Monatsforum Januar Mamis 2014

Beschäftigungsverbot

Beschäftigungsverbot

Alexa__84

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Hallo ihr lieben ! Ich MUSS noch einmal nachfragen Tut mir wirklich sehr leid ! Bin da ein bisschen Ängstlich. Ich habe jetzt seid Montag den halben Tag BV. Jetzt hatten mich meine Kollegen angesprochen ob ich dann nicht zu wenig Geld hätte da ich ja nach 6 Wochen in das Krankengeld falle. Puh...war mir direkt wieder unsicher. Fällt man dann wirklich ins Krankengeld nach 6 Wochen. Bin ja so auf das Geld angewiesen, aber 9 Std. arbeiten geht einfach nicht. Ich schaffe es einfach nicht. Bitte um kurze Antwort Vielen vielen Dank im Vorraus !!


VanessaHo

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Hallo, ja nach 6 Wochen fällt man ins Krankengeld ;) Krankengeld ist in Deutschland eine Entgeltersatzleistung der gesetzlichen Krankenversicherung nach dem Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V). Es wird insbesondere dann gezahlt, wenn ein Versicherter infolge einer länger als sechs Wochen andauernden Krankheit (→ Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall) arbeitsunfähig ist oder auf Kosten der Krankenkasse stationär behandelt wird. LG


Wiesnmadl

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Quatsch! Da Du ein BV hast, und nicht krankgeschrieben bist, bekommst Du volles Gehalt und fällst nicht ins Krankengeld. Bei mir war es 2011 so. Ich habe nur noch 19 Std. statt 38 Std. gearbeitet und hab das gleiche Gehalt wie vorher bekommen. Viele Grüße und alles Gute!


Mia1986

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Ich hatte auch seit dem 3.monat ein beschäftigungsverbot Dir entstehen keinerlei finanz.nachteile! Solch ein verbot bekommst du ja nicht weil du "krank"bist sondern weil der Arbeitsplatz ein risiko für dich oder das baby darstellt. Fazit: beschäftigungsverbot= volles gehalt egal wieviele stunden du arbeitest Krankschreibung= nach 6wochen finanzielle Einbuße Ich hoffe ich konnte dir helfen.


Maxi80

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Hi, Mach dir keine sorgen.du bekommst das gleiche gehalt wie vorher und das bis zum mutterschutz.auch das elterngeld wird natür lich danach berechnet.ein bv ist keine krankschreibung.im bv steht auch immer mit drin, dass die schwangere gesund ist. Hab übrigens selbst bv und weiss somit wovon ich spreche.hatte am anfang die gleichen sorgen.steht übrigens auch im mutterschutzgesetz. Mach dir also keine gedanken Alles gute Maxi


Tinka2011

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BV ist nicht gleich Krankheitsausfall. Ich habe auch ein komplettes BV vom Betriebsarzt bekommen und bekomme normales Grundentgeld (also keine Nacht- und Wochenendzuschläge)


nilsepeter

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Hallo. Ich arbeite seit mitte mai nicht mehr da ich bv abe. Bekomme mein Gehalt aber bis zum mutterschutz weiter.


Tuffie23

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Sorry, aber deine Kollegin hat einfach keine Ahnung! Du bist nicht krank geschrieben, also fällst du auch nicht ins Krankengeld. Du bekommst dein ganz normales Grundgehalt weiter. Zuschläge o.ä. Werden allerdings nur nach tatsächlich erbrachten Stunden bezahlt, ist ja klar. Du kannst dich aber auh bei deinem Arbeitgeber informieren.


Renadä

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Halli Hallo, ich kann meinen Vorschreiberinnen nur zustimmen. Du bekommst weiterhin dein volles Gehalt....


darcy

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Die Leute haben einfach null Ahnung (also deine Kollegen...) ;-) Ich habe auch halbes BV.


wunderling

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@tinka Hallo aus dem dezemberbus Du schreibst, dass du dein Grundgehalt bekommst...falls du vorher regelmäßige Zulagen hattest, dann stehn sie dir auch jetzt zu. Zwar nur ein geringerer Satz, aber das macht nochmal ein bisschen was aus Ich hatte mich damit auch erst jetzt auseinandergesetzt....bin Krankenschwester und daher habe ich auch immer regelmäßige Zulagen gehabt.


IchWünschMirWas

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Beschäftigungsverbot: Keine Auswirkung auf das Gehalt Auch während eines Beschäftigungsverbotes (BV) muss der Arbeitgeber der werdenden Mama ihr Gehalt weiter zahlen. Die Frau darf keinen finanziellen Verlust erfahren durch die Schwangerschaft und aufgrund eines BVs, das zum Schutz der Gesundheit des Babys bzw. der eigenen Gesundheit erteilt wurde. Aber wie hoch muss die Entlohnung sein, wenn die Schwangere beispielsweise an eine andere Stelle versetzt wird, weil sie keine Nachtschicht mehr übernehmen oder nicht mehr schwer heben darf? Und wie verhält es sich mit dem Urlaubs- oder Weihnachtsgeld, hat die Schwangere im Beschäftigungsverbot auch einen Anspruch auf diese Zahlungen? Ändert sich das Gehalt der Schwangeren im Beschäftigungsverbot? Ist die Schwangere gezwungen, aufgrund eines BVs teilweise oder völlig mit der Arbeit auszusetzen, so erhält sie trotzdem ein Gehalt vom Arbeitgeber: Dieses Gehalt berechnet sich aus dem Durchschnittsverdienst der letzten 13 Wochen oder der letzten drei Monate vor Beginn des Monats, in dem die Schwangerschaft eingetreten ist. Das gilt auch, wenn die Schwangere beispielsweise an eine andere Stelle versetzt wurde. Kommt die Schwangere im BV in den Genuss einer regulären Gehaltserhöhung, beispielsweise durch einen entsprechenden Tarifvertrag, so muss natürlich entsprechend das höhere Gehalt für die Berechnung herangezogen werden. Eine vorrübergehende Minderung des Verdienstes im Berechnungszeitraum, zum Beispiel bei Kurzarbeit, bleibt ohne Folgen für die Berechnung, eine dauerhafte Minderung des Verdienstes, die während oder nach dem Berechnungszeitraumes eintritt und nicht in Zusammenhang mit dem BV steht, fließt in die Berechnung ein. Schwangeren darf kein finanzieller Nachteil im Beschäftigungsverbot widerfahren. Auch wenn sich das 13. Monatsgehalt als zusätzlicher Teil der Vergütung nach der erbrachten Arbeitsleistung richtet, ist diese Sonderzahlung auch für Zeiten zu gewähren, in denen der Arbeitgeber aufgrund gesetzlicher Regeln das Einkommen weiter zahlen muss. Die Sonderzahlungen, wie Weihnachts- und Urlaubsgeld, stehen der Schwangeren also zu.


Alexa__84

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Antwort auf Beitrag von Alexa__84

ach vielen vielen Dank :)) Bin jetzt total beruhigt. Also ich bekomme jeden Monat das gleiche (ausser diesen Monat hatte ich endlich meine Lohnerhöhung da ich jetzt 6 Jahre hier arbeite ) aber das nutzt mir dann ja jetzt nichts mehr. Werde dann wahrscheinlich das Geld bekommen was ich vorher die ganze Zeit bekommen habe. Danke danke danke !!!!!!!!