-chOcO-
Huhu, wollte unten nicht mehr schreiben, da es dann vermutlich eh untergeht. Ich bin befreit, weil ich meine nötigen Zuzahlungen für dieses Jahr schon erreicht habe. Da ich chronisch krank bin, brauchte ich nur 1% meiner jährlichen Bruttoeinnahmen zahlen. Find ich ganz gut, da ich nun beruhigt sein kann, wenn irgendwas passiert. Als in meiner letzten SS die Fruchtblase im 5. Monat geplatzt ist und ich stationär bleiben musste, hab ich mir nicht nur Sorgen um mich und mein Kind gemacht, sondern auch um das Finanzielle, da mir für jeden Tag 10 € berechnet wurden. 2 Tage nach der stillen Geburt meines Sohnes bekam ich die Rechnung von 150 €. Bei Hartz4 nicht gerade witzig. Zu dem Zeitpunkt war ich noch nicht befreit und musste es erstmal vorstrecken. Dieses Mal wird zwar nichts passieren (3x auf Holz klopf), aber für die Psyche ist es eine große Entlastung. Gruß chOcO PS: yippieeeeeeeh ab heute 15. Woche :)
Achso okay...na selbst wenn ich ab Oktober meine Behinderung bekomme (da nehme ich dann seit 1 Jahr L-Thyrox und da ich die ja mein Lebenlang nehmen muss und meine SD ja komplett entfernt ist, gilt es dann als chronisch und somit kann ich um Behinderung eingeben) werde ich nicht befreit werden. Ich selber verdiene zwar nicht, aber mein Mann. Und der verdient so gut, dass wir an da 1% vom Jahresbrutto niemals hinkommen. Also setz ich das alles (Quartalszahlungen, Zuzahlungen zu den Medis, Kosten der rezeptfreien Medis, Fahrten zum FA und ins KH, Zuzahlung zum KH) alles brav nächstes Jahr von der Steuer ab. Was ich aber nicht verstehe ist, dass die dir das KH berechnet haben. Bei einem KH aufenthalt, an dessen Ende eine Geburt steht, egal ob still oder lebend, bist du vom Krankenhaustagegeld komplett befreit. Ich war letztes Jahr bei meiner Totgeburt auch eine Woche stationär drin, davon war 3 Tage mein Mann rund um die Uhr da und hat auch da geschlafen (durften bis zur Geburt das Kuschelzimmer belegen) und wir mussten keinen Cent zahlen. Hast du da mal mit deiner KK gesprochen? LG Claudia
Da meine stille Geburt medizinisch als Fehlgeburt (19. Woche) galt, war ich da leider nicht befreit. Rechtlich gesehen war das alles in Ordnung, menschlich gesehen natürlich für'n Popo.
Ohweia...das ist ja echt schlimm. Dabei würde mich ja echt mal interessieren ab wann die zwischen FG und SG unterscheiden. Ist da die Woche ausschlaggebend oder das Gewicht? So genau steht das ja nirgends denk ich mal. Dann drück ich dir ja jetzt mal ganz fest die Daumen, dass diesmal alles gut geht =). LG Claudia
Soweit ich weiß ist alles eine Fehlgeburt, bei dem es keine Lebensanzeichen gab. Also keine Nabelschnurpulsation, keine Eigenatmung etc. Wenn mein Sohn eins davon gehabt hätte, hätte er auch eine Geburtsurkunde gehabt. Diesmal wird alles gut gehen - ausgestiegen wird hier nicht mehr. Gruß chOcO
Also Geburtsurkunde hab ich auch keine, aber mein Sohn ist im Stammbuch vermerkt. Und es gibt (leider) nen Unterschied zwischen FG und Totgeburt. Ich glaub das ist momentan noch genau diese Eintragung. Ab 500g wird leider noch ein Kind erst als Kind gezählt und eingetragen. Aber es läuft schon ein Gesetztesentwurf, dass das nun endlich geändert wird. LG
Hallo Mädels, schlimmes Thema mit Fehl und Totgeburt! Ich bin mir auch fast sicher das das mit den 500 g zählt. Ab da muss man es auch beerdigen wenn mich nicht alles täuscht, davor kann man. Jedem selbst überlassen! Ich habe das alles irgendwann mal gelernt, aber auch halt wieder vieles vergessen! Gruss Anne