Vanille-eis
Also ich hab euch ja schon von meinen nachbarn berichtet das die hier dauernd am streiten sind und das meistens immer von abends bis spät in die nacht hinein ich war dann donnerstag mal wieder beim vermieter und habe mich beschwert der meinte zum dann zum 3 mal das er sich drum kümmern wird gestern fing das dann schon wieder an ich durfte 5 mal aufstehen weil die kleine wach wurde und fürchterlich am schreien war dann bin ich rüber gegangen und hab denen gesagt das wenn gleich nicht ruhe ist ich mich vergessen werde...da meinte die olle doch "ich muss doch auch jeden tag das gequitsche und geschrei von deiner rotzgöre antun" ja mein lieber am liebsten hätt ich die hier durchs treppenhaus geschleift bin dann aber wieder rüber und hab meiner kleinen erstmal ne flasche gemacht damit sie wieder einschlafen konnte so dann meinte mein freund heute das ich auch die miete mindern kann wegen lärmbelästigung wie mach ich das denn? einfach weniger miete überweisen? und wie viel prozent kann ich denn die miete mindern? im internet finde ich nicht wirklich hilfreiches ...muss das mit einem anwalt abgesprochen sein? würde mich drüber freuen wenn ihr mir irgendwie helfen könnt LG von der völlig übermüdeten jessi
Ich würde deinen Vermieter erstmal schriftlich auffordern, im Haus für Ruhe zu sorgen - mit einer Frist von 2-3 Wochen. Ebenfalls kannst du in dem Schreiben dann mit Mietminderung drohen, falls das nicht klappt. Wieviel das ist, weiß ich leider auch nicht. Nächste Möglichkeit bei akuter Belästigung -> Polizei anrufen. Die werden dann schon für Ruhe sorgen. Vor allem da du einen Säugling hast, die davon massiv gestört wird. Gegen Kinderlärm kann ER nichts machen, aber DU gegen seinen Lärm.
Mit der Mietminderung ist nicht so einfach. Der Vermieter kann ja nichts dafür, dass die so laut sind. Anders wäre es wenn er den Lärmverursacher "beauftragt" lärmerzeugende Tätigkeiten auszuführen. Z.B. ein Anbau etc. Dann wüsste er ja Bescheid. So weiss er ja offiziell noch nichts. Folglich kann eine Mietminderung ohne vorherige schriftliche Mitteilung als unrechtmäßig eingestuft werden und im schlimmsten Fall zu einer fristlosen Kündigung führen. Du hast aber die Möglichkeit, dich beim Vermieter zu beschweren - schriftlich. Dann erst müsste er etwas unternehmen. Die effektivste Lösung so kurzfristig wäre einfach beim nächsten Streit die Polizei zu rufen. Außerdem hat jeder Deiner Nachbarn das "Gequietsche" deiner Maus zu dulden. Wenn du das mit der Mietminderung im Auge behalten willst, such ich dir das raus. Sag Bescheid. Liebe Grüße, Littlecreek
Meine Eltern hatten genauso Nachbarn als mein Bruder wenige Wochen alt war. Das ist ein Doppelhaus oder sowas in der Art. Ein neueres Haus an einem etwas älteren dran gebaut. Das heißt sie hatten keinen Vermieter. Sie waren Eigentümer der einen. Der Nachbar Eigentümer der anderen haushälfte. Wir mussten nachts sogar die Polizei rufen 2 mal. Danach war Ruhe. Inzwischen wurde das andere Haus abgerissen und meine Eltern wohnen nur noch neben einem leeren grundstück.
Vielleicht kann dir der Mieterschutzbund helfen. Die kannst du mal fragen, was du für Schritte wegen Mitminderung einleiten kannst.
Bin spät, aber vielleicht liest Du's noch. Ich würd dem Vermieter einen Brief schreiben, in dem auch erwähnt ist, dass Ihr schon 3x deswegen telefoniert habt und bislang keine Änderung eingetreten ist. Auch wenn er für den Lärm nichts kann, muss er dafür sorgen, dass Ihr nicht übermäßigem Lärm ausgesetzt seid. Außerdem lese ich immermal wieder, dass man (pingelig, wie's klingt, aber wenn's sein muss) sich die Zeiten aufschreiben soll, zu denen es laut ist und auch mit Stichwort, was und wie laut. Der Mieterbund wird Dir helfen können und die kosten im Zweifel ein paar Euro im Jahr, die Du schonmal keinem Anwalt geben musst. Miete mindern kannst Du nur nach Ankündigung und (für Deine Absicherung) schriftlicher Fristsetzung, aber da Du den Vermieter ja schon eingeschaltet hast, brauchst Du keine so lange Frist beachten. Du kannst schreiben, dass Du die Miete um soundso viel Prozent minderst, wenn bis zum Fristende der Mangel nicht behoben wurde. Wieviel Miete Du einbehalten kannst, hab ich leider gar keine Ahnung, aber da hilft Dir auf jeden Fall der Mieterbund. Vor allem bist Du mit denen auch rechtlich auf der sicheren Seite, dass Dir nachher keiner sagt, Du wärst mit der Miete im Rückstand oder ähnliche Unverschämtheiten.