Monatsforum Januar Mamis 2014

betreuungsgeld

betreuungsgeld

Shelly9

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Hallo, kennt sich jemand aus wer alles betreungsgeld bekommt? Und wo man das beantragen kann? Ich weiß gar nicht ob ich dazu berechtigt bin. Und was gibt es außer kindergeld und Elterngeld noch alles? Liebe grüße


Doppelpack2014

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Antwort auf Beitrag von Shelly9

Das betreuungsgeld gibt es erst nach dem elterngeldbezug...erst ab dem 15.Lebensmonat des Kindes.und nachdem die ja die Daten vom Elterngeld haben bekommt man dann rechtzeitig den Antragautomatisch zugeschickt. Ich hab erst vor paar tagen den Antrag zwecks betreuungsgeld für meine Tochter bekommen. Ist also noch massig zeit...und man bekommt das Geld nur wenn man das Kind nicht in die Krippe gibt nach einem jahr


mirico11

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Antwort auf Beitrag von Shelly9

Mutterschaftsgeld ! In manchen Bundesländern gibt es im zweiten Jahr Landeserziehungsgeld ! Alles andere hängt von deiner Situation ab ! Unterhalt / Unterhaltsvorschuss, wenn du vom Vater getrennt lebst. Erstausstattung bei Geringverdienern oder Arbeitslosen, wenns das erste Kind ist oder zum Geschwisterchen ein größerer Altersunterschied besteht in Form von Bargeld von Pro Familia, Arbeitsamt, Diakonie...! Lg


Und-sonst-so

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Antwort auf Beitrag von Shelly9

Das Betreuungsgeld bekommst du nach dem Elterngeldbezug maximal 22 Monate. Es ist nicht daran gebunden ob du arbeitest. Einzige Bedingung ist, dass dein Kind nicht in einer mit öffentlichen Mitteln geförderte Einrichtung betreut wird.


Shelly9

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Antwort auf Beitrag von Und-sonst-so

Danke. Wie ist es wenn man dass elterngeld splittet? Ich mo gern 2 jahre daheim bleiben, bekommt man dass geld dann erst ab dem 3 jahr? Oder bekomm ich dann gar kein geld?


sueles

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Antwort auf Beitrag von Shelly9

Es zählt der Zeitraum in dem du Elterngeld bezugsberechtigt bist, das ist ja nur das erste Jahr, danach gibt es dann, auch wenn du splittest, Betreuungsgeld! Dieses Geld hat ja auch nichts mit dem Einkommen zu tun, sondern ist einzig an die Auflage gebunden, das Kind nicht in einer öffentlich geförderten Einrichtung betreuen zu lassen!