr arbeiten werde, habe ich mich nun arbeitslos gemeldet. Mein Mutterschutz beginnt aber schon am 2.12. Der Herr am Telefon sagte, ich hätte Anspruch auf ALG1, muss aber dem Amarkt zur Verfügung stehen.
Meint ihr, dass mir jemand für die kurze Zeitspanne einen Vermittlungsversuch geben wird?
Mein Problem ist nämlich, dass ich aufgrund der neuen Arbeit von meinem Mann Ende Oktober umziehen werde und das nicht gerade um die Ecke. Dann ist ja auch wieder ein neues AA zuständig. Aber was, wenn das alte AA gerade in der Zeit Bewerbungen fordert oder einen Vermittlertermin ansetzt? Kann man sich dann kurzfristig ummelden und der Termin wird dann an den neuen Vermittler weitergeleitet?
Gibt es eigentlich sonst irgendwelche Ansprüche, die ALG1 Empfänger haben?
Vielleicht hat jemand ja schon etwas ähnliches mitgemacht.
Hallo Erste Frage gleiches Bundesland der Umzug? Neuen Job finden wird Schwieriger und was dir noch zu steht kommt drauf wie gut dein Mann verdient.
Ich denke nicht, dass die Vermittler große Versuche machen, dich zu vermitteln... Die Wissen ja auch, dass das unter den Umständen keinen Sinn macht. Also so realistisch habe ich die Vermittler hier bei uns zumindest erlebt... Du musst dich ja ohnehin telefonisch arbeitslos melden. Oder online, aber da wirst du ein paar Tage später auch angerufen. Bei dem Telefonat würde ich den Beginn des MuSchu und den Umzug erwähnen. Ich gehe ganz stark davon aus, dass die dich da mind. bis zum Ende des MuSchu in Ruhe lassen mit Terminen, von Vermittlungsversuchen ganz zu schweigen :)
Bei mir war es leider nicht so das man mich ich ruhe gelassen hat, den die müssen dich bis zum Mutterschutz versuchen zu vermitteln
Und selbst wenn, dann lässt du dich krankschreiben.Gehe aber nicht davon aus, das da was kommt.Grundsätzlich musst du bis zum Mutterschutz dem AM zur Verfügung stehen um deinen Anspruch zu begründen.
Hallo Yami_d, ich schleiche mich kurz mal ein. Aus eigener Erfahrung kann ich dir berichten, dass ich vom 1. Januar 2014 bis zum Mutterschutz ganz normal ALG 1 erhalten habe. Weitere Ansprüche standen mir nicht zu. Die Agentur für Arbeit hat mich 5 Monate vor Geburtstermin (ET ist Oktober 2014) aus dem System genommen. Bis dahin musste ich dem Markt zur Verfügung stehen und auch entsprechend Bewerbungen schreiben. Es gibt eine Übersicht, die auch deinem Arbeitsvermittler/-in vorliegen sollte, in dieser eindeutig hervorgeht, dass ab dem 5. Monat vor ET eine Vermittlung nicht mehr möglich ist, da sich zu dieser Zeit ein Babybauch nicht mehr kaschieren lässt. Spreche mal in Ruhe mit deinem Berater darüber und du wirst sehen, dass ihr zu dem gleichen Ergebnis kommt. Und auch wenn du dich vorab telefonisch arbeitslos meldest, wirst du um einen persönlichen Besuch beim Amt nicht rumkommen, da diese zur Auszahlung des Arbeitslosengeldes das persönliche Erscheinen sowie die Vorlage des Personalausweises benötigen. Das waren meine Erfahrungen im Bundesland Bayern. Aber ich gehe mal davon aus, dass diese einheitlich gelten. Ich hoffe, dass ich dir ein bisschen weiterhelfen konnte.
Vielen Dank schonmal vorab. Das klingt ja schonmal ganz zuversichtlich.
Die telefonische Meldung habe ich schon gemacht, es kommt nun also auf den Vermittler an. Nach dem Erhalt von Formularen soll ich mich persönlich nochmal melden, aber bloß nicht beim Vermittler, nach dem Motto: Rufen Sie uns nicht an, wir melden uns bei Ihnen-vielleicht, vielleicht gibt es aber auch nur ne Notiz, die soll ich dann selbst erfragen.
Ich ziehe fast 900km weit weg, daher auch ein anderes Bundesland.
Dann heißt es wohl für mich einfach Füße still halten und gucken ob was kommt.
Na aber wenn du während der Zeit noch umziehst, noch dazu in in ein anderes Bundesland , bist du verpflichtet das zu melden, sonst droht trotz allem Ärger.
Die Füße würde ich nicht stillhalten, da das sonst dazu führen kann, dass du evtl. eine Sperre beim Arbeitslosengeld 1 erhältst. Von daher würde ich mich beim Amt im neuen Bundesland melden, sofern das deine jetzige Agentur für Arbeit nicht automatisch übernimmt. Bei mir wurden die ganzen Formulare der für mich zuständigen Arbeitsvermittlerin vorgelegt. Diese hat sich dann im Anschluss bei mir gemeldet und zum Termin gebeten, um das weitere Vorgehen zu besprechen. Die Formulare für die Auszahlung des Arbeitslosengeldes 1 hat eine andere "Station" übernommen. Mach dir nicht soviel Gedanken, aber halte dich an die Fristen und Meldungen, die von der Arbeitsagentur gewünscht sind, dann wird dir nichts passieren. Und wenn ich mir deine Schwangerschaftswoche anschaue muss bereits die 5-Monatsregelung greifen und du bist von den sogenannten "Eigenbemühungen" ausgegliedert, aber bekommst ganz normal dein Geld bis zum Mutterschutz. Ich drück dir die Daumen, dass alles gut geht!!!!
Meldepflicht erfüllen und nett lächeln. Ich werde ca. 2 Wochen vor dem Mutterschutz arbeitslos und muss offiziell auch zur Verfügung stehen.......
Lol, da hab ich mich wohl falsch ausgedrückt. Natürlich werde ich mich sofort ummelden wenn ich umgezogen bin. Ich dachte auch eher daran nicht vorher schon alle Hebel in Bewegung zu setzen. Also mich nicht vorher schon anzukündigen etc. sondern einfach wie zuvor geplant Schritt für Schritt befolgen, was das AA möchte. Ich hab nur so gern vorher immer alles fertig, aber vorher anmelden bei AA im neuen Bundesland ist ja dann überflüssig oder? Muss ich denn dem jetzigen AA meine Umzugsabsichten mitteilen? Vielen Dank für eure Hilfe, ich war noch nicht in so einer Situation. Irgendwie stresst mich das...
Lass dich mal nicht stressen, das ist alles halb so wild. Ich würde da mitteilen, ab wann du umgezogen sein wirst, so umgehst du allen Ärger. Die werden dir dann sagen, wie das mit der Meldung beim anderen AA ist oder übernehmen das für dich. Ist doch im Prinzip nur ne Formsache. Also keine Panik, aber lieber mit offenen Karten spielen, denn rechtlich bist du verpflichtet "SOFORT" jede Änderung mitzuteilen. Wenn du damit erst nach dem Umzug kommst, könnte es Ärger geben, da du die Zahlung von unterschiedlichen Verwaltungen erhälst , Bürokratie eben :-).Könnte dann durchaus sein, das du an alte Amt zurück zahlst und das Geld dann erneut vom neuen Amt bekommst. Sag da einfach Bescheid und gut, deine Ängste sind unbegründet. Ausserdem ist es ja nur ALG1, beim Hartz IV wäre es noch krasser.