Monatsforum Januar Mamis 2014

Was muss ich noch beantragen?

Was muss ich noch beantragen?

Henriette21

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Hi Mädels ich habe ein Problem mein Arbeitsvertrag ist abgelaufen am 21.11 und mein mutterschutz hat begonnen am 20.11, hab von die Kk für die 6wochen die 13euro pro tag bekommen und meine frage ist was krieg ich danach , was muss ich noch beantragen.? So wie ich weiß nach dem Entbindung krieg ich noch 2monat von die Kk geld.Ist meine erstes Kind und bin ich bißchen überfordert mit die ganzen Anträge. Vielleicht könnt euch mich helfen.


suny1987

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Antwort auf Beitrag von Henriette21

Elterngeld steht dir zu 1 Jahr mindestens bekommst 300 Euro kannst im Internet ausdrucken!dannach kannst du je nachdem wo du wohnst landeserziehungsgeld beantragen!Kindergeld musst dann beantragen!kinderzuschlag kannst auch versuchen! Alles im Internet zu finden LG suny


Nafaria

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Antwort auf Beitrag von Henriette21

Du kannst auf jeden Fall Elterngeld beantragen, wenn du dein Kind selbst betreust. Mit 15Monaten steht euch dann das neue Erziehunggeld zu. Falls du und dein Freund/Mann parallel Elterngeld bezieht auch schon vor dem 15Monat. Du kannst, wenn du sonst keine Einkünfte hast und getrennt bist von deinem Partner auch von ihm Unterhalt für dich bis zur Geburt und danach für das Kind "beantragen". Wenn ihr zusammen lebt, dann wird sein Einkommen zwar mit angerechnet, aber wenn das nicht für euch Drei reicht kann man aufstockend Arbeitslosengeld II beantragen. Weil ALG I bekommt man ja in der Elternzeit nicht, da man dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht. Arbeitslos hast du dich sicher schon gemeldet? Je nach Amt haben die sich etwas komisch, weil man ja nicht dem Markt zur Verfügung steht. Aber lieber einmal zuviel fragen/melden als hinterher da stehen und Probleme bekommen. Mein Vertrag läuft am Ende des Mutterschutzes nach der Geburt aus. Da werde ich Ende Dez/Anfang Jan zumindest beim Amt anrufen und bescheid sagen. Wenn man sich nämlich nicht meldet können einem Gelder gekürzt/-strichen werden... je nach Bezirk sind sie da auch unterschiedlich streng/engstirnig. Da ich aber schon zu viel gehört und erlebt habe bin ich da sehr vorsichtig und rate auch lieber einmal mehr die nerven und nachfragen als hinterher dastehen... Ich hoffe ich konnte dir etwas helfen. Oh und falls dir ALG II genehmigt wird gibts da noch diverse zusätzliche Dinge die man versuchen kann zu beantragen. Wie bspw. Zuschuss zur Ersterstattung. Mehrbedarf für die Mutter (während der SS) und später dann wegen/für das Kind. Da kenne ich mich aber nicht so gut aus. liebe Grüße


Hedonistin

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Antwort auf Beitrag von Nafaria

Hallo Nafaria, kannst du bitte noch etwas zu dem neuen Erziehungsgeld sagen? Ich befinde mich in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis und werde 1,5 Jahre zu Hause bleiben. Ich bekomme ein Jahr Elterngeld und auch mein Mann wird 2 Monate innerhalb dieser Zeit zu Hause bleiben und Elterngeld beantragen. 1.) Wann wird dieses neue Erziehungsgeld gezahlt... 2.) ... und wie viel? 3.) Gibt es hierfür besondere Voraussetzungen, die erfüllt werden sollten? Ich danke dir. Liebe Grüße. Hedonistin


Henriette21

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Antwort auf Beitrag von Hedonistin

Ich wollte mich schon in oktober arbeitslos melden aber haben die ablehnt weil es war alles mit meinen freund zusammen gerechnet und war viel zu viel das Einkommen.


Nafaria

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Antwort auf Beitrag von Hedonistin

Das Betreuungsgeld steht den Eltern zu, die ihr Kind zu hause betreuen und keine öffentlich geförderte Betreuung nutzen. Ab dem 15 Lebensmonat oder wenn der Anspruch bereits vorher verbraucht ist, dann auch schon früher. Das könnte ja bei euch der Fall sein, weil dein Freund ja parallel das EG für sich beantragt? Da hilft es mal beim Jugendamt direkt nachzufragen. Ich glaube vor dem 13 LM zahlen sie nur in großen Ausnahmefällen. Da gibts online ein paar Rechenbeispiele. Bspw. nehmen du und dein Freund EG in Anspruch und ihr habt die 14 Monate bereits vor dem 13 LM "verbraucht", aber du lässt dir dein EG in halben Raten zahlen. Dann gilt das trotzdem ab dem 13 Monat als verbraucht und ihr könnt dann Betreuungsgeld bekommen. Wenn dein Freund kein EG beantragt, dann steht euch das BG erst ab dem 15LM zu. Egal ob du volle oder halbe Raten EG bekommst. Du kannst auch sagen, dass du auf das EG verzichtest. Deswegen bekommst du aber das BG nicht früher. Wäre also quatsch, aus meiner Sicht. Es geht da momentan um 100Euro und ab August 2014 dann um 150Euro. Also ehe wir für unsere Januarkinder das bekommen sind es dann 150€. Ob das nochmal erhöht werden soll weiß ich spontan nicht. Kann sein, dass sie bis dahin nochmal was ändern/anpassen. Wir haben jetzt für unseren Großen das beantragt, weil wir leider immer noch keinen Kindergartenplatz haben. Vielleicht klappts im Januar mit einem Platz, wenn sie sich auf der Gutscheinstelle beeilen. Dazu muss ich noch ein paar Unterlagen zum x-ten Mal abgeben, die gehen wohl immer verloren... *grummel* das ist aber ein anderes Problem. Immer schön Unterlagen persönlich einreichen, wenn möglich. Das wird beim ALG II angerechnet ist aber sonst unabhängig vom Einkommen. Hm *grübel* Voraussetzungen sind: nicht von öffentlicher Stelle fremdbetreut, also keine staatlich geförderte Tagesmutter oder Kita. Bei privaten ist das anders. Aber da auch im Zweifelsfall lieber nochmal fragen. Sonst geht halt das EG vor und es gibt nix weiter. Du bekommst das sogar, wenn du wieder arbeiten bist und dein Kind in der Zeit von der Oma oder so betreut wird... Das wird bis maximal zum 36LM gezahlt, also bis zum 3. Geburtstag. Ich hoffe, das war halbwegs verständlich. Auf der Website von der Bundesstelle (http://www.bmfsfj.de) sollten auch noch die letzten Unklarheiten geklärt werden können :-)


Hedonistin

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Antwort auf Beitrag von Nafaria

Hallo Nafaria, ich danke dir für die ausführliche Information. Ich bin mal gespannt, ob es das dann bei uns noch gibt oder ob die Politik bis dahin das Ganze wieder abgeschafft hat ;). Liebe Grüße Hedonistin