Kirshy
Guten Morgen ihr Lieben!
Gibt´s hier im Forum jemanden der sich gut mit der Elternzeit auskennt??
Steig durch den ganzen kram nicht so richtig durch...
Liebe Grüße
Mellie
Frag doch einfach mal, was du genau wissen willst. Bin kein Anwalt für Arbeitsrecht, hab mich aber auch damit befassen müssen vor kurzem.
also: mein mann möchte die ersten 8wochen Elternzeit nehmen (ich bin ja dann in MuSchu); ich würde die Kurze gern erst nach ihrem 1.Geburtstag in die Krippe bringen-heißt, dass ich 14Monate EZ für mich beantragen müsste..!
Wie ist das mit dem Elterngeld; kann das über 14Monate bzw.mit Vätermonaten sind´s ja 16 (2Vätermonate +14Monate)überhaupt ausgezahlt werden? Oder bekomm ich nur 12Monate EG, mein Mann 2Monate und dann müssen wir die restlichen Monate, bis ich wieder arbeite, irgendwie "überrücken"?
Und dann hab ich gelesen, dass man am besten 24Monate Elternzeit beantragen sollte; wenn man allerdings nach x Monaten wieder Vollzeit arbeiten geht, würde die Elternzeit wegfallen, die noch "über" ist!? Also müsste man dann bis zum Ablauf von 24Monaten max.30Stunden arbeiten dürfen, um 24Monate Elternzeit-Anspruch zu haben-oder?!
Ich hoffe, du verstehst was ich meine!?
Liebe Grüße
Morgen, ja die Sache mit dem Elterngeld ist echt blöd. Und extra schwierig dass man sich verhaspelt habe ich das Gefühl. Also das mit den 14 Monaten ist zwar nett gedacht aber auf keinen Fall so. Die Elternzeit bis max. zur Vollendung des 3. Lebensjahres deines Kindes wird erstmal dir zugeschrieben. D.h. Sie beginnt mit Geburt des Kindes. Und wenn du deinem AG verbindlich (also schriftlich bis 7 Wochen nach Geburt) mitteilst das du 1 Jahr bleibst und dich erst später für ein 2. Jahr entscheiden solltest muss dein AG diesem Wunsch zustimmen. (Daher rühren die Empfehlungen gleich dem AG 2 Jahre mitzuteilen um dann ggf. verkürzen zu können.) Möglicher Weise ist es ratsam sich mit seinem AG zusammensetzen und die Möglichkeiten abzuklären. Man kann natürlich auch Teile der Elternzeit auf den Vater übertragen. Aber die Elterzeit hat nichts mit dem Elterngeld zu tun. Das Elterngeld kann z.B. 12 Monate für die Mutter und 2 Monate für den Vater beansprucht werden. oder es wird auf 24 Monate gestreckt und somit halbiert. Aber im Grunde, wenn man von 12 Monaten für die Mutter ausgeht bekommt diese das Elterngeld nur 10 Monate (65 oder 67%), denn die ersten 2 Monate Mutterschutz, also Zahlung des Mutterschaftsgeld, wird auf das 1 Jahr Elterngeld angerechnet. Sie werden immer (mir ist da nicht Neues bekannt) immer als Elternzeit der Mutter angerechnet. Wenn der Vater also die Ersten beiden Monate Elternzeit und Geld beantragt hab ihr zwar 2 Monate mehr Geld aber die Gesamtelternzeit und -geld beträgt dann nur 12 Monate. Sollte der Vater seine 2 Monate hinten dran hängen hättet ihr insgesamt 14 Monate Gesamtelternzeit und -geld. (von beantragten 1 Jahr ausgehend). Also im Grunde verschenkt man 2 Monate sollte der Vater die ersten 2 Monate nehmen. Ach ja man kann mind. 15 und max. 30 Wochenstunden zusätzlich arbeiten. Das Gehalt wird dann vom gewährten Elterngeld abgezogen. Hoffen ich haben mich verständlich ausgedrückt. LG Murmel.
Mir wird jetzt schon schlecht wenn ich an das Ausfüllen dieser ganzen Anträge und Formulare denke!
Vielen,vielen Dank erst mal für deine Antwort..-hat etwas Licht ins Dunkel gebracht!
hab aber noch mal paar Fragen:
Angenommen das Baby kommt am 1.Januar 2013, ich nehme die 12Monate Elternzeit, dann enden die am 1.November-richtig!? wenn der Papa 2Monate Vaterzeit nimmt, wäre am 1.Januar 2014 Ende und Baby müsste in die Krippe-richtig?! Müsste ich dann schon ab November wieder arbeiten gehen, weil mein Mann das Elterngeld bekommt und ich nix? Oder haben wir bis Januar 2014 gemeinsame Elternzeit??
Das doch alles Panne
wer denkt sich so was kompliziertes aus?!
Guten Abend, hab nicht vorher an PC gesessen. Danke erstmal an unsere Politik. Also wenn dein Baby am 1.1.13 kommt (+12 Monate) endet deine Elternzeit 1 Tag vor dem 1. Geburtstag 31.12.13. Und dann müsstest du wieder arbeiten gehen. Wenn dann Mann dann noch 2 Monate nimmt sollte dein Baby ab März in der Krippe sein. (In diesem Fall, wenn du gleich voll arbeitest muss dein Mann die Eingewöhnungsphase in der Krippe machen). Du kannst aber deine "Elternzeit" ohne Bezahlung/ELterngeld auch verlängern. Musst nur mit deinem AG rechtzeitig absprechen. LG Murmel