misima
hallo zusammen, ich bin momentan eigentlich mehr stille leserin aber mir drückt dann jetzt doch mal der schuh. mein et ist der 12.01.2012, allerdings wird der zwerg aus gesundheitlichen gründen zur vorsicht bereits am 28.12.2011 per ks geholt. habe jetzt also mal das bundesministerium für familie...blabla angeschrieben, wann denn dann mein mutterschutz beginnt. die haben mir dann auch prompt zurückgemailt, dass sie zwar keine rechtsauskünfte geben dürften, aber dass in diesem fall nicht der errechnete et (12.01.) sondern der tagtsächliche geburtstag (ks 28.12.11) gilt. heut morgen bei der fä hab ich dann für einen mordswirbel gesorgt, das ist ihr in ihrer 15 jährigen berufserfahrung noch nicht untergekommen, die mail hatte ich zwar dabei aber das interessierte sie nicht, für sie ist ausschließlich ausschlaggebend der 12.01.12, somit gibts 7 wochen vor diesem termin erst die bescheinigung. außerdem wär ihr das egal, sie ist ärztin und mit rechtslagen kennt sie sich nicht aus. dann müßten ja alle, die übertragen noch zeit bei ihrem arbeitgeber nacharbeiten haha.... fühl mich echt total verschaukelt, was denkt ihr? lg misima
Kenn es auch nur so, das man vom errechneten ET ausgeht. Hatte 2 Frühgeburten und deshalb auch nicht früher MuSchu. Kannst dich ja aber vorher krank schreiben lassen 14 Tage oder so. LG
Ich kenne auch nur die Mutterschutzberechnung anhand des errechneten Termins. Allerdings ist es seit einigen Jahren so, dass man 8 Wochen nach dem errechneten Termin (oder wenn das Kind nach dem Termin kommt 8 Wochen danach) Mutterschutz hat auch wenn das Kind früher kommt jedoch nicht mehr als Frühchen gilt.
Dadurch geht dir zumindest die Mutterschutzfrist danach nicht verloren, sondern verlängert sich um die Tage, die das Kind vor dem Termin kommt.
Als mein Großer geboren wurde war nur der der errechnete Termin für die Zeit davor ausschlaggebend. Da er eine Woche früher kam, ging mir eine Woche verloren, da der tatsächliche Geburtstermin für die Zeit danach maßgeblich war.
LG Sunny
P.S. Nette Ärztin